Zum Inhalt springen

Königsbrief 011

Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 7 Jahr 2019)

Neuer Vorstoß der AfD-Fraktion zur Abschaffung der „kalten Progression“

Seit Jahren steigt die Steuerquote in Deutschland und die Reallöhne sinken. Deshalb fordert die AfD-Fraktion eine Abschaffung der Kalten Progression. Denn bei jeder noch so geringen Lohnerhöhung wächst die Steuerlast der Bürger überproportional. Um die damit verbundenen heimlichen Steuererhöhungen zu beseitigen, hat Jörn König, der dem Arbeitskreis Finanzen der AfD-Bundestagsfraktion angehört, zusammen mit den AfD-Kollegen aus dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Änderungsformel eingebracht, die die Steuerlast der Bürger mindern soll. 

Damit soll die kalte Progression jährlich und regelhaft abgebaut und die Inflationsrate bei den Einkommenstarifen berücksichtigt. Dazu will Jörn König einen neuen § 32a in Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes einfügen. In seiner Sitzung vom 14. Februar überwies der Bundestag die Beratung des Antrages federführend an den Finanzausschuss und zusätzlich an den Haushaltsausschuss. Jörn König sieht in der Anwendung der von der AfD vorgeschlagenen Formel eine Möglichkeit, die hart arbeitenden Bürger finanziell zu entlasten. König wörtlich: „Die Steuerquote steigt und steigt und die Politiker der Altparteien freuen sich über die sprudelnden Steuermehreinnahmen, aber nutzen nicht die Möglichkeit einer schnellen finanziellen Entlastung der Bürger. 

Die kalte Progression entsteht bei Inflation durch die verzögerte Anpassung der Einkommenssteuersätze an die gestiegenen Einkommen. Dadurch entsteht eine verborgene Steuererhöhung. Es gibt Fälle, wo Arbeitnehmer trotz Gehaltserhöhung, weniger Nettogehalt beziehen, als vorher. Die Inflation entwertet einen überproportionalen Teil des Lohnanstiegs. Bei Anwendung unserer Steuerformel würde diese Ungerechtigkeit schnell beseitigt.“ König ermahnt CDU/CSU und FDP, dem Lösungsmodell der AfD-Fraktion zu folgen, denn diese Kartell-Parteien schrieben in ihrem Wahlprogramm 2017, dieses Gerechtigkeitsproblem im Steuerrecht zu beseitigen.

Kohleausstieg: Fortsetzung der Deindustrialisierung Deutschlands

Mit dem geplanten Kohleausstieg schreitet die Deindustrialisierung Deutschlands fort. Merkel verteuert die Energiekosten in Deutschland und gefährdet die Energieversorgungssicherheit der Bürger. Mit Dieselverboten, unwissenschaftlichen Feinstaubgrenzwerten und dem geplanten Ende der Kohleverstromung schädigen nach Auffassung des AfD-Bundestagsabgeordneten Jörn König die Altparteien nachhaltig den Industrie-Standort Deutschland. 

Die Altparteien begünstigen mit dem Kohleausstieg bis 2038 eine deutliche Verteuerung der Strompreise. Deshalb hat Jörn König mit zahlreichen anderen Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, die Deindustrialisierung Deutschlands zu stoppen. 

Wie Jörn König in Erfahrung brachte, hat die Bundeskanzlerin bereits angedeutet, den Vorschlägen der sogenannten Kohlekommission zu folgen. König: „Merkel will den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Wie schon bei der gescheiterten Energiewende wird nun der Kohleausstieg dazu führen, dass Strom aus ausländischen Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerken zugekauft werden muss. Damit verteuert sie den Faktor Energie und schafft neue Abhängigkeiten von fremden Anbietern zu Lasten deutscher Energiequellen“. 

Außerdem weist Jörn König darauf hin, dass der Kohleausstieg nicht zu der gewollten Reduzierung der CO2-Emissionen innerhalb der Europäischen Union führt und daher klimapolitisch wirkungslos ist. König wörtlich: „Es erfolgt eine Verschiebung von Emissionen bzw. Risiken auf die Nachbarländer. Durch den von Merkel gewollten Kohleausstieg kommt es im Energiesektor zu Mehrkosten in Milliardenhöhe. Merkel und ihre Regierung aus SPD und CDU/CSU wollen das durch Steuersubventionen aus dem Bundeshaushalt ausgleichen.“ Nach Jörn König ist ein derartiges Vorgehen ein bewusster Betrug am Steuerzahler und eine Täuschung der Bürger. 

Den Ausstieg aus der Kohleverstromung und die dadurch verursachten Mehrkosten durch Steuermittel auszugleichen, ist für den AfD-Politiker schädlich für Bürger und Industrie. Damit kommt es im Energiesektor zu Mehrkosten in Milliardenhöhe. Das mindert –so der Abgeordnete König- die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie und gefährde die Versorgungssicherheit der Bürger erheblich. König fragt: „Wissen Merkel und ihrer Regierung nicht, dass derzeit immer noch 40 Prozent unseres Stroms aus Kohle produziert werden?“  Der Bundestag überwies diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der ihn federführend weiterberaten soll. 

Anpassung des öffentlichen Baurechts für Obdachlose

In Deutschland fehlen derzeit mindestens eine Million Wohnungen. Immer mehr Menschen geraten durch hohe Mieten in Not. In einem Antrag fordert die AfD-Bundestagsfraktion nun eine „Anpassung des öffentlichen Baurechts zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit“. Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise wurden die Vorschriften des Baugesetzbuches und der Energieeinsparverordnung massiv geändert. Die bis dahin geltenden Grundsätze des Bauplanungsrechts wurden für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften weitgehend außer Kraft gesetzt. So konnten mobile Behelfsunterkünfte für Flüchtlinge grundsätzlich in allen Baugebieten und auch im Außenbereich zugelassen. 

Die Nutzungsänderung bereits bestehender Gebäude wurde erleichtert und konnte unabhängig von den Feststellungen des jeweils geltenden Bebauungsplanes erfolgen. Diese Regelungen gelten ausschließlich für Flüchtlinge. Die AfD-Bundestagsfraktion möchte nun diese Geltung auch ausweiten auf Unterkünfte für Obdachlose. Der Abgeordnete Jörn König gehört zu den Erstunterzeichnern dieses Antrages. Er fordert: „Eine Privilegierung von Wohnungen für Asylbewerber und Flüchtlingen muss beendet werden. Die entsprechenden Vorschriften sollten für Obdachlose genauso gelten.“ 

In dem von Jörn König miteingebrachten Antrag wird unter Berufung auf die Caritas festgestellt: „Immer mehr Menschen haben Angst, ihre Bleibe zu verlieren“. Jörn König kennt aus eigenem Erleben die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Hannover. Auch dort sind bezahlbare Wohnungen für Normalbürger nicht mehr vorhanden. König: „So geht es nicht mehr weiter. Der Gesetzgeber muss entsprechend reagieren. Durch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt geraten immer mehr Menschen in eine Situation, in der ihnen der Verlust der Wohnung droht und sie von Obdachlosigkeit bedroht sind.“ 

König weist darauf hin, dass Obdachlosigkeit ein drängendes soziales Problem und gesellschaftliches Problem darstellt. Nach Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. waren im Jahr 2016 etwa 860.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. Für die Jahre 2017 und 2018 wird eine Zunahme der Obdachlosigkeit auf 1,2 Millionen Menschen prognostiziert. Im Antrag der AfD Bundestagsfraktion steht: „Die Bundesregierung ist nicht nur bereit zur Unterbringung von mehr als 1,5 Millionen Menschen, die sich nach den geltenden Gesetzen überwiegend illegal in diesem Land aufhalten, Unsummen öffentlichen Geldes auszugeben, sondern sie ist auch bereit, die bestehenden Gesetze zugunsten dieser Personengruppe massiv zu ändern. Demgegenüber sieht sie offenbar keine Veranlassung, der hier angestammten Bevölkerung gleichwertige Hilfe angedeihen zu lassen und sie vor sozialem Elend und existenzieller Not in Form von Obdachlosigkeit zu schützen.“ 

Nicht akzeptabel ist für die AfD-Fraktion der Umstand, dass „Plätze in Notunterkünften bereits seit Jahren“ nicht mehr ausreichend vorhanden sind und für Flüchtlinge de facto ein komplettes Bauprogramm unter Änderung wesentlicher gesetzlicher Bestimmungen aufgelegt wird. In der Begründung zum AfD-Antrag steht: „Während Flüchtlinge Obdach und Verpflegung auf unbestimmte Zeit erhalten, werden die Notunterkünfte für Obdachlose in den Gemeineden oft nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März des Folgejahres betrieben. 

Die Betroffenen werden danach wieder auf einen Schlafplatz unter der Brücke oder in den Bahnhofsecken verwiesen. Während die Unterkünfte der Flüchtlinge auf Kosten des Steuerzahlers über das ganze Jahr mit Wärme und Strom versorgt werden, werden diejenigen Obdachlose, die keinen Platz in der Notunterkunft erhalten haben in Berlin mit einem Kältebus abgespeist, der warme Decken und Getränke verteilt. Diese Zustände sind inakzeptabel und nicht hinnehmbar.“ König weist darauf hin: „Die entsprechenden Vorschriften für Obdachlosenunterkünfte sollten auf unbefristete Zeit gelten. Die Pflicht des Staates seine Bürger vor existenziellen Nöten zu schützen ist weder befristet, noch mit einem Verfallsdatum zu versehen.“

Doping-Opferhilfe

Nach Jörn König, Obmann der AfD im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, war es richtig, den Opfern des DDR-Doping-Systems zu helfen. König, selbst DDR-Leistungssportler, lehnte es allerdings ab, die verordneten leistungsfördernden Tabletten zu schlucken. Darüber berichtete am 11. Februar die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“.  Nach dem Bericht der Zeitung wird König als „eines von vielen vielversprechenden Talenten des DDR-Sports“ bezeichnet. Laut Tagesspiegel war er „etwas mehr als das sogar. Im Jahr 1984 wurde er DDR-Vizemeister im Schwimmen.“ 

Nun sitzt König für die AfD im Sportausschuss des Bundestages, weiterer Vertreter der AfD ist im Sportausschuss ist Andreas Mrosek, der gleichfalls aktiver DDR-Sportler an einer Kinder- und Jugendsportschule (KJS) war. Wenn nun über Doping-Opfer im DDR-Sport im Sportausschuss des Bundestages debattiert wird, dann wissen wir, worum es geht nicht nur aus der Theorie, sondern aus gelebter Praxis. 

König: „Über Risiko und Nebenwirkungen wurden wir nicht aktiv informiert, aber diese waren uns durchaus bewusst. Viele Sportkollegen haben durch die verordneten Dopingmittel Gesundheitsschäden erlitten. Ihnen zu helfen wurde die Doping-Opferhilfe gegründet und mit hohen finanziellen Mittel aus dem Staatshaushalt der Bundesrepublik ausgestattet. Über 30 Jahre nach Ende der DDR sollte aber wie im Gesetz geplant, mit der Anmeldung von möglichen Opfern Schluss sein. Vom Doping-Opferhilfe-Verein wird sogar gefordert, den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich auszuweiten. Dies geschieht nur aus Gründen der eigenen Existenzsicherung.“ Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat dazu externe Gutachter berufen, die teilweise eine Aufstockung der Mittel auf die Kinder der Sportler fordern. König geht das zu weit: „Wir sollten sparsam mit Haushaltsmitteln umgehen.“ 

Aktuelle Drucksachen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (in der PDF-Variante des Königsbriefes)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert