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Die AfD Steuerreform 25

Die Steuerreform nach dem Kirchhof-Modell verspricht eine Revolution in der Steuerlandschaft: einfach, gerecht und transparent. Mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % und hohen Freibeträgen für Familien wird die Steuerlast gerechter verteilt. Unser Steuerrechner zeigt Ihnen, wie dieses Modell in der Praxis funktioniert und wie es Ihre persönliche Steuerlast verändern könnte.

Steuerrechner

Berechnen Sie Ihre Steuer- und Abgabenentlastung in unserem neuen Steuersystem im Vergleich zum aktuell gültigen Steuersystem.

Arbeitnehmerbrutto
Steuerklasse
Kinder
Erwachsene
Erwerbstätige

Ungültige Eingabe

Die Steuerklasse 1 gilt für Alleinstehende. Folgende Werte müssen angepasst werden:

Kinder

Zulässiger Wert: 0

Erwachsene

Zulässiger Wert: 1

Erwerbstätige

Zulässiger Wert: 1

Ungültige Eingabe

Die Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende. Folgende Werte müssen angepasst werden:

Kinder

Zulässiger Wert: mindestens 1

Erwachsene

Zulässiger Wert: 1

Erwerbstätige

Zulässiger Wert: 1

Ungültige Eingabe

Die Steuerklassen 3, 4 und 5 gelten für Verheiratete. Folgende Werte müssen angepasst werden:

Erwachsene

Zulässiger Wert: 2

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Ohne AfD

Steuerbetrag
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Mit AfD

Steuerbetrag
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Ihr Steuervorteil mit der AfD

Jährlich
+
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Monatlich
+
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Hinweis zur Nutzung des Steuerrechners

Das Ziel der Steuerreform 2025 der AfD-Bundestagsfraktion[1] besteht darin, Familien, Mittelstand und Unternehmen bei den Ertragsteuern spürbar zu entlasten und insbesondere die Ermittlung der Steuerlast deutlich zu vereinfachen.

Der Steuerrechner der AfD-Bundestagsfraktion dient der vereinfachten Veranschaulichung möglicher Steuerentlastungen im Rahmen der vorgeschlagenen Steuerreform 2025. Aufgrund der Vielzahl von Sonder- und Ausnahmevorschriften im deutschen Steuerrecht ist es nicht möglich, alle individuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Der Rechner bietet eine allgemeine Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung. Die endgültige Ausgestaltung der Steuerreform 2025 bleibt einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Sinnvolle Steuervereinfachung

  • Alle Erträge werden mit 25 % besteuert, egal ob 
Unternehmer, Arbeitnehmer oder Selbständiger
  • Bemessungsgrundlage nach Kirchhof-Modell
  • Abschaffung aller Steuerausnahmetatbestände
  • Wissenschaftliche Expertise von Prof. Dr. Fritz Söllner

Familienförderung

  • Freibetrag von 15.000 € je Erwachsenen
  • Freibetrag von 12.000 € je Kind
  • Familie mit drei Kindern zahlt erst ab 70.000 €* Steuern und dann nur 25 %

* Inklusive des Erwerbspauschbetrages von € 2.000 je Erwerbstätigen
€ 70.000 zu versteuerndes Einkommen entsprechen etwa € 85.000 AN-Brutto

Gegenfinanzierung?

Schaubild der Steuergelder, die ins Ausland gehen.

Bundeshaushalt 2024

  • 80 Mrd. € fließen ins Ausland oder an Ausländer.
  • 54 Mrd. € werden für den „Klimaschutz“ ausgegeben.
  • Eine solche Fehlallokation ist Steuerverschwendung.

Schlussfolgerung

Die Fokussierung auf die Kernaufgaben des Staates wie Sicherheit, Recht, Infrastruktur und Sozialsystem bei Entlastung der Nettosteuerzahler ist dringend geboten!