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	<title>Sportstätten &#8211; Jörn König</title>
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	<title>Sportstätten &#8211; Jörn König</title>
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		<title>Königsbrief Nr. 96</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jörn König]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jul 2023 12:56:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[1. Heizhammer stellt sich als hochnotpeinliche Blamage heraus
2. AfD für die Einführung einer Hofübernahmeprämie
3. Investitionsstau bei der Sportstättensanierung
4. Ampelparteien blockieren Warburg-Untersuchungsausschuss]]></description>
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<ol class="wp-block-list"><li><strong>Heizhammer stellt sich als hochnotpeinliche Blamage heraus</strong></li><li><strong>AfD für die Einführung einer Hofübernahmeprämie</strong></li><li><strong>Investitionsstau bei der Sportstättensanierung</strong></li><li><strong>Ampelparteien blockieren Warburg-Untersuchungsausschuss</strong></li><li><strong>Drucksachen der AfD-Fraktion</strong></li></ol>
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</div>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h3 class="wp-block-heading">1. Heizhammer stellt sich als hochnotpeinliche Blamage heraus</h3>



<p>Die Ampel-Koalition hat die Missachtung des Parlamentarismus auf ein neues Level<br>gehoben. Nachdem in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder völlig unausgereifte Gesetze in spektakulären Hau-Ruck-Verfahren, gerne auch mal innerhalb einer Sitzungswoche, durchgepeitscht wurden. Ein Höhepunkt waren 44 Gesetze, die in einer 22-Stundensitzung am x.06.2021 beschlossen wurden. Damals war die CDU/SPD-Regierung noch im Amt. Jetzt hat die Ampel den Vogel mit dem Gebäudeenergiegesetz abgeschossen. Am Montag stand es noch nicht auf der Tagesordnung, am Dienstag um 20 Uhr war es auf der Tagesordnung für Freitag und am Mittwochabend hat das BVerfG dazwischen gegrätscht und es war wieder von der Tagesordnung verschwunden. Noch nicht einmal die geplante grundgesetzwidrige Enteignung bekommt die Ampel hin. Das höchst umstrittene Heizungsgesetz wird nicht vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen. Ein CDU-Bundestagsabgeordneter hatte gemeinsam mit elf AfD-Abgeordneten wegen der Missachtung der Beteiligungsrechte geklagt. Das höchstumstrittene Gesetz wurde derart kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt und in der finalen Fassung den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben, dass eine inhaltliche Befassung damit nicht ermöglicht werden konnte.</p>



<p>Jörn König erklärt: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war längst überfällig. Durch die Art und Weise wie hier im Bundestag Politik betrieben wird und etablierte Verfahren ausgehebelt werden, hat die Demokratie großen Schaden genommen. Fristen gibt es quasi nicht, schließlich kann die Koalition  mit ihrer Mehrheit stets Fristverzicht beschließen. Wir bekommen manchmal im Ausschuss die Vorlagen 2 Minuten vor Beginn der Sitzung mit manchmal auch hunderten Seiten und sollen direkt im Anschluss darüber fachlich beraten. Das ist einer parlamentarischen Demokratie unwürdig und ärgert mich persönlich auch immer wieder aufs Neue. Gut, dass diese Praktik endlich mal vors Verfassungsgericht gebracht wurde und sich die Gehampel-Koalition ihre längst überfällige Klatsche abgeholt hat. Ich finde es jedenfalls erschreckend, wie die mit so offensichtlich demokratiezersetzenden Handlungen durchkommen. Ich bin mal gespannt, ob sich durch das Urteil jetzt hier etwas am Verfahren ändert. Die AfD fordert es jedenfalls seit 2017. Dass wir überhaupt so ein schwachsinniges Gesetz bekommen, ist an sich ein Skandal. Keine Heizung ist illegal und die Grünen treiben es mit ihrer Bevormundung an die Spitze. Diese exorbitanten Kosten kann doch keiner mehr tragen. Schon jetzt werden viele Eigenheime Zwangsversteigert. Wenn man jetzt aber z.B. beim Erben oder Vermögensübertrag auch noch Zehntausende in die Hand nehmen muss, um eine politisch korrekte Heizung einzubauen, darf man sich nicht wundern dass viele das Handtuch werden. Das ist Enteignung. Aber damit kokettieren die Grünen ja auch ganz offen.“</p>



<p>Am Heizungsgesetz gab es von Anfang an scharfe Kritik. Es ist in Teilen verfassungswidrig und verstößt gleich in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz. Eines haben so gut wie alle Gesetze dieser Koalition gemein. Unter dem Deckmantel einer sozialen Gerechtigkeit gibt es einkommensabhängige Förderungen. Das ist nichts anderes als pure Umverteilung. Wer sich schon immer gefragt hat, wieso in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern so viele Steuern abgeführt werden müssen der weiß nun, was mit dem Geld passiert. Ideologiepolitik ist eben teuer.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. AfD für die Einführung einer Hofübernahmeprämie</h3>



<p>In Deutschland befinden sich mehr als 80 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Familienbesitz. Häufig wurden diese Betriebe über mehrere Generationen von den Kindern weitergeführt. Zunehmende Regulierungen von Agrarbetrieben innerhalb der EU haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Übernahme des Familienbetriebs immer unattraktiver wird. Dabei sind landwirtschaftliche Erzeugnisse in Deutschland weitaus stärker reguliert als importierte Waren, wobei für Landwirte oft nicht vorhersehbar ist, welche Gesetze ihre Wirtschaftlichkeit in Zukunft noch weiter beschränken könnten.</p>



<p>Inzwischen ist die Hofnachfolge bei fast Zweidrittel der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen die Betriebsleitung innerhalb der nächsten 10 Jahre in den Ruhestand gehen wird, noch nicht geklärt. Die AfD-Bundestagsfraktion schlägt deshalb vor eine Übernahmeprämie für Junglandwirte einzuführen. Diese soll einen Anreiz für die Übernahme von ansonsten verwaisten Höfen schaffen und somit einen Beitrag zur Selbstversorgung Deutschlands mit Nahrungsmitteln leisten. Im Jahr 1990 konnte Deutschland seinen Bedarf an Nahrungsmitteln noch zu 98 Prozent selbst decken, wohingegen diese Zahl bis 2020 auf 87 Prozent zurückging.</p>



<p>Jörn König meint: „Immer wieder plant die Bundesregierung ein paar Milliarden Euro an Entwicklungshilfen für afrikanische Länder oder hohe Summen für den Wiederaufbau beispielsweise in der Ukraine ein; ganz zu schweigen von den Target-Salden durch die eine Umverteilung innerhalb der EU gesteuert wird. Zwar spricht grundsätzlich nichts dagegen anderen zu helfen, jedoch ist es wichtig auch in einer Position zu sein, in der man helfen kann. Es müssen endlich Probleme innerhalb Deutschlands angegangen werden und der Wohlstand der deutschen Bevölkerung muss zur politischen Agenda in Berlin werden. Ein kleiner Schritt in diese Richtung wäre die Stärkung der heimischen Landwirtschaft.“</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Investitionsstau bei der Sportstättensanierung</h3>



<p>Sport ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Er ist ein Zukunftsfaktor und auch ein Indikator für Wohlstand und soziale Sicherheit. Deshalb ist er unverzichtbar für die Gemeinschaft in unserem Land. Um Sport betreiben zu können, braucht man aber auch die dazu notwendigen Sportstätten. In Deutschland gibt es aber einen gravierenden Investitionsstau bei der Sportstättensanierung. Er lag schon im Jahr 2016 bei 31 Mrd. Euro. Es ist ein politisches Problem. Bei den derzeitig eingeplanten Mitteln der Sportstättensanierung würde es bis ins Jahr 2085 dauern, bis alle Sportstätten saniert sind. Es bedarf also eines Paradigmenwechsels, um den Sport eine angemessene Bedeutung und haushalts- und finanzpolitische Priorität zu verleihen.</p>



<p>Die AfD-Bundestagsfraktion hat daher in einem Antrag 40 Mrd. Euro für die Erhaltung und systematische Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur und einen bundesweiten Sportstätteninvestitionsplan gefordert.</p>



<p>Jörn König kommentiert seinen Antrag: „Wir waren einmal eine Sportnation von Weltrang. Der Zustand der Sportstätten ist ein Zeichen des gesellschaftlichen Engagements und der Wertschätzung für den Sport. Wir brauchen hochwertige, sichere und vor allem zugängliche Sportstätten. Das ist wichtig für eine körperlich, aber auch geistig gesunde Bevölkerung. Außerdem fördert der Sport wichtige Werte wie das Leistungsprinzip. Werte, die heutzutage immer seltener vorkommen. Wir müssen uns das nicht trotz dieser schwierigen Zeit der Inflation und Krieg leisten, sondern deswegen erst recht“</p>



<h3 class="wp-block-heading">4. Ampel Parteien blockieren Warburg-Untersuchungsausschuss</h3>



<p>Die Oppositionsparteien sind mit einem Antrag zu einem Untersuchungsausschuss im Bundestag gescheitert, der den Finanzskandal um die Warburg Bank und Kanzler Olaf Scholz Rolle dabei untersuchen sollte.</p>



<p>Erstmals in der Geschichte des Bundestages wurde mit Mehrheit der Ampel Parteien ein Untersuchungsausschuss blockiert. Sie ließen den Antrag wegen angeblich formaler Mängel nicht durch den Ausschuss. Pikant dabei: Ein Untersuchungsausschuss stellt ein Minderheitsrecht im Bundestag dar. Mit 25 % der Stimmen kann ein Solcher beantragt werden. Dass sich die Mehrheitskoalition diesem Recht entgegenstellt, ist bisher noch nie vorgekommen und wird von der gesamten Opposition als Rechtsbruch gedeutet.</p>



<p>Der Deutsche Bundestag hat eine direkte Untersuchungskompetenz. Die von der Ampel vorgetragenen Gründe, dass dies Ländersache sei, entbehrt jeder Grundlage.</p>



<p>Worum geht es? Die Warburg Bank Hamburg war in den Cum-Ex Steuerskandal verwickelt, bei dem die Banken vom Staat durch geschickte Transaktionen mehrfach Kapitalsteuer-Rückerstattungen erhalten haben. Diese Praxis führte zu milliardenschweren Steuerverlusten.</p>



<p>Und genau hier kommt Kanzler Olaf Scholz ins Spiel. In seiner Zeit als Erster Bürgermeister in Hamburg wurde der Warburg Bank 90 Millionen Euro Steuern erlassen, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Der Korruptionsverdacht hält sich bis heute und erhärtete sich seit den Untersuchungen der Hamburgischen Bürgschaft kontinuierlich. Kanzler Scholz wurde bereits der Lüge überführt, als er maßgebliche Treffen verneinte, die dann aber durch geheime Aufzeichnungen ans Licht kamen.</p>



<p>Jörn König dazu: „Unserem Schutzpatron aller zielgerichtet Vergesslichen Olaf Scholz wird diese Geschichte langsam wirklich unangenehm. So sehr, dass er sogar illegalerweise die Untersuchungskompetenz des Deutschen Bundestages beschneidet, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5. Drucksachen der AfD-Fraktion</h3>



<p>Die Drucksachen findet ihr wie gewohnt in der PDF-Version.</p>



<div class="wp-block-file"><a id="wp-block-file--media-9ebf00c8-3363-4e0e-8055-a435d8a40a09" href="https://joernkoenig.de/wp-content/uploads/2023/07/Koenigs-Brief-Nr.-96-vom-07.07.2023.pdf">Koenigs-Brief-Nr.-96-vom-07.07.2023</a><a href="https://joernkoenig.de/wp-content/uploads/2023/07/Koenigs-Brief-Nr.-96-vom-07.07.2023.pdf" class="wp-block-file__button" download aria-describedby="wp-block-file--media-9ebf00c8-3363-4e0e-8055-a435d8a40a09">Herunterladen</a></div>
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		<title>Bordelle sollen öffnen, Sportstätten sind zu? – Sportstätten auf und Zuschauer rein!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jörn König]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2020 00:00:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Deutschland ist corona-verrückt! Der „Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen“ hat gefordert, die Bordelle mit Hygienekonzept wieder zu öffnen. Eine weitere Schließung der Bordelle und ein Verbot der Prostitution seien durch nichts gerechtfertigt, so der Interessenverband. ...]]></description>
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<p>Deutschland ist corona-verrückt! Der „Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen“ hat gefordert, die Bordelle mit Hygienekonzept wieder zu öffnen. Eine weitere Schließung der Bordelle und ein Verbot der Prostitution seien durch nichts gerechtfertigt, so der Interessenverband.&nbsp;</p>



<p>Die Thüringer Landesregierung überträgt die Entscheidung, die Bordelle wieder zu öffnen, auf die Landkreise.&nbsp;</p>



<p>Die Bundesregierung dagegen wollte die meisten Beschränkungen bis 05. Juli weiter gelten lassen, bei inzwischen nur verschwindenden 0,013 % akut Infizierten. Die abstrusen Diskussionen nehmen Maße an, die niemand mehr wahrhaftig und plausibel dem deutschen Steuerzahler erklären kann.</p>



<p>Viel mehr Deutsche beträfe die Zulassung von Zuschauern bei Sportereignissen, natürlich unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln.&nbsp;</p>



<p>Jörn König, AfD-Obmann im Sportausschuss: „Gerade Vereine, bei denen die Zuschauereinnahmen überlebenswichtig sind, sollten Zuschauer wieder einlassen dürfen. Dies betrifft besonders die Teamsportarten und den Amateurfußball, im Zweifel müssen die meist kleineren Vereine größere Hallen zur Verfügung gestellt bekommen. Im Freien ist sowieso in der Regel genügend Platz für die meist überschaubaren, aber wichtigen Zuschauer.“</p>



<p>Andreas Mrosek, AfD-Mitglied des Sportausschusses ergänzt: „Es ist nicht einzusehen, dass Bordelle wieder öffnen sollen, aber Hallen und Stadien für Sportler und Zuschauer geschlossen bleiben sollen. Die Diskussion läuft in die völlig falsche Richtung.“</p>
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		<title>Königsbrief 034</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jörn König]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2020 11:11:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 17 im Jahr 2020)]]></description>
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<h3 class="wp-block-heading">Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 17 im Jahr 2020)</h3>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-file"><a href="http://koenig-bundestag.de/wp-content/uploads/2020/05/Königs-Brief-Nr.-34-vom-07.05.pdf">Königsbrief 034 zum Download</a><a href="http://koenig-bundestag.de/wp-content/uploads/2020/05/Königs-Brief-Nr.-34-vom-07.05.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>AfD ist die Grundrechtspartei im Deutschen Bundestag</strong></h4>



<p>Gleich mit mehreren Anträgen und Redebeiträgen profilierte sich die AfD-Bundestagsfraktion in der ersten Sitzungswoche im Mai 2020 als Grundrechtspartei. Dabei ging es um Corona-App und Zwangsimpfungen, um die Verordnungsermächtigungen des Bundesministeriums für Gesundheit einzuschränken, den Datenschutz und um das grundsätzliche Thema „70 Jahre Grundgesetz – Bewährtes bewahren, an neue Herausforderungen anpassen.“ Bei allen diesen Anträgen gehörte Jörn König, Abgeordneter aus Hannover, zu den Unterzeichnern.&nbsp;</p>



<p>Besonders lag ihm ein Antrag am Herzen, den er selber mit eingebracht hatte: „Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Keine Datensammlung durch eine Corona-App“. König ist der Auffassung, die Corona-Krise wecke Begehrlichkeiten und Missbrauchspotential, dagegen sei Gegenwehr erforderlich.&nbsp;</p>



<h4 class="wp-block-heading">AfD wirkt: Gastronomie darf wieder öffnen – Sportstätten müssten folgen</h4>



<p>Letzte Woche noch forderte Jörn König in einer Nachricht aus dem Deutschen Bundestag(siehe Königs-Brief Nr. 33): Hotels und Gastronomiebetrieben umgehende Öffnung erlauben. Am Sonntag hatte Innenminister Seehofer dies noch abgelehnt. Nur wenige Tage später steht endlich fest, das Gastgewerbe darf wieder den Betrieb aufnehmen. Für den AfD-Bundestagsabgeordneten zeigt dies, unsere Forderungen wirken, denn ohne AfD-Fraktion hätte es auch zum Thema Corona und die Folgen keine Diskussion im Parlament gegeben.</p>



<p>Allerdings vermisst Jörn König eine Öffnung der Sportstätten, denn für König dient Sport der Gesundheit der Bevölkerung und es sei sachlich nicht vermittelbar, die Sport- und Freizeitstätten weiter geschlossen zu halten. König forderte am 6. Mai 2020 bei der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages eine Öffnung der Sportstätten und ist sich sicher, auch hier wird AfD wirken.&nbsp;</p>



<p>König wörtlich: „Die Altparteien werden unserem Druck folgen und die Sportstätten werden wieder öffnen. Unsere Sportvereine sind akut in ihrer Existenz gefährdet. Frau Merkel interessiert das Thema Sport offenbar nur, wenn es darum geht, sich mit der Fußball-Nationalmannschaft medienwirksam ablichten zu lassen. Die Kanzlerin ignoriert hier 27 Millionen Bürger, die in Vereinen organisiert Sport treiben und stellt die Existenz vieler Sportvereine aufs Spiel. Es war schon im März völlig unnötig, Sportvereine und Sportstätten komplett zu schließen.&nbsp;</p>



<p>Das seit März angeordnete generelle Sportverbot, mit der einzigen Ausnahme, dem privaten Joggen und Walken, war und ist blinder Aktionismus, der nur die Unfähigkeit und Inkompetenz in solchen Sachfragen bei der Kanzlerin und ihren Beratern belegt. Selbst für den Leistungssport war die Kanzlerin nicht in der Lage, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Sportvereine und der Betrieb von Sportstätten fallen zum größten Teil in die Zuständigkeit der Länder.&nbsp;</p>



<p>Wenn die Kanzlerin das Themas weiter ignoriert und nicht in der Lage oder willens ist, dazu eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen, können wir die Regierungschefs der Länder nur auffordern, in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenständig aktiv zu werden und die Sportvereine und Sportstätten schnellstmöglich wieder zu öffnen.“</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Jörn König fordert Ausgleich bei Mietschulden für Familien</strong></h4>



<p>Die AfD-Bundestagsfraktion forderte mit zwei Anträgen im Bundestag Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft. Dabei setzt sie sich für ein erhöhtes Wohngeld für Familien ein. Dies soll zumindest während der Corona-Pandemie gelten, weil bei vielen Familienvätern oder alleinerziehenden Elternteilen große Einkommensverluste durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit entstanden und weil diese auf staatlich verordneten Corona-Maßnahmen zurück zu führen sind.&nbsp;</p>



<p>Jörn König gehört bei beiden Anträgen zu den Mitunterzeichnern. Doch die Mehrheit der alten Bundestagsparteien lehnte den AfD-Vorstoß unter dem Titel „Ausgleich bei krisenbedingten Mietschulden für Familien sicherstellen“ ab.&nbsp;</p>



<p>Jörn König, AfD-Vertreter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, kritisiert die Blockadehaltung des politischen Gegners: „Wir haben zwei Anträge zur Stärkung des Sozialstaates eingebracht, beide lehnten die alten Parteien ab. Gerade Familien stürzen in Krisen-Zeiten in Notsituationen und sie müssen in die Lage versetzt werden, ihre gestundeten Mietzahlungen zu begleichen.“</p>



<h4 class="wp-block-heading">Verkehrte Welt: <br>Rentner fliegt für Asylbewerber aus Wohnung</h4>



<p>Mitten in der Corona-Krise holte Niedersachsens Ministerpräsident Weil zusätzliche Asylbewerber nach Niedersachsen. Dies führte zur Verärgerung unter Bundestagsabgeordneten, nicht nur der AfD, sondern über Parteigrenzen hinweg, wie Jörn König erfuhr. Der Abgeordnete aus Hannover merkt dazu kritisch an: „Erst sollten Kinder, dann Mädchen aus Griechenland eingeflogen werden, bei der Landung der Flugzeuge in Hannover und Luxemburg wurde festgestellt, tatsächlich kamen weitestgehend junge Erwachsene, halbstarke junge Männer.&nbsp;</p>



<p>Einige trugen T-Shirts mit politischen Parolen, beispielsweise mit der Abkürzung ‚Alle Bullen sind Bastards‘. Ein anderes angebliches Kind trug ein T-Shirt mit der kriegerischen Islamisierungsparole ‚Istanbul 1453‘, dem Jahr der blutigen Eroberung von Konstantinopel durch die Osmanen.“&nbsp;</p>



<p>Jörn König hält nichts von derartigen linkspopulistischen Flüchtlingshilfen: „In Niedersachsen haben wir Wohnungsnot, es werden zu wenig Wohnungen gebaut. Da versagt die Bundesregierung, genauso wie das Land Niedersachsen und die Stadt Hannover.&nbsp;</p>



<p>Wenn ich nun lese, Gerichte stimmen in Deutschland zu, dass selbst ein krankes Rentner-Paar ihre städtische Wohnung verlassen muss, um im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg für sechs Asylbewerbern Platz zu machen, dann bin ich entsetzt, wie unsozial ein deutsches Gericht gegen eigene Bürger urteilt. Ich hoffe, wir können diese Zustände bei uns in Hannover verhindern.“</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Gerald Otten – AfD-Kandidat für das Amt des Wehrbeauftragten</strong></h4>



<p>tagsfraktion hat die AfD-Fraktion einen eigenen hochqualifizierten Kandidaten für dieses Amt vorgeschlagen. Mit der Nominierung ehemaligen Tornado- und Phantom-Bundeswehrfliegers Gerold Otten wird deutlich, über wieviel militärpolitischen Sachverstand die AfD-Fraktion verfügt.&nbsp;</p>



<p>Otten, Oberst der Reserve der Bundeswehr, beschrieb die Gründe für seine Kandidatur: „Meine Nominierung ist nicht nur ein Zeichen der Verbundenheit der AfD-Fraktion mit den Angehörigen der Bundeswehr. Es ist auch ein warnendes Signal an alle Politiker, die glauben, die Besetzung von hohen Ämtern unserer Republik für parteitaktische Zwecke missbrauchen zu können.</p>



<p>Das Geschacher um das Amt des Wehrbeauftragten beweist, dass der SPD die Interessenvertretung der Angehörigen der Bundeswehr egal ist. Es zeigt auch, dass ein Umdenken bei der Besetzung des Amtes des Wehrbeauftragten dringend nötig ist. Das Parlament sollte eine Wahl haben. Daher freue ich mich umso mehr, dass die AfD-Fraktion mich als Kandidat für dieses hohe Amt vorschlägt.“&nbsp;</p>



<p>Doch die Bundestagsmehrheit der Bundestagsparteien verweigerten am 7. Mai 2020 dem fachlich bessern Kandidaten ihre Stimme. Für den AfD-Abgeordneten Jörn König zeigt dies erneut, welche geringe Bedeutung der Deutsche Bundestag der fachlichen Kompetenz eines Nachfolgers von Hans-Peter Bartels beimisst.&nbsp;</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>König: Netzwerkdurchsuchungsgesetz aufheben</strong></h4>



<p>Der Schutz der Grund- und Bürgerrechte ist eine wesentliche Aufgabe des demokratischen Rechtsstaates. Zu diesen verbrieften Rechten gehört auch die Meinungsfreiheit. Nach Auffassung des AfD-Bundestagsabgeordneten Jörn König ist das Internet ein Medium der Kommunikation, Information und freien Meinungsäußerung. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) vom September 2017 und durch seine derzeit anstehende Fortschreibung erfolgt laut Jörn König „ein schwerwiegender Eingriff in das freie und verbriefte Meinungsäußerungsrecht.“&nbsp;</p>



<p>Deshalb gehört Jörn König zu den Abgeordneten der AfD, die eine Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fordern. König: &#8222;Mit den Mitteln des Strafgesetzbuches lassen sich auch ohne das NetzDG strafwürdige Tatbestände verfolgen, dieses Gesetz ist ein Netzdurchsuchungsgesetz und privatisiert die Rechtsprechung. Die Meinungsfreiheit muss wieder Vorrang vor der Willkür von Netzbetreibern haben. Es wird Zeit, das NetzDG abzuschaffen.“&nbsp;</p>



<p>Der Deutsche Bundestag beriet am 6. Mai 2020 den Antrag der AfD-Fraktion auf Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, doch die Mehrheit der alten Parteien votierten gegen eine Abschaffung.&nbsp;</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Gesetzentwurf der AfD zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten</strong></h4>



<p>Mit einem eigenen Gesetzentwurf versuchte am 6. Mai 2020 die AfD-Bundestagsfraktion den Nutzungszwang im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten aufzuheben. Nach Auffassung der AfD sollte bei Gerichten nicht mit Zwang gearbeitet werden, sondern es sollte auf eigenverantwortliche Innovationsfähigkeit bei der Digitalisierung des Rechtsverkehrs gesetzt werden. Nach Auffassung von Jörn König, der den AfD-Gesetzentwurf mit in den Bundestag einbrachte, sollte bei Rechtsanwälten und den Gerichten auf Freiwilligkeit gesetzt werden, in Abwägung der Funktionalität der jeweils vorhandenen technologischen Lösungen.&nbsp;</p>



<p>König: „Wir sind als Partei der Freiheit für eine freiwillige Teilhabe am elektronischen Rechtsverkehr. Eine verpflichtende Nutzung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ist wenig sinnvoll. Als echte Alternative sollte eine gleitende, freiwillige Überführung in den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten erfolgen. Denn sonst werden bei einer ausschließlichen elektronischen Postfachnutzung kleine, aber kreative Anwaltskanzleien unnötig mit Kostensteigerungen belastet, die sie nicht tragen wollen oder können. Rechtsprechung nur auf Basis elektronischer Übermittlung kann problematisch sein, dies zeigte erst kürzlich das Berliner Kammergericht, bei dem über einen längeren Zeitraum das Computer-Netz zusammenbrach.“</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>CDU lässt CDU-Parteimitglied Vera Lengsfeld durchfallen</strong></h4>



<p>Bis heute werden AfD-Vertretern in vielen Bundesgremien die Mitarbeit versagt. Positionen, die auf Vorschlag der AfD-Bundestagsfraktion zu besetzen sind, bleiben leer, notwendige alternative Diskussionen in Wissenschaft und Politik werden so verhindert. Am 7. Mai 2020 hatte die AfD mit Vera Lengsfeld eine engagierte zivilgesellschaftliche Kämpferin für Grund- und Menschenrechte für das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte vorgeschlagen.&nbsp;</p>



<p>In trauter Einigkeit verhinderten die Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne eine Wahl von Vera Lengsfeld als Kuratorin. Die Nichtwahl der ehemaligen DDR-Bürgerrechtlerin zeigt, laut Jörn König, wie wenig die alten Parteien demokratische Spielregeln einzuhalten bereit sind. König: „Unsere parlamentarischen Rechte als Minderheit werden hier erneut mit Füßen getreten. Wir haben mit der Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld kein AfD-Mitglied, sondern&nbsp;eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU bzw. von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, die bis heute der CDU angehört. Dies zeigt, wie sehr vernünftige Leute undemokratisch ausgegrenzt werden.“</p>



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