Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 17 im Jahr 2020)
Klarheit zur Übersterblichkeit wegen Corona-Todesfällen
Jörn König fordert Klarheit über die Corona-Todeszahlen. Er ist der Initiator einer entsprechenden Anfrage an die Bundesregierung. Inzwischen haben sich zahlreiche AfD-Bundestagsabgeordnete mit ihrer Unterschrift dem Ansinnen von König angeschlossen, darunter die beiden Mediziner der Fraktion, Prof. Dr. med. Axel Gehrke und Dr. Robby Schlund und auch die Niedersachsen Dietmar Friedhoff, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn und Armin-Paulus Hampel erklärten, sie wollten dabei sein.
Nicht nur die AfD-Politiker fordern Klarheit über die zusätzlichen Corona-Todesfälle, sondern vielfach haben Wissenschaftler vielfach darauf hingewiesen, dass es bisher keine signifikante Covid-19 Übersterblichkeit im Vergleich zu den allgemeinen Sterblichkeitszahlen gebe. Und auch die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gaben Auskunft, über keine aktuellen Zahlen zu verfügen, die erkennen ließen, wie viele Menschen in Deutschland mehr als sonst aufgrund der Corona-Pandemie gestorben sind. Bekannt ist nur, dass mehr als 5.000 Corona-Infizierte verstorben sind. Aber bei wie vielen dieser zu bedauernden Todesfälle Covid-19 auch die Todesursache war, dies ist bisher unklar. Da wäre ein Vergleich zu zurückliegenden statistischen Sterberaten vergangener Jahre sinnvoll. Deshalb begehren Jörn König und seine Fraktionskollegen eine verbindliche Auskunft von der Bundesregierung, wie die Faktenlage sich in der Sterbestatistik darstellt.
Nach einer Quelle, die Jörn König vorliegt, erklärte das Gesundheitsministerium in Hessen: „Für Hessen lässt sich derzeit keine Übersterblichkeit mit dem Coronavirus feststellen…Bisher sind in keiner der Altersgruppen signifikante Abweichungen von den normalerweise zu erwartenden Todesfällen festzustellen.“ Aber auch die Berliner Gesundheitsbehörden haben aufgrund der Jörn König vorliegenden Informationen festgestellt, dass in den letzten Wochen nur eine geringe Übersterblichkeit, „also mehr Tote als gewöhnlich – festzustellen war. Sie sei wahrscheinlich primär auf Influenza, nicht auf Covid-19, zurückzuführen.“
Bundesregierung gibt zu:
Kein Einreise-Stopp für Corona-Infizierte Flüchtlinge
Trotz massiver Ausgangs- und Grundrechtseinschränkungen für die eigene Bevölkerung dürfen weiterhin Flüchtlinge und Asylsuchende nach Deutschland einreisen. Selbst infizierten Flüchtlingen wird die Einreise nach Deutschland gestattet. Dies belegt nun die Antwort der Bundesregierung aufgrund einer Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jörn König, der wissen wollte, wie viele Asylbewerber mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Bundesregierung lägen die statistischen Angaben für März noch nicht vor, allerdings hat sie für Januar bis März 2020 bereits Kenntnis von 36.402 Asylanträgen. Wörtlich steht im Antwortschreiben an König: „Mit Stand vom 12. April liegen der Bundesregierung Meldungen zu 91 positiv getesteten Antragstellenden vor.“
König wollte in seiner Anfrage an die Bundesregierung weiterhin wissen: „Warum gelten die Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht für Asylbewerber?“ Die Bundesregierung räumte in ihrer Antwort ein: „Die Einführung der vorübergehenden Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2) seit dem 16. März 2020 haben nicht zu einer Änderung der bestehenden asylrechtlichen Regelungen geführt.“
Jörn König: Sportvereine öffnen
Die generelle Schließung aller Sportvereine soll nach Auffassung der AfD-Bundestagsfraktion umgehend aufgehoben werden, Sporttreiben muss wieder möglich sein. Am 23. April beriet der Deutsche Bundestag einen Antrag, den Jörn König federführend eingebracht hatte. Darin geht es um die baldige Öffnung der Sportanlagen und um finanzielle Hilfen für die Sportvereine.
Die ZDF-Journalistin Anne Herzlieb interviewte Jörn König zu der Forderung nach Öffnung der Sportstätten. König, AfD-Obmann im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, sieht dringenden Handlungsbedarf: „Die Sportvereine müssen schnellstmöglich wieder unter Einhaltung zusätzlicher Hygiene- und Abstandsregeln für ihre Mitglieder geöffnet werden. Ebenso ist Leistungssportlern wieder das Training zu ermöglichen. Dies erfordert eine bundeseinheitliche Regelung. Übrigens kann es für Hochleistungssportler sogar gefährlich werden, das Training abzubrechen und längere Zeit nicht zu trainieren.“
Der AfD-Antrag trägt den Titel: „Corona ins Abseits stellen – Sport vor den Auswirkungen der Krise bewahren.“ Nach Auffassung der AfD-Bundestagsfraktion gilt es jetzt, die Sportvereine vor Insolvenz zu retten, es sei der Zeitpunkt gekommen, Solidarität mit dem deutschen Sport zu bekunden. König: „Die Sportvereine, egal ob sie Spitzen- oder Breitensport betreiben, sie alle brauchen eine unbürokratische Hilfe, sie gehören unter den Rettungsschirm des Bundes“
Hotels und Gaststätten umgehende Öffnung erlauben
In ihrem Antrag im Deutschen Bundestag wollte die AfD durchsetzen, den Gastronomiebetrieben in Deutschland umgehend eine Öffnung zu ermöglichen. Doch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Coronakrise bewältigen – So viel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig“ wurde mit den Stimmen aller anderen Parteien im Deutschen Bundestag am 23. April 2020 abgelehnt. Jörn König, der zu den Unterzeichnern des Antrages gehörte, bedauerte die Blockadehaltung der alten Parteien, die zu Lasten des Gastgewerbes gingen.
König wörtlich: „Hier wird ein ganzer Wirtschaftszweig in den Ruin getrieben. Das Hotel- und Gastgewerbe trägt zur Grundversorgung der Bürger bei. Ich bedaure sehr, dass gerade die sonst so wirtschaftsfreundlich erscheinenden Parteien wie die CDU/CSU und FDP sich unserem Antrag verweigerten. Gerade für die Urlaubsgebiete an der Küste, wie beispielsweise im Landkreis Cuxhaven, wäre ein Öffnungsbeschluss hilfreich gewesen.
Viele kleine Vermieter und Gastronomen sind durch die harten Maßnahmen der CDU/CSU-SPD-Regierung in ihrer Existenz schwer getroffen. Bei Beachtung von Mindestabständen und Hygienevorschriften ist auf jeden Fall aus Sicht der AfD-Fraktion eine umgehende Öffnung der Gastronomiebetriebe sinnvoll. Wir brauchen eine Alternative gegen die Schließungsmentalität der alten Parteien, sonst droht unserer Wirtschaft insgesamt eine gigantische Pleitewelle historischen Ausmaßes.“
Bundestag verletzt demokratische Spielregeln bei Ethikratswahl
Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates wurden am 23. April 2020 durch den Deutschen Bundestag neu gewählt. Alle Fraktionen waren entsprechend ihrer Stärke aufgefordert, Kandidaten zu nominieren. Doch entgegen der üblichen parlamentarischen Praxis verweigerte die Mehrheit des hohen Hauses den beiden Kandidaten der AfD ihre Stimme. Ein sogenannte Volksfrontbündnis aus SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen sowie einer Minderheit in der CDU/CSU stimmten dagegen die beiden Hochschullehrer, die von der AfD in Vorschlag gebracht wurden. Jörn König meint, hier zeige sich das wahre demokratiefeindliche Gesicht der Alt-Parteien.
Der Abgeordnete aus Hannover kommentiert das Verhalten von SPD, Grünen und Linken mit den Worten: „Diese Leute nehmen mal wieder demokratische Spielregeln nur für sich selber in Anspruch und verweigern der stärksten Oppositionsfraktion im Bundestag die vom Gesetzgeber gewollte Partizipation. Wo ist da der ansonsten oft beschworene Respekt vor politisch Andersdenkenden? Es ist ein Armutszeugnis für die parlamentarische Demokratie. Wir haben zwei anerkannte Wissenschaftler vorgeschlagen, einen Mikrobiologen und einen Medizinethiker, diese hochqualifizierten Universitätsgelehrten wären für den Deutschen Ethikrat eine Chance gewesen zu mehr Sachgerechtigkeit und weniger Parteiengefälligkeit.
Daran sehen wir erneut, wie wenig die alten Parteien an einer überparteilichen Arbeit von Fachleuten interessiert sind. Dieses Verhalten beschädigt gleichsam das Ethikratsgesetz, in dem eine unabhängige Tätigkeit vorschrieben ist, bei der unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein sollen. Mit der Nichtwahl unserer beiden Kandidaten wurden eine den gesellschaftlichen Realitäten entsprechende Pluralität verweigert und unterschiedliche ethische Ansätze verhindert. “
König: Jens Spahn hat die Digitalisierung
im Gesundheitswesen verschlafen
Gleich mit drei Anträgen zeigt die AfD-Bundestagsfraktion dem derzeitigen Gesundheitsminister Jens Spahn, wie sehr er das digitale Zeitalter in den Gesundheitsämtern vernachlässigt hat. Jörn König, AfD-Vertreter im Bundestagsausschuss Digitale Agenda, erklärt dazu: „Jens Spahn und die Merkel-Regierung haben seit vielen Jahren die Digitalisierung im Gesundheitswesen glatt verschlafen. Statt auf Karteikarten und Faxe zu bauen, hätte Herr Spahn lieber auf Datenbanken und schnelle, digitale Kommunikation setzen sollen. Damit auch im Gesundheitswesen der Satz ‚AfD wirkt‘ zur Geltung kommt, haben wir drei Anträge gestellt. Corona gilt es auch digital zu bekämpfen.“
Jörn König gehört zu den Mitunterzeichnern der drei Fachanträge zur digitalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. König wörtlich: „Gerade im Infektionsschutz ist eine nationale digitale Strategie sinnvoll, aber auch bei Diagnostik und Prävention. Ein Ausbau entsprechender Programme ist überfällig. Die Möglichkeiten im digitalen Zeitalter sollten endlich von der staatlichen Gesundheitsverwaltung genutzt werden können. Die Gesundheitsämter sind nicht nur personell, sondern auch technisch besser auszustatten.“
Drei AfD-Finanzanträge zu Corona im Bundestag eingebracht
Der Deutsche Bundestag befasste sich am 23. April 2020 erstmalig mit einem AfD-Antrag, der in Zusammenhang mit der Corona-Krise Anleihekäufe oder Garantien durch die Europäische Zentralbank (EZB) verhindern möchte, aber stattdessen die Ausreichung von „Corona-Hilfen über nationale Institutionen“ begrüßt. Nach habstündiger Debatte wurde der AfD-Antrag unter dem Titel „Keine EU-gesteuerten Corona-Hilfen“ zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Jörn König, AfD-Vertreter im Finanzausschuss und Mitunterzeichner des Antrags gegen die sog. Coronabonds erläuterte dazu: „Mit der AfD sind weitere Kreditlinien durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder Bürgschaften und Zahlungen der Mitgliedsstaaten an einen Garantiefond der Europäischen Investitionsbank (EIB) nicht zu machen. Wir setzen auf nationale Maßnahmen und wünschen keine gemeinsame Schuldenaufnahme der EU-Mitgliedsstaaten.“
Bei zwei weiteren im Bundestag am 23. April 2020 behandelten Finanzanträgen der AfD-Fraktion gehörte Jörn König zu den Mitunterzeichnern. Ein Antrag hatte den Titel: „Corona-Krise – Selbsthilfe stärken durch Anrechnungsfreistellung von Hinzuverdiensten beim Kurzarbeitergeld“, ein weitere lautete: „Steuerliche Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise“. Dies Anträge sind laut Jörn König sinnvoll, „weil wir nicht wie die Regierung es will, unseren Wohlstand absenken möchten und auch nicht die Merkel-Forderung nach deutlich höhere Beiträge für den europäischen Haushalt erfüllen möchten.“