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Der Beitrag des Sports zum Gemeinwohl – Investitionsstau Sportstättensanierung auflösen

Antrag
Jörn König, Klaus Stöber, Kay Gottschalk und der
Fraktion der AfD

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

  1. Die Verdienste des Sports liegen insbesondere in der Vielfältigkeit seiner Verdienste für das Gemeinwohl, in seiner gemeinsinnstiftenden Wirkung. Der Sport und die Sportvereine tragen zum sozialen Zusammenhalt und zur positiven Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft bei. Mit ca. 27 Millionen Mitgliedern in ungefähr 90.000 Vereinen sind annähernd 30% der Bevölkerung in Sportvereinen sportlich aktiv. Hinzu kommen ca. 4,5 Millionen Menschen, die sich in den Vereinen ehrenamtlich für den Sport engagieren. Sie leisten jährlich mehrere hundert Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit in Sportvereinen und Verbänden, was einen Betrag von einigen Milliarden Euro an sozialer Wertschöpfung pro Jahr bedeutet.[1] Darüber hinaus trug der Sport im Jahr 2018 mit 76 Milliarden Euro ca. 2,3% zum Bruttoinlandsprodukt und somit zum volkswirtschaftlichen Wachstum und Wohlstand bei.[2]
  2. Davon ausgehend, dass Sport ursprünglich einmal als Bewegung der körperlichen Leibesübung, der Gesundheit, dem Freizeit- und Unterhaltungswert der Menschen diente, hat er aber eine gesellschaftliche Entwicklung genommen, die für unser Gemeinwesen von elementarer Bedeutung ist, da er die fundamentalen, besonderen Grundwerte schützt und gesamtgesellschaftlich vielfältige Funktionen erfüllt, die zum Erhalt einer Gesellschaft beitragen. Der Sport ist daher unerlässlich für das Zusammenleben. Er bringt Menschen unterschiedlicher Generationen, Herkunft und Kultur zueinander und fördert Fairplay, Toleranz, Teamgeist, Respekt, Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Disziplin und Engagement. „Der Sport und die ihn tragenden Sportorganisationen gehören [somit] in der Bundesrepublik Deutschland zu den stabilisierenden und Werte vermittelnden Institutionen des gesamten Staatswesens, da sie für das freiheitliche Gemeinwesen Leistungen erbringen, die für den Staat unverzichtbar sind und damit die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports ausmachen.“[3]
  3. Der Sport ist somit generationen- und völkerverbindend, er kann politische Grenzen überwinden und mit seiner sozialisierenden Funktion und integrativen Kraft Normen für eine lebenswerte Gesellschaft vermitteln und die Kultur einer Gesellschaft stärken. Sport unterstützt Integration und Bildung. Insofern zählt zu seinen wichtigsten gesellschaftlichen Leistungen die soziale Integration unterschiedlicher Gruppen und Schichten.[4] „In Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche ist es dringender denn je, sich einer Idee von seiner Gesellschaft zu vergewissern, in der man heute und in Zukunft leben möchte.“[5] In einer vom Wandel ergriffenen Gesellschaftsordnung sind zunehmende Anstrengungen zur Stabilisierung unerlässlich. Dem Sport kommt daher eine zentrale Bedeutung für das Gemeinwohl in Deutschland und – angesichts eines beschleunigten sozialen Wandels – eine zentrale gesellschaftliche Integrationsfunktion zu.[6] Insofern verkündet die Bundesregierung in einer öffentlichen Verlautbarung völlig zurecht, dass sie mit Ihrem Investitionspakt Sportstädten („Goldener Plan“) die Kommunen beim Erhalt ihrer Sport-Infrastruktur unterstützen will, um das Ziel zu verwirklichen, Orte zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen zu schaffen und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu unterstützen.[7]
  4. Länder, Kommunen und Verbände konstatieren seit Jahren den großen Substanzverlust und Sanierungsbedarf der Sportstätten, der in seiner Bedeutung seitens der Verantwortlichen in der Politik leider regelmäßig hinter anderen Investitionsbereichen (insbes. Verkehrsinfrastruktur, Breitbandanbindung etc.) rangiert.[8] Angesichts eines stetig anwachsenden milliardenschweren Sanierungsbedarfs der Sportstätten in der Bundesrepublik, kann der Sport seine ihm zugeschriebenen Funktionen (wie u. a. seine sozialpolitische Funktion und seine Sozialisations- und Erziehungsfunktion)[9] nicht mehr bzw. nur noch zunehmend eingeschränkt erfüllen und seinen Beitrag für eine lebenswerte Gesellschaft nicht mehr erbringen, da es aufgrund eines jahrzehntelangen Investitionsstaus an einem adäquaten Angebot einer zeitgemäßen Sportstätteninfrastruktur mangelt.
  5. Der Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“), der auf der Grundlage der von Bundesminister Seehofer am 13. Juli 2020 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für die Länder ist mit seinem Finanzvolumen in Höhe von insges. 640 Mio. Euro (bis zum Jahre 2024) vollkommen unzureichend. Ausgehend von einem aktuellen und stetig steigenden Investitionsbedarf in Höhe von über 31 Mrd. Euro,[10] gleicht der in Rede stehende „Investitionspakt Sportstätten“ einer Bankrotterklärung an den bundesdeutschen Sport. Der milliardenschwere Investitionsstau ist ein zentraler Engpassfaktor des gesamten Sports, der eine mehrjährige Sanierungsoffensive erfordert.  Es bedarf daher eines Paradigmenwechsels in der deutschen Politik, um dem Sport eine angemessene Bedeutung und haushalts- und finanzpolitische Priorität zu verleihen. Angesichts der Ausgaben des Bundes im Jahre 2021 in Höhe von ca. 572,73 Milliarden Euro[11] relativiert sich der finanzielle Aufwand für den Bund. Es beweist, dass es bisher nur am Willen der Bundesregierung gelegen hat, dass keine finanziellen Mittel in angemessener Höhe für die Sportstätten bereitgestellt wurden, um den Sport zu fördern. Ziel muss es aber sein, neueste Erkenntnisse und Entwicklungen für eine zeitgemäße Ausstattung der Anlagen und Baulichkeiten bei der Modernisierung zu einer bedarfsgerechten Sportinfrastruktur zu berücksichtigen und umzusetzen. Eine bedarfsgerechte und den modernen Standards entsprechende Sportinfrastruktur ist die Basis für den Freizeit- und Breitensport und somit nicht zuletzt auch die Voraussetzung für den internationalen Erfolg im Spitzensport einer Nation.

  1. [1] Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Staatsziel Sport – Positionspapier, Beschluss der Mitgliederversammlung v. 09.12.2006, in Weimar, S. 2
  2. [2] Herausgeber der GWS Themenreports,Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH, Sven Repenning & Iris an der Heiden, 2HMforum. GmbH, Studie im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), „Die ökonomische Bedeutung des Sports in Deutschland – Sportsatellitenkonto (SSK) 2018“, S. 8.
  3. [3] Unterrichtung durch die Bundesregierung, 8. Sportbericht der Bundesrepublik (12.04.1995), Drucksache 13/1114.     
  4. [4] Unterrichtung durch die Bundesregierung, 8. Sportbericht der Bundesrepublik (12.04.1995), Drucksache 13/1114.  
  5. [5] Landessportbund Berlin (003), „Der Beitrag des Sports für eine lebenswerte Gesellschaft“, In: Sport in Berlin, Monatszeitschrift, S. 1.
  6. [6] Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, „Die wirtschaftliche Bedeutung des Sportstättenbaus und ihr Anteil an einem zukünftigen Sportsatellitenkonto“, Version 1.2 vom 17.10.2012, S. 7. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/abschlussbericht-sportstaettenbau.pdf?__blob=publicationFile&v=7
  7. [7] Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion der FDP, Aktueller Stand des goldenen Plans, 20. August 2020,.Drucksache 19/21710, S. 3 (Antwort zur Frage 8).
  8. [8] Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), „Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten – Kurzexpertise“, Juli 2018, S. 1.
  9. [9] Landessportbund Berlin (003), „Der Beitrag des Sports für eine lebenswerte Gesellschaft“. In: Sport in Berlin, Monatszeitschrift
  10. [10] Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), „Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten – Kurzexpertise“, Juli 2018, S. 1.
  11. [11] Statista, „Ausgaben im Bundeshaushalt nach Ressorts im Jahr 2021“, veröffentlicht von J. Rudnicka, 27.04.2022. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/449433/umfrage/bundeshaushalt-ausgaben-nach-ressorts/.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf,

  1. ihre bisherige Haltung mit dem regelmäßigen Verweis auf Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz aufzugeben und den Sport als Grundrecht anzuerkennen. Es ist an der Zeit, dass endlich auch die Bundesregierung dem Vorbild der 15 Bundesländer folgt und der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Sports Rechnung trägt, indem sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegt, um den Sport in das Grundgesetz als Staatszielbestimmung aufzunehmen und ihm damit auch den Rang eines Verfassungsgutes einzuräumen. Der Sport sollte als Staatsziel über einen zusätzlichen Absatz 2 des Artikel 20a GG normiert werden: „Der Staat schützt und fördert den Sport;“[1]
  2. angesichts eines besorgniserregenden Sanierungs- und Investitionsbedarfs im Sportstättenbereich, fehlender Planungskonzepte sowie fehlender einheitlicher Datenerhebungen zum Anlagenbestand und Sanierungsbedarf von Sportstätten, einen Gesetzentwurf zur Gründung eines Experten- bzw. Sachverständigenrates für den Sport (Freizeit-, Breiten- und Spitzensport) vorzulegen.[2] Dieses Gremium sollte (dem Vorbild des „Rats der 5 Weisen“, dem Wirtschaftsrat der Bundesregierung folgend),[3] die Bundesregierung in allen Angelegenheiten des Sports beraten und mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen kooperieren. Das Expertengremium zur Koordination der Sportstätteninfrastruktur hätte u. a. die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen der Bundesregierung zu berichten, einen Jahressachstandsbericht über die Situation und Entwicklung des Sports (Nachfrage- und Angebotsstruktur) sowie einen regelmäßig fortzuentwickelnden jährlichen Investitionsplan (Sportstätten- und Sportanlageninfrastrukturentwicklung) vorzulegen;[4]
  3. ihre Verantwortung im Kontext des Städtebaus wahrzunehmen, um dem angestauten Investitionsbedarf bei Sportstädten bundesweit entgegenzuwirken. Die Bundesregierung wird alle rechtlichen Voraussetzungen für planungsrechtliche Städtebauentwicklungsmaßnahmen treffen, um die vorhandenen Sportflächen und Sportstätten, einschließlich der Schwimmbäder, in ihrem Gesamtbestand zu erhalten und zu schützen. Sie wird grundsätzlich jede Zweckentfremdung der Nutzung oder Privatisierung von kommunalen Sportflächen, Sporthallen und Schwimmbädern verhindern und eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit zur Nutzung der Sportstätten gewährleisten. Hierzu wird die Bundesregierung die Voraussetzungen für die rechtsverbindlichen Festsetzungen der Sportstätten in den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen im Rahmen der städtebaulichen Planungen der Kommunen und Länder treffen, um sie vor städtebaulichen bzw. planungsrechtlichen Umwidmungen und anderweitigen Nutzungen zu sichern.
  4. einen bundesweit einheitlichen modernen Sportstättenentwicklungsplan (auf der Grundlage des noch in der Erarbeitung befindlichen „digitalen Sportstättenatlas Deutschland“ des Bundesinstituts für Sportwissenschaft – BISp)[5] für eine angemessene Fortentwicklung der Sportstätteninfrastruktur vorzulegen, der auf einer regelmäßigen Bestands-, Sanierungs- und Investitionsplanung aufsetzt. Die Sportstättenförderung des Bundes, der Länder und Kommunen muss sich an einer modernen zukunftsfähigen Sportstättenkonzeption orientieren, die eine zentrale Weiterentwicklung der Sportstätten und des Sports insgesamt ermöglicht. Grundvoraussetzung ist eine entsprechende Datenerhebung und die Einführung bzw. Fortsetzung einer bundesweiten ländervergleichenden Sportstättenstatistik, um verlässliche Werte zur Ermittlung des Anlagenbestandes und des unterschiedlichen Sanierungsbedarfs von Sportstätten (hinsichtlich Anlagentypen, regionale Unterschiede und Spezifika etc.) dauerhaft für die Zukunft vornehmen zu können – da bisher bundesweit keine präzisen Zahlen vorliegen;[6]

  1. für die Erhaltung und systematische Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur einen bundesweiten Sportstätteninvestitionsplan mit einem Investitionsvolumen von Bundesfördermitteln in Höhe von 40 Milliarden Euro Sondervermögen Sportstätten für die nächsten 5-8 Jahre in den Bundeshaushalt einzustellen, um dem aktuellen und zunehmend anwachsenden Sanierungsbedarf und Investitionsstau bei Sportstätten, Sportanlagen und Schwimmbädern, den die Bundesregierung selbst mehrfach bestätigt hat,[7] entgegenzutreten (barrierefreie und energetische Modernisierung).
  2. [1] Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), „Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten – Kurzexpertise“, Juli 2018, S. 1.
  3. [2] Gemeinsame Stellungnahme v. Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), IAKS Deutschland, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Teilnehmern des 1. Deutschen Sportstättentages, „Zukunft der Sportstätten in Deutschland“, vom 12.11.2021.
  4. [3] Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 (Bundesgesetzblatt I, S. 685.
  5. [4] Gemeinsame Stellungnahme v. Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), IAKS Deutschland, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Teilnehmern des 1. Deutschen Sportstättentages, „Zukunft der Sportstätten in Deutschland“, vom 12.11.2021, S. 2.
  6. [5] „Das Projekt digitaler Sportstättenatlas Deutschland 2021“, https://www.bisp-
  7. sportinfrastruktur.de/Sportentwicklung/DE/Home/Aktuelles
  8. /DigitalerSportstaettenatlasVideoHochschuleKoblenz.html.
  9. [6] Gemeinsame Stellungnahme v. Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), IAKS Deutschland, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Teilnehmern des 1. Deutschen Sportstättentages, „Zukunft der Sportstätten in Deutschland“, vom 12.11.2021, S. 1.
  10. [7] Vgl. Dt. Bundestag, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP, „Aktueller Stand des Goldenen Plans“, Drucksache 19/21710, S. 3.

Berlin, den 20. Dezember 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Begründung

  1. Während das Angebot immer weiter abnimmt, indem der Substanzverlust der öffentlichen Infrastruktur und der Investitionsstau mit geschätzten 31 Mrd. Euro bei Sportstätten wie u. a. bei Bädern und Sporthallen stetig steigt,[1] setzt sich demgegenüber ein kontinuierlicher Trend des regelmäßigen Sporttreibens immer weiter fort. Während in 2017 ca. 11,5 Mio. Menschen mehrfach wöchentlich angaben, Sport zu treiben, erhöhte sich die Zahl bis 2021 – trotz der Coronakrise – auf über 14 Mio. Euro. Monatlich waren es sogar 19,11 Mio. Bundesdeutsche, die laut des Statistischen Bundesamts in 2021 regelmäßig Sportlich aktiv waren.[2]
  1. Die gesellschaftlichen Ziele des Sports, seine Leistungsfähigkeit und seine Wirkung auf die Gesellschaft können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Nachdem der Sport aktuell in mittlerweile 15 von 16 Landesverfassungen als Staatsziel normiert wurde, sollte die Bundesregierung den vielfältigen und grundlegenden gesellschaftlichen Wert des Sports, seiner Organisationen und Akteure ebenfalls die angemessene Anerkennung zollen und ihm den Rang eines Verfassungsgutes einräumen. Staatsziele, wie die Gleichstellung von Frau und Mann, die Verwirklichung eines vereinten Europas sowie die 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Tiere verpflichten den Staat nicht zu einem bestimmten Handeln, aber sie bilden eine Direktive für das staatliche Handeln, auch für die Auslegung von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften und sind in der Lage, die in ihnen zum Ausdruck kommenden Werte und Belange in das Bewusstsein der staatlichen Organe und der Bevölkerung zu rücken.[3]
  1. Bis heute gibt es kein offizielles bundesweites Sportstättenregister. Eine aktuelle Ermittlung des Sanierungsbedarfs erfordert jedoch eine entsprechende Datenerhebung. Nach Schätzungen des DOSB befinden sich mehr als zwei Drittel aller Sportstätten in kommunaler Verantwortung und über ein Viertel in Vereinsträgerschaft.[4] Gerade für den hohen Anteil öffentlicher Sportstätten wäre eine entsprechende Datenerhebung des Anlagenbestands von zentraler Bedeutung. Stattdessen werden in den Bundesländern mit vollkommen unterschiedlichen Konzeptansätzen Daten von Sportstätten erhoben, die zudem noch zumeist auf eine Ermittlung des Sanierungsbedarfs verzichten. „Die Vorschläge des DOSB, wenigstens durch eine Datenerhebung zu bestimmten Anlagentypen (z.B. Sporthallen) oder durch eine analytisch vergleichende Betrachtung der länderspezifischen Erhebungen zu Teilaussagen zu gelangen, wurden bedauerlicherweise von der Sportministerkonferenz abgelehnt.“[5]

Mittlerweile kämpft das einst als „Weltmeister des Sportstättenbaus“ bezeichnete Deutschland mit den Folgen einer vollkommen maroden Infrastruktur, veralteter, baufälliger, sanierungsbedürftiger, nicht mehr zeitgemäßer Sportstätten und Sportanlagen. Mit einem kläglichen sog. „Investitionspakt Sportstätten 2020“ (vom 13. Oktober 2020) sollen im Rahmen der Städtebauförderung in den Jahren 2020 bis 2024 ca. 640 Mio. Euro den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Angesichts eines geschätzten Sanierungsbedarf von über 30 Mrd. Euro zeigt sich, dass die Bundesregierung vor der Aufgabe der Förderung des Freizeit-, Breiten- und letztlich auch Spitzensports kapituliert.

  • Es liegt keineswegs an der Haushalts- und Finanzlage des Bundes, sondern daran, dass die Bundesregierung bei der Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schlicht ihre Prioritäten anders setzt. Ein Blick in den Haushaltsplan beweist, welche Ausgaben sie stattdessen vornimmt, anstatt den bundesdeutschen Sport zu fördern. Insofern könnte die Bundesregierung andere Ausgaben reduzieren oder aber zu Gunsten der Sportstättenförderung auf andere Ausgaben einfach verzichten, um den vorliegenden Investitionsplan in den kommenden 5-8 Jahren zu verwirklichen. Als Einsparmaßnahmen bieten sich verschiedene Haushaltspositionen an, mit denen eine Finanzierung ermöglicht werden könnte.

Allein der Etat für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beträgt für das Haushaltsjahr 2022 13,35 Milliarden Euro.[6] Vergegenwärtigt man sich, dass im Jahre 2019 die beiden zweit- und drittgrößten Empfängerländer für bilaterale Zahlungen für Entwicklungshilfe, die zwei Atommächte Indien (mit 530 Millionen Euro) und China (mit 474 Millionen Euro) waren, kommen ernstzunehmende Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Zahlungen und der Politik der Bundesregierung auf,[7] die sie mit einer weiteren Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 39,8 Milliarden auf fast 139 Milliarden erhöht hat und zu finanzieren versucht.[8] Die Zahlungen von Entwicklungshilfe an ein Land wie China als zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt und Exportweltmeister, das international wesentlich konkurrenzfähiger ist als die Bundesrepublik Deutschland und die USA, belegen eine so gravierende Fehlallokation einer politischen Schwerpunktsetzung zur Verteilung der deutschen Steuergelder wie es beispielhafter kaum zu finden ist.

Ein weiteres Beispiel für eine fragwürdige Haushalts- und Finanzpolitik, die sich nicht an den Bedürfnissen der eigenen Bevölkerung orientiert, zeigt sich auch im Bereich der Flüchtlings- und Integrationspolitik. Hier hat die Bundesregierung allein in den Jahren 2020 und 2021 Ausgaben in Höhe von insgesamt 44,5 Milliarden Euro verursacht, um die „Willkommenskultur“ der damaligen Bundeskanzlerin fortzuführen und damit auf eine Investition in den Wohlstand der eigenen Bevölkerung bzw. in die eigene Infrastruktur verzichtet.[9]


[1] Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), „Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten – Kurzexpertise“, Juli 2018, S. 1.

[2] Statista 2022, „Bevölkerung in Deutschland nach Häufigkeit des Sporttreibens in der Freizeit von 2017 bis 2021“; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/171911/umfrage/haeufigkeit-sport-treiben-in-der-freizeit/

[3] Deutscher Olympischer Sportbund, DOSB – Staatsziel Sport Positionspapier, Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB, am 09.12.2006, in Weimar, S. 3.

[4] Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), „Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten – Kurzexpertise“, Juli 2018, S. 2.

[5] Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), „Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten – Kurzexpertise“, Juli 2018, S. 3.

[6] Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, „BMZ-Etat 2022: Die Ukraine unterstützen und die globalen Folgen des Krieges bewältigen“, Pressemitteilung vom 01.06.2022; https://www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/bmz-etat-2022-112426.

[7] Statista, „Wo deutsche Entwicklungshilfen ankommen“, veröffentlicht von R. Bocksch, 04.10.2021. https://de.statista.com/infografik/25614/groesste-empfaenger-deutscher-entwicklungshilfe.

[8] Bundesministerium der Finanzen, „Ergänzungshaushalt, Verantwortung übernehmen & Härten abfedern“, vom 27.04.2022; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/2022/ergaenzungshaushalt-2022-im-kabinett.html.

[9] Statista, „Höhe der Kosten des Bundes in Deutschland für Flüchtlinge und Asyl von 2020 bis 2025“; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/665598/umfrage/kosten-des-bundes-in-deutschland-durch-die-fluechtlingskrise.

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