Auszüge aus dem Positionspapier der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag:
„Die AfD-Fraktion ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon überzeugt, dass unter Berücksichtigung der aufgeführten Maßnahmen und unter der Bedingung des Fremd- und Eigenschutzes durch Masken, Abstandsregeln etc. eine schrittweise Normalisierung ab dem 14. April möglich ist.
Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Geschäfte folgen keiner Logik des Infektionsschutzes. So ist eine Virenübertragung im Möbelhaus nicht wahrscheinlicher als in einem Baumarkt; dennoch dürfen in den meisten Bundesländern Letztere öffnen, aber Erstere nicht.
Die Schließungsverfügungen treffen insbesondere kleine Geschäfte, die um ihre Existenz ringen. Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, produzierendes Gewerbe, Bildungsanbieter und religiöse Einrichtungen müssen generell wiedereröffnet werden können, unter der Voraussetzung von Einlassbeschränkungen auf der Basis der Fläche oder des Rauminhalts und klarer Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien sowie Abstandsregelungen.
Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, schnellstmöglich. die gegenwärtigen Versorgungsengpässe vollständig zu beheben und für jeden Bürger Mund-Nasenschutz-Masken zur Verfügung zu stellen. Für systemrelevante Berufe (z.B. medizinisches Personal, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Verkäu-fer etc.) ist gleichzeitig die Ausstattung mit Schutzkleidung zu gewährleisten. …“
Hier finden Sie das komplette Positionspapier der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.