Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 22 im Jahr 2020)
Jörn König erneut bei Best of Bundestag
Selbst der Hinweis des AfD-Bundestagsabgeordneten auf den undemokratischen Machtmissbrauch der Bundeskanzlerin in Thüringen blieb bei „Best of Bundestag“ drin. Viel Spaß mit dem „Kindergarten“ Bundestag.
Nach jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages werden die geistreichsten, provokantesten und humorvollsten Redebeiträge unter der Rubrik „Best of Bundestag“ ausgewählt und über einen YouTube-Kanal zusammengeschnitten ins Netz gestellt. Nun war Jörn König schon zum 3. Mal mit unter den ausgewählten Bundestagsrednern (05:08 min). Der Beitrag „Blockchain statt Bonpflicht“ generierte so mehrere über vierzigtausend Aufrufe. In dem Beitrag wird Jörn König mit der Aussage zitiert, „diese Regierung und diese Kanzlerin haben das digitale Zeitalter völlig verschlafen“.
AfD wirkt: Zu hohe Bußgelder und Strafen sollen überprüft werden
Im letzten Königsbrief vom 15. Mai 2020 forderte Jörn König den neuen Bußgeldkatalog sofort außer Kraft zu setzen. Die große Kritik, die nach Inkraftsetzung des neuen Bußgeldkatalogs folgte, war wie es scheint, nicht ganz umsonst. Denn nun lenkt Verkehrsminister Scheurer offensichtlich ein. Er schlägt mildere Strafen für Raser vor, das einmonatige Fahrverbot schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung, scheint vom Tisch zu sein. Jörn König zeigt sich erleichtert: „Unser Protest im Bundestag hat sich offensichtlich gelohnt.“
Kinderkopftuch sofort verbieten
Noch vor wenigen Jahrzehnten war das Tragen von Kopftüchern für junge Mädchen selbst in islamisch geprägten Gesellschaften nicht üblich. Erst mit Erstarken des politisch geprägten Islamismus fand das Kopftuchtragen eine weite Verbreitung. Zunehmend hat sich das Kopftuch zum politisch-weltanschauliches Symbol zur Unterdrückung der Frau entwickelt. Deshalb möchte die AfD-Bundestagsfraktion das Kopftuch aus Schulen und Kindergärten verbannen. Aber nicht nur von Seiten der AfD wird das Kopftuch sehr kritisch gesehen, auch der Deutsche Lehrerverband hat sich ebenfalls durch einen Präsidiumsbeschluss für ein Verbot des Kopftuchs an Schulen ausgesprochen.
Die AfD-Bundestagsfraktion möchte junge Mädchen vor islamischer Unterdrückung schützen. Jörn König, AfD-Abgeordneter aus Hannover, gehört zu den Unterzeichnern eines Antrages im Deutschen Bundestag, mit dem das Tragen des Kinderkopftuchs in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen unterbunden werden soll. Am 29. Mai 2020 beriet das Parlament über den AfD-Antrag und verwies ihn in die Ausschüsse.
Nach Jörn König stützen islamische Theologen und Religionswissenschaftler die Auffassung der AfD, das es im Islam kein religiöses Gebot gibt, wonach Mädchen vor der Pubertät angehalten seien, ein Kopftuch zu tragen.
König wörtlich: „Das Kinderkopftuch ist ein politisches Symbol und auf das engste mit dem Islamismus verbunden, der seinerseits mit der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Landes unvereinbar ist. In zahlreichen Gebieten mit hohem Migrantenanteil ist das Kinderkopftuch in Kindertagesstätten und Schulen bereits weit verbreitet. Dadurch lastet ein erheblicher sozialer Druck auf denjenigen Mädchen, die kein Kopftuch tragen wollen. Sie werden nicht selten von gleichaltrigen Glaubensgenossen und deren Eltern in eine Außenseiterrolle gedrängt. Darüber hinaus gewöhnt das Kinderkopftuch die Mädchen frühzeitig an eine gesellschaftliche Unterordnung als Frauen und behindert damit ihre individuelle Entwicklung. Die Bundesregierung sollte mit Blick auf den Schutz von Kinder- und Frauenrechten die ihr zur Verfügung stehenden Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten nutzen, um das Tragen des Kinderkopftuchs in deutschen Kindertagesstätten und Schulen zu unterbinden.“
Anleihen-Käufe sofort beenden – EU-Schulden-Union stoppen
Nach fast fünfjähriger Prozessdauer hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 5. Mai 2020 die billionenschweren Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank(EZB) als verfassungswidrig beanstandet. Jörn König, AfD-Vertreter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, erklärte dazu: „Das Verfassungsgericht zeigt auf, wir müssen national entscheiden. Dabei rügt das Gericht die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rates auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was wir als AfD seit der fatalen Eurorettungspolitik gefordert haben. Jetzt gilt es zu verhindern, dass die EU mit dem Corona-Wiederaufbaufonds einen riesigen Schuldenberg anhäuft, der zukünftige Generationen übermäßig belastet.“
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits vor dem Verfassungsgericht stand das Public Sector Purchase Programm (PSPP), mit dem die EZB seit 2015 Staatsanleihen in Höhe von zwei Billionen Euro aufgekauft hat. Wobei das Bundesverfassungsgericht nicht direkt über die EZB entscheiden kann, weil die EZB nicht dem deutschen Grundgesetz unterliegt. Doch das Verfassungsgericht kann der Bundesbank, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag Auflagen und Anweisungen erteilen.
Zu jedem Anleihenkaufprogramm, an dem sich die Bundesbank beteiligt, ist künftig laut Urteil des Verfassungsgerichts also vor Beginn der Umsetzung und dann wiederkehrend während seines Verlaufs die Zustimmung des Bundestages einzuholen, darauf verwies ausdrücklich Jörn König, Stellvertreter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Für König ist besonders wichtig, dass die Bundesbank sich ab sofort nicht mehr an derartigen Gesetzesübertretungen beteiligen dürfte.
König: „Das Bundesverfassungsgericht hat für Klarstellung gesorgt und der Bundesbank verboten, sich an diesen Anleihenkäufen zu beteiligen.“ Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 28. Mai 2020 im Deutschen Bundestag einen Antrag eingebracht, mit dem die sofortige Einstellung der Anleihenkäufe und das schrittweise Abstoßen der erworbenen Titel gefordert werden. Jörn König, der zu den Unterzeichnern dieses Antrages gehört fordert: „Jetzt müssen alle relevanten Informationen zu den Anleihenprogrammen auf den Tisch, die Vertuschungs- und Verschleierungspolitik der Regierung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Bundestag muss beendet werden. Wir müssen wissen, mit welchen Finanzlasten unsere Kinder und Enkelkinder belastet worden sind. Im Finanz- und Haushaltsausschuss werden wir das genauestens prüfen.“
Verfassungs- und medienrechtliche Verfahren der AfD-Fraktion
Die AfD-Bundestagsfraktion wehrt sich nicht nur politisch, sondern auch mit juristischen Mitteln gegen Verfassungs- und medienrechtliche Fehlentwicklungen in Deutschland. Auf Nachfrage von Jörn König teilte das Justitiariat der Fraktion mit, das zahlreiche Klagen beim Bundesverfassungsgericht, beim Kammer- und Landgericht Berlin anhängig seien. So wird derzeit eine Antragsschrift für ein Normenkontrollverfahren wegen der Verfassungswidrigkeit der Regierungs-Ermächtigungen in Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz vorbereitet. Aus steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Organstreitverfahren um die Abwahl des Rechtsausschussvorsitzenden. Die Fraktion wird in diesem Verfahren durch Prof. Dr. Elicker vertreten.
Im Organstreitverfahren um den verweigerten Hammelsprung durch Sitzungspräsidentin Claudi Roth vertritt die Fraktion Dr. Vosgerau vor dem Verfassungsgericht. Prof. Schachtschneider klagt für die Fraktion gegen die Verweigerung eines Sitzes für die AfD-Fraktion im ESM-Notfallausschuss. Außerdem steht noch eine Programmbeschwerde gegen das ZDF wegen diskreditierender Darstellung der AfD-Fraktion in der Logo-Kindernachrichtensendung vom 27.10.19 an. Darüber soll am 9. Juli 2020 der ZDF-Fernsehrat befinden.
Eine Gesamtübersicht aller von der AfD-Bundestagsfraktion angestrengten Verfahren finden Sie im Anhang in der Datei „Verfahrensuebersicht_Fraktion.pdf“.
Globale Gesundheit – am Deutschen Wesen soll die Welt genesen
Gleich mit drei Anträgen missbrauchten am 28. Mai 2020 CDU/CSU, SPD, GRÜNE und LINKE im Deutschen Bundestag die Corona-Krise ihre „globalen Machtfantasien“ zu bekräftigen. Die Regierungsfraktionen titelten ihren entsprechenden Antrag mit „Engagement für die Globale Gesundheit ausbauen – Deutschlands Verantwortung in allen Politikfeldern wahrnehmen“. Die Linke spricht gar von „Globale Gesundheitsfinanzierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie“ und die Grünen wollen „Verantwortung für Globale Gesundheit übernehmen.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König meint dazu: „Bevor wir mit dem Anspruch antreten, globale Verantwortung zu übernehmen, sollten wir erst einmal unsere nationale Verantwortung erkennen und bewältigen. Deutschland ist stark, auch im Gesundheitswesen, wenn es sich national und regional gut aufstellt und nicht alle Ressourcen ans Ausland abtritt. Zuerst müssen wir erst einmal die Produktion unser Medikamente wieder ins Inland verlagern und die Hygienezustände in Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten dauerhaft auf hohem Niveau halten. Wir sind hier im Deutschen Bundestag und nicht in einem Weltbundestag.“
Deutschland ist corona-verrückt! Der „Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen“ hat gefordert, die Bordelle mit Hygienekonzept wieder zu öffnen. Eine weitere Schließung der Bordelle und ein Verbot der Prostitution seien durch nichts gerechtfertigt, so der Interessenverband. (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/prostitution-in-corona-zeiten-verband-will-bordelle-mit-hygienekonzept-wieder-oeffnen-a-a7afd1af-a016-4737-b997-017ad0278cb1)
Die Thüringer Landesregierung überträgt die Entscheidung, die Bordelle wieder zu öffnen, auf die Landkreise (https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/kabinett-beschliesst-weitere-lockerungen-und-staerkt-eigenverantwortung-der-kommunen-im-pandemiemanagement).
Die Bundesregierung dagegen wollte die meisten Beschränkungen bis 05. Juli weiter gelten lassen, bei inzwischen nur verschwindenden 0,013 % akut Infizierten (vier von 30.000 Menschen). Die abstrusen Diskussionen nehmen Maße an, die niemand mehr wahrhaftig und plausibel dem deutschen Steuerzahler erklären kann.
Viel mehr Deutsche beträfe die Zulassung von Zuschauern bei Sportereignissen, natürlich unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln. Jörn König, AfD-Obmann im Sportausschuss: „Gerade Vereine, bei denen die Zuschauereinnahmen überlebenswichtig sind, sollten Zuschauer wieder einlassen dürfen. Dies betrifft besonders die Teamsportarten und den Amateurfußball, im Zweifel müssen die meist kleineren Vereine größere Hallen zur Verfügung gestellt bekommen. Im Freien ist sowieso in der Regel genügend Platz für die meist überschaubaren, aber wichtigen Zuschauer.“
Andreas Mrosek, AfD-Mitglied des Sportausschusses ergänzt: „Es ist nicht einzusehen, dass Bordelle wieder öffnen sollen, aber Hallen und Stadien für Sportler und Zuschauer geschlossen bleiben sollen. Die Diskussion läuft in die völlig falsche Richtung.“
Die AfD-Bundestagsfraktion fordert die Zulassung von Zuschauern bei Sportereignissen, natürlich unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln!