Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 15 im Jahr 2020)
Sondersitzung der AfD-Fraktion zur Corona-Krise
Jörn König: Regierungskurs in Massenarbeitslosigkeit und Masseninsolvenz muss gestoppt werden
Das Parlament hat auch in Krisenzeiten die Pflicht, die Bundesregierung zu kontrollieren. Dieser Verpflichtung kam die AfD-Bundestagsfraktion am 7. April 2020 in einer Sondersitzung in Berlin erneut nach. In einer über sechs stündigen Beratung wurde über die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beraten. Etwa Dreiviertel der AfD-Abgeordneten nahmen unter Einhaltung der Abstandsregelung an der Fraktionssitzung in den Räumen des Deutschen Bundestages leibhaftig teil, der Rest war via Konferenzschaltung an den Beratungen beteiligt.
Am Ende der mehrstündigen Debatten stand fest: nahezu einstimmig wird ein Positionspapier beschlossen, in dem die Bedingungen für eine Lockerung der von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen festgelegt werden. Die aktuell harten Maßnahmen sollen schrittweise zurück zur Normalisierung geführt werden und ab dem 14. April 2020 zurückgefahren werden, um Massenarbeitslosigkeit, Versorgungsengpässe und das Verschwinden ganzer Industriezweige zu verhindern. Dabei gelte die Devise: „So viel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig.“
Jörn König, der zu den knapp 70 persönlich anwesenden Abgeordneten gehörte, fand klare Worte zur Corona-Krise: „Die Corona-Pandemie darf von der Regierung nicht missbraucht werden, um unsere Demokratie, Wohlstand, Industrie, Handel und Handwerk nachhaltig zu beschädigen, oder gar zu zerstören. Die AfD wird nicht zulassen, dass der Exodus für Wirtschaft und Verbraucher dauerhafter ist, als die gesundheitlichen Schäden Wir müssen den Erkrankten die bestmögliche Gesundheitshilfe gewährleisten und gleichzeitig verhindern, dass die Gesunden einem wirtschaftlichen Tot erleiden. Der Regierungskurs in Massenarbeitslosigkeit und Masseninsolvenz muss gestoppt werden.“
AfD-Fraktion: Einfach weiterarbeiten mit Mundschutz in gefährdenden Räumen
Die AfD-Bundestagsfraktion ist die einzige Fraktion, die in der Corona-Krise eine zeitliche Befristung und regelmäßige Überprüfungen der getroffenen Maßnahmen fordert und die sich gegen eine „Abdankung des Parlaments“ stemmt. In dem von der Fraktion beschlossenen Positionspapier wird festgestellt, dass die Bundesregierung durch ihr anfangs zögerliches Vorgehen und die völlige Unterschätzung des Virus die späteren harten Einschnitte in Grundrechte und Wirtschaftsleben zu verantworten hat.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich die Testkapazitäten auszuweiten“. Nur so könne „Klarheit darüber geschaffen werden, wie hoch die wirkliche Zahl derer ist, die die Infektion –mit und ohne Symptome- durchgemacht haben“. Jörn König, AfD-Vertreter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages meint, es könne doch nicht am Geld scheitern, dass jeder Bürger einen Anspruch hat auf einen Corona-Test. Für die sogenannten Flüchtlinge war quasi auf Fingerschnipp Geld vorhanden.
Das Virus war bereits am 27. Januar 2020 in Deutschland nachgewiesen, doch erst zwei Monate später, am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Corona-Pandemie. „Das war zwei Monate zu spät“, so die Kritik des AfD-Bundestagsabgeordneten Jörn König. Im Beschluss der AfD-Fraktion wird dokumentiert, dass „bei frühzeitigem Handeln auf ein vollständiges Herunterfahren des öffentlichen, wie wirtschaftlichen Lebens hätte verzichtet werden können.“ Als Beleg dafür werden die Erfolge in anderen Ländern, wie beispielsweise Südkorea und Taiwan, genannt.
Die AfD-Fraktion will eine „Gemengelage“ verhindern, „welche wesentlich gefährlicher sein könnte, als die Corona-Krise selbst“. Wörtlich ist im beschlossenen Positionspapier zu lesen: „Aus diesen Gründen muss eine Strategie verfolgt werden, die den Schutz der Bevölkerung nicht vernachlässigt, aber die massiven Grundrechtseingriffe und die verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen verhindert. Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens ermöglichen ohne die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Wir wollen dabei die verfassungsmäßigen Bürgerrechte erhalten und den Schaden für unsere Wirtschaft so gering wie möglich halten.“
Der AfD-Fraktion liegt die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten und die Wiederöffnung geschlossener Geschäfte am Herzen. Dazu steht im Positionspapier: „Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Geschäfte folgt keiner Logik des Infektionsschutzes. So ist eine Virenübertragung im Möbelhaus nicht wahrscheinlicher als in einem Baumarkt; dennoch dürfen in den meisten Bundesländern Letztere öffnen, aber Erstere nicht. Die Schließungsverfügungen treffen insbesondere kleine Geschäfte, die um ihre Existenz ringen. Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, produzierendes Gewerbe, Bildungsanbieter und religiöse Einrichtungen müssen generell wiedereröffnet werden können, unter der Voraussetzung von Einlassbeschränkungen auf der Basis der Fläche oder des Rauminhalts und klarer Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien sowie Abstandsregelungen.“
Ein Skandal ist, dass die Regierung es versäumt hat ausreichend Mundschutz und Atemschutzmasken zu besorgen. Ein Versagen mit Ansage, trotz 15 Jahre vorhandenem Pandemieplan und 7 Jahre Bundestagsdrucksache 17/12051 wurde kein ausreichender Mund-Nasenschutz organisiert. Dazu Jörn König: „Aufgrund der mangelnden Bevorratung seitens der Regierung ist bisher eine Ausstattung der gesamten Bevölkerung nicht erreicht, ebenso fehlt es an einer Erhöhung der Testkapazitäten. Jetzt rächen sich die Vernachlässigung in der Förderung inländischer Produktionskapazitäten.“ Die „gegenwärtigen Versorgungsengpässe“ für Desinfektionsmittel, Masken und Schutzbekleidung seien vollständig zu beheben. Jedem Bürger müssten Masken zur Verfügung stehen. Ein weiterer wichtiger Punkt im Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion ist, in Zusammenarbeit mit den Hausärzten Risikopatienten stärker zu schützen. In Kooperation zwischen Hausärzten und Gesundheitsämtern sollten auf freiwilliger Basis den Personen der Risikogruppen besondere Fürsorgemaßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit angeboten werden.
Wer das vollständige Positionspapier lesen möchte, der findet es hier: https://www.afdbundestag.de/positionspapier-corona-krise/.
Warum gelten Einreisebeschränkungen nicht für Asylbewerber?
Der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König hat am 8. April 2020 eine persönliche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Er möchte geklärt wissen, warum Asylbewerber trotz anderslautenden Ankündigungen der Regierung, offensichtlich nicht den geltenden Einreisebeschränkungen unterworfen werden.
Für Jörn König ist es nicht hinnehmbar, dass infizierte Flüchtlinge und Asylbewerber gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen dürfen und Asylunterkünfte verlassen, während unsere Leute zu Hause bleiben müssen und mit Busgeldern überzogen werden. Jörn König möchte in seiner Anfrage von der Bundesregierung wissen:
1. Warum gelten die Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht für Asylbewerber/innen?
2. Wie hoch sind die Zahlen eingereister Asylbewerber für die Monate Januar bis März?
3. Wie viele Asylbewerber sind mit Corona infiziert?
4. Wie viel Asylbewerber sind nach dem 17. März 2020 gekommen?“
Einen Tag bevor Jörn König seine Anfrage an die Bundesregierung richtete, hatte die AfD-Bundestagsfraktion in ihrem Positionspapier zur Corona-Krise gefordert: „Die Einreise von Asylbewerbern und die Einreise aufgrund des mit dem UNHCR und der EU vereinbarten Resettlement und NesT-Programm ist gänzlich zu unterbinden. Es kann nicht sein, dass Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten massiven Reisebeschränkungen unterliegen, nicht aber sogenannte Asylbewerber, die illegal aus deinem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen.“
Ostern in der Kirche feiern
Jörn König sorgte dafür, dass im Positionspapier der AfD-Fraktion das christliche Osterfest als eigenständiger Punkt genannt wurde. Unter Punkt 11 steht: „Den christlichen Gemeinden ist unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, das Osterfest 2020 in den Kirchen zu feiern.“
Es wäre ja noch schöner, dass die Christen wegen Corona kein Ostern feiern, aber ab dem 23.04.2020 wird von den Muslimen Ramadan gefeiert. Die Hälfte der Muslime sieht den Koran über dem Grundgesetz, also werden sich viele Muslime voraussichtlich nicht um die Corona-Beschränkungen. Das wird eine Nagelprobe für den Staatsapparat.
Parteilichkeit der Medien
Wenn die größte Oppositionspartei in einer Krise einen fundamental anderen Kurs fordert als die Regierung, dann müssen die Medien in einer Demokratie als großen Aufmacher darüber berichten. Noch dazu wenn es um Ostern geht in einem christlich geprägten Land geht. Eine solche Nachricht muss relativ weit vorn z. B. in der Tagesschau kommen. Weder am 07.04. noch am 08.04.2020 hat die Tagesschau berichtet. Nur im Tagesschau-Webauftritt kommt die AfD als eine von vier Unterüberschriften vor. Das Google-Suchergebnis finden Sie auf der nächsten Seite. Außer dem Deutschlandfunk und t-online hat kein namhaftes Medium so berichtet, dass der Bericht im Google-Suchergebnis vorkommt. Vier der zehn Suchergebnisse sind AfD-eigene Medien.
Dafür sollen wir GEZ zahlen?