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Königsbrief 030

Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 11 im Jahr 2020)

Mit AfD-Gesetzentwurf den Bundestag verkleinern

Am Donnerstag, 12. März 2020 März befasste sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorschlag der AfD-Bundestagsfraktion zur Verkleinerung des Parlaments. Mit dem AfD-Gesetzentwurf sollte dem Deutschen Bundestag die erforderliche Zeit eingeräumt werden, um die Wahlrechtsreform noch vor der nächsten Neuwahl umzusetzen. 

Jörn König, aktiv in der „Arbeitsgruppe Wahlrechtsreform“ der AfD-Bundestagsfraktion, stellt dazu fest: „Alle sind sich einig, der Deutsche Bundestag soll kleiner werden, aber die alten Parteien drücken sich um eine Entscheidung. Wir haben einen guten Vorschlag vorgelegt, um die Anzahl der Abgeordneten bei der nächsten Wahl auf die Normalgröße von 598 zurück zu führen. Entscheidend war, die Überhangmandate einfach wegfallen zu lassen. Ein Vorschlag, den Marc Jongen und Jörn König in die Arbeitsgruppe brachten. Doch die alten Parteien haben aufgrund des Wandels der Parteienlandschaft Angst, Mandate einzubüßen. Von daher fehlt ihnen das Interesse an einer wirklichen Verkleinerung des Parlaments, so wie es die AfD fordert.“ Es war die zweite und dritte Beratung eines AfD-Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Die Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken lehnte den Vorschlag erneut ab.

Jörn König: Rechtsterrorismus: Ende der Märchenstunde

Der Deutsche Bundestag musste sich am 12. März 2020 erneut mit Anträgen und Initiativen von CDU/CSU, FDP und Linken befassen, die zum Kampf gegen “Rechten Terror“ oder „Rechtsextremismus“ aufriefen. Die AfD-Bundestagsfraktion hielt mit Fakten des Europäischen Polizeiamtes dagegen, die auch die linke Bundestagsmehrheit nicht ignorieren kann: Jörn König, AfD-Bundestagsabgeordneter aus Hannover stellte dazu fest: „Die Zahlen von Europol entlarven alle, die den Rechtsterrorismus riesig überhöhen, als Märchenerzähler. Also Ende mit der Märchenstunde der Linken und sofortige Ahndung jedweder politischen Gewalt, egal aus welcher Richtung sie kommt.“ 

Europol, das Europäische Polizeiamt ist die offizielle Polizeibehörde der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Den Haag. Europol hat eine statistische Darstellung der Terrorakte der Jahre 2016 bis 2018 veröffentlicht. Wenn man die drei Jahre aufaddiert, ergeben sich für diesen Zeitraum insgesamt 476 Terrorattacken. Prozentual aufgeschlüsselt nach Tätergruppen ergibt sich ein überraschendes Bild der Wirklichkeit: Separatisten 67 Prozent, Dschihadisten 15 Prozent, Linke 15 Prozent, Sonstige 2 Prozent und Rechte 1,5 Prozent. Wenn man die Zahlen von Linken und Dschihadisten zusammenrechnet, dann haben Rechtsextreminsten nur ein Zwanzigstel der Terroranschläge zu verantworten, sie stellen das absolute Schlusslicht dar. 

Diese überraschend niedrigen Zahlen für den Rechtsterrorismus stehen konträr zu der Hysterie, die die alten Parteien in der Bundesrepublik Deutschland verbreiten. Dennoch sind die Zahlen äußerst beunruhigend und geradezu gefährlich, denn sie offenbaren, wie sehr die politischen Gegner der AfD durch falsche Angaben Angst und Panik verbreiten. Objektiv betrachtet ist der sog. Rechtsterrorismus in Deutschland ein von Politikern und den Haltungs-Medien propagandistisch übertriebenes Problem. Wer die Europol-Statistik nachlesen möchte, hier der Link: 

www.europol.eu/tesat-report#fndtntabs-0-bottom-2

Abbildung: Terrorattacken aufgeschlüsselt nach Hintergrund

AfD-Antrag zur Sicherung der Grenzen
dient auch der Abwehr von Virusinfektionen

Die Türkei und ihr Präsident Recep Tayyip Erdogan drohen durch Migrantenströme Europa zu fluten. Viele dieser Flüchtlinge kommen aus Risikogebieten mit erheblicher Virusgefahr. Die AfD-Bundestagsfraktion erwartet von Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Erklärung, ob sie ab sofort keine illegale Einwanderung mehr zulassen möchte, denn bisher galt sie als „Schirmherrin der illegalen Einwanderung“, so Jörn König. 

Der AfD-Abgeordnete aus Hannover gehört zu den Bundestagsabgeordneten, die in einem Antrag die sofortige Sicherung der Grenzen einfordern. Er fürchtet, dass sonst die Gesundheitsgefahren für unsere Bevölkerung weiter zunehmen. König: „Grenzsicherung ist auch Virusinfektionsabwehr. Die aktuellen Gefahren durch Migranten an unseren Grenzen zeigen auch das Scheitern der türkischen militärischen Operationen in Nordsyrien. Wir können die Erdogan-Aggression gegenüber Syrien nicht durch weitere Aufnahme von Flüchtlingen unterstützen. Die Folgen seines Angriffskrieges gegenüber Syrien muss der türkische Präsident selber tragen.“

Der AfD-Antrag mit dem Titel „Grenzen sichern“ wurde am Donnerstag, 12. März 2020 im Plenum des Deutschen Bundestages beraten, aber von den alten Parteien abgelehnt. Für Jörn König und die AfD ist der Grenzschutz äußerst wichtig: „Um Migranten von der Fortsetzung ihrer Reise nach Deutschland abzuschrecken, dürfen ab sofort keinerlei illegale Einreisen über die Bundesgrenze zugelassen werden. Des Weiteren muss die Bundesgrenze so gesichert werden, dass Zurückweisungen illegaler Migranten flächendeckend und auch dann möglich sind, wenn im Zuge einer krisenhaften Zuspitzung der Lage größere Migrantenströme an die Bundesgrenze gelangen sollten.“

Bonpflicht – die unendliche Geschichte geht weiter

Zum fünften Mal verhinderte die Koalition aus CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag, eine kritische Auseinandersetzung über die von der Bundesregierung eingeführt Bonpflicht für Bäcker und Kleinbetriebe. Eigentlich sollte der Bundestag am 12. März 2020 über eine Änderung Abgabenordnung sprechen, damit die Bonpflicht rückgängig gemacht werden kann. 

Die Folge ist eine erhebliche Zunahme von Abfall, der unter Umweltschutzaspekten zu verhindern wäre, zumal der dadurch entstehende sogenannte Thermopapier-Müll gesundheitsschädliche Substanzen enthalte, wie Biphenol. Außerdem hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König, AfD-Vertreter im Bundestagsfinanzausschuss, in einer Rede schon in der letzten Woche im Deutschen Bundestag darauf hingewiesen, dass die SPD sich über ihr Firmenimperium durch die Einführung der Bonpflicht bereichere. Hier zum entsprechende Link der Bundestagsfraktion:

Jörn König, MdB zur Bonpflicht

Regierung verschärft NetzDG am Welttag gegen die Zensur

Am Donnerstag, 12. März 2020, dem Welttag gegen die Zensur, verschärfte der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der AfD das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zukünftig soll eine Meldepflicht eingeführt werden, wodurch Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, vermeintlich strafbare Inhalte an eine vom Bundeskriminalamt noch zu nennende Stelle zu melden und schon bei „Verdacht einer Ordnungswidrigkeit“ selbst Passwörter herauszugeben. Jörn König, AfD-Vertreter im Bundestagsausschuss Digitale Agenda, sieht darin einen Frontalangriff der Regierung gegen die Meinungsfreiheit der Bürger. 

Jörn König erklärte dazu: „Das ist ein Import chinesischer Verhältnisse. Der fast sechzig Seiten lange Gesetzesentwurf der Bundesregierung klassifiziert Inhalte schon als strafbar, bevor sie gerichtlich geprüft wurden. Wer nicht anzeigt, macht sich strafbar. Eigentlich soll Artikel 5 Grundgesetz die Meinungsfreiheit der Bürger vor dem Staat schützen, nun schützen sich die Inhaber der politischen Macht vor der Kritik der Bürger. Pauschal wird jede abweichende Meinung als Hass und Hetze denunziert. Am Welttag gegen die Zensur wird in Deutschland die Meinungsfreiheit erneut beschränkt. Eigentlich sollte laut Koalitionsvertrag das 2017 erlassene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) evaluiert werden, nun wird es verfassungswidrig verschärft.“

Aktuelle Drucksachen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (in der PDF-Variante des Königsbriefes)

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