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Automatische Anpassung der Vergütung für das Leistungssportpersonal –Anpassung der Förderrichtlinie Verbände – Abschnitt FR V

Antrag
der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Andreas Bleck, Siegbert Droese, Matthias Büttner, Dietmar Friedhoff, Wilhelm von Gottberg, Kay Gottschalk, Martin Hohmann, Dr. Rainer Kraft, Frank Magnitz, Tobias Matthias Peterka, Detlev Spangenberg, Dr. Dirk Spaniel, René Springer und der Fraktion der AfD

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Sport kann neben Kunst, Kultur und Wissenschaft einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und Kooperation auf internationaler Ebene leisten. Dazu gehört natürlich auch die angemessene Vergütung des Leistungssportpersonals. Viele Trainer, selbst im Spitzensport-Bereich, arbeiten schlecht abgesichert, oft mit Jahres- oder Honorarverträgen. In den Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FR V) ist die Höhe der Vergütung auf ein bestimmtes Maximum je Funktion und/oder Verantwortung begrenzt. Dies ist an sich richtig und sinnvoll.
Leider werden diese Höchstbeträge nicht – ähnlich wie bei Bundestagsabgeordneten – automatisch dynamisiert. In den letzten Jahren wurde nach langen Pausen jeweils eine Erhöhung durchgeführt, ohne dass dies zwingend erfolgen muss oder die Erhöhung transparenten nachvollziehbaren Kriterien folgt. Oft ist es vom Zufall abhängig, ob eine Erhöhung der Maximalbeträge gerade politisch opportun erscheint oder eben nicht. Die letzte Anpassung/Erhöhung stammt aus dem Jahr 2015.
Die Nichtanpassung kann, aufgrund der nicht ausreichenden Bezahlung, zur Abwanderung von Trainern ins Ausland führen. Solcher Wissenstransfer zur sportlichen Konkurrenz sollte verhindert werden. Ebenso wird durch die Nichtanpassung der Höchstbeträge die Möglichkeit eingeschränkt, dass erfolgreiche Trainer aus dem Ausland nach Deutschland geholt werden können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

in den Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FR V) im Punkt 5.2.2 Absatz (2), unter der Tabelle, in der die aktuell gültigen Höchstbeträge für die jährliche Bruttovergütung aufgeführt sind, zu ergänzen:

„Diese Höchstwerte für die jährlichen Bruttobezüge werden jährlich angepasst. Die Anpassung entspricht der genauen prozentualen Veränderung der Diäten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages des jeweils vorangegangenen Jahres.“

Berlin, den 19. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Begründung

Die heutige Regelung ist statisch, obwohl gerade der Sport eines der dynamischsten Umfelder ist. In den letzten Jahren wurde nach mehrjährigen Pausen jeweils eine Erhöhung durchgeführt, ohne dass dies zwingend erfolgen muss oder die Erhöhung transparenten nachvollziehbaren Kriterien folgt. Oft ist vom Zufall abhängig, ob eine Erhöhung der Maximalbeträge gerade politisch opportun erscheint oder eben nicht. Die vorgeschlagene Änderung ist einfach und transparent. Sie folgt dem Grundsatz „Was Du nicht willst, das man Dir tu‘, das füg‘ auch niemand ander‘m zu.“ Es ist nicht einzusehen, warum Abgeordnete automatische Diätenanpassungen erhalten, während das Leistungssportpersonal keine bzw. diskretionäre Anpassungen erhalten soll. Die Trainer benötigen transparente Rechtssicherheit und keine zum Teil willkürlichen Regelungen.

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