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Königsbrief Nr. 90

  1. Königsbesuch aus Niedersachsen
  2. Klimapolitik als Mittel zur Enteignung
  3. Jahresbericht der Wehrbeauftragten
  4. AfD verlangt Vetorecht bei Waffenexporten in Krisengebiete
  5. Drucksachen der AfD-Fraktion

1. Königsbesuch aus Niedersachsen

Demokratie lebt von Transparenz. Um einen Einblick in das politische Berlin zu erhalten und einmal hautnah eine Plenarwoche mitzuerleben, organisiert das Bundespresseamt Besucherfahrten zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Von Donnerstag bis Freitag hatte eine rund 30-köpfige Gruppe aus Niedersachsen das Vergnügen, den (Jörn) König im Deutschen Bundestag zu besuchen. Dabei war sicher einer der Höhepunkte das Gespräch mit dem Abgeordneten im Fraktionssaal der AfD. Wer sich schon immer mal gefragt hat, wohin die großen Fahnen auf den Ecktürmen im Reichstagsgebäude führen, der weiß nun zumindest, für eine der Deutschland-Fahnen, dass diese in vier große Lautsprecher im Fraktionssaal der AfD münden. Ein wirklich interessantes Bild.

Bei strahlendem Sonnenschein durfte nach einer interessanten Plenardebatte natürlich ein Besuch auf der Reichstagskuppel nicht fehlen. Ein Erlebnis, für den sich die Fahrt nach Berlin alleine schon lohnt.

Jörn König über den Besuch: „Wir haben uns in Berlin 2 schöne Tage gemacht. Es ist immer wieder eine Freude zu sehen, wie viele Mitglieder in Niedersachsen an den Besucherfahrten unserer Niedersächsischen Abgeordneten interessiert sind. Das sieht man dann auch an den spannenden Diskussionen mit vielen Nachfragen. Ich bin da persönlich auch immer ein bisschen Stolz auf unseren Kreisverband und werde die Tage in Erinnerung behalten. Schön war auch das großartige Wetter, sodass uns die von der einen oder anderen Verwaltung in den Weg gelegten Steine nichts ausmachen konnten. Man darf sich schon fragen, wieso ganz kurzfristig der Besuch im Bundesrat abgesagt wurde. Mal war die Erklärung Krankheit, mal ein Autounfall der Mitarbeiterin für unsere Führung. Man erlebt hier also auch außerhalb des Plenarsaals wundersame Dinge, über die man nur den Kopf schütteln kann.“

Bei wem das Interesse an einer Besucherfahrt geweckt wurde, der brauch nicht allzu lange zu warten. Vom 21. Bis zum 22. September findet die nächste Reise in einer Plenarwoche statt. Wer nicht bis zur offiziellen Einladung warten möchte und sich schon jetzt einen Platz sichern will, kann sich gerne schon jetzt auf die Liste setzen lassen. Infos folgen.

2. Klimapolitik als Mittel zur Enteignung

Die Grüne Kohlepartei hat kurz nach der Abschaltung der letzten deutschen Kernkraftwerke ihren nächsten Schritt in Richtung einer völligen Umgestaltung unserer Gesellschaft getan. Nachdem die FDP nun nicht mal mehr zum Schein Widerstand leisten möchte, legt wird die Regierung nun einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Ende von Öl und Gas als Energieträger für Heizungsanlagen einläuten soll. 30 Millionen der knapp 40 Millionen deutschen Privathaushalte heizen zurzeit noch mit Öl oder Gas.

Die Pläne der Regierung werden voraussichtlich zu erheblichen Sanierungskosten für Bestandsimmobilien führen, was die Wohnungsnot in Zeiten von knappem und teurem Wohnraum noch verstärken dürfte. Die AfD sieht in diesem Vorhaben einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte, da Hausbesitzer zu einem Umbau ihrer Heizungsanlagen verpflichtet werden und damit in eine stärkere Abhängigkeit von der sowieso schon fragilen Stromversorgung getrieben werden.

Jörn König meint: „Eine Regierung ist zuerst ihrem Volk verpflichtet und sollte sich wenigstens über die Auswirkungen ihrer Gesetzesvorhaben im Klaren sein. Bei dem vorliegenden Entwurf kann noch niemand abschätzen, welche Folgen zu erwarten sind. Wie viele Häuser sind gar nicht geeignet für den Einbau einer Wärmepumpe? Welche Gasversorgungsnetze sind in der Lage später auch Wasserstoff zu liefern? Diese und viele andere offene Fragen machen Investitionen in Deutschland zunehmend unattraktiver und stellen Erben und Eigentümer von Bestandsimmobilien vor immer größer werdende finanzielle Herausforderungen. Manch einer wird die finanziellen Lasten nicht stemmen können und die Immobilie zwangsverkaufen müssen.“

3. Jahresbericht der Wehrbeauftragten

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde im Bundestag ein sogenanntes Sondervermögen — gemeint sind neue Schulden — von 100 Milliarden Euro beschlossen, welches der Bundeswehr zugutekommen sollte. Nach dem Bericht der Wehrbeauftragten ist bisher nicht viel davon angekommen. Die Liste der Mängel ist dabei lang und lässt an der Einsatzfähigkeit unserer Armee zweifeln: Infrastrukturprobleme bei militärischen Anlagen und Truppenunterkünften, sanitäre Einrichtungen, Truppenküchen, Digitalisierung etc. sind nur einige der Problemfelder. Zusätzlich gibt es erhebliche Materialmängel durch die Lieferung von Munition und Waffen an die Ukraine.

Die AfD-Fraktion kritisiert darüber hinaus auch die Personalpolitik der Bundeswehr. Immer mehr wird Wert auf Diversität und generelle Repräsentation von Minderheiten innerhalb der Bundeswehr wert gelegt. Die Soldatenkarriere rückt weiter in den Hintergrund, wohingegen Laufbahnen als Mediziner oder Techniker mehr und mehr beworben werden. All diese Punkte zusammengenommen sind genau entgegengesetzt zum dümmlich-aggressiven Auftreten der Außenminister-Darstellerin.

Jörn König meint: „Die derzeitige Regierung knüpft nahtlos an die Merkel-Zeit an, wenn es um die Bundeswehr geht. In den letzten Jahrzehnten wurde alles dafür getan, dass unsere Armee nicht mehr attraktiv für junge patriotische Männer ist, sondern vielmehr zu einer Regenbogentruppe transformiert wird. Auswüchse davon sind beispielsweise Panzer, welche auch für Schwangere umgerüstet wurden. Um den Frieden in Deutschland wahren zu können und auch deutsche Interessen im Ausland umsetzen zu können, sollte man sich an der Schweiz orientieren: Eine moderne und auch im Volk angesehene Armee und eine auf Neutralität bedachte gemäßigte Außenpolitik, die deutsche Interessen über fremde Angelegenheiten stellt. Leider fehlt uns im Moment beides.“

4. AfD verlangt Vetorecht bei Waffenexporten in Krisengebiete

Nach Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GG dürfen zur Kriegsführung bestimmte Waffen nur mit
Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in den Verkehr gebracht
werden. Grundsätzlich zuständig für eine solche Genehmigung ist der als Kabinetts-
ausschuss eingesetzte Bundessicherheitsrat als kollegiales Entscheidungsorgan be-
stimmter Ressorts der Bundesregierung.

Seit dem 24. Februar 2022 mit dem Krieg in der Ukraine änderte sich durch die Genehmigung von Umfangreichen Waffenexporten durch die Bundesregierung an eine Kriegspartei in einem Kriegsgebiet die bisherige verantwortungsvolle Genehmigungspraxis der Bundesregierung.

Aus diesem Grund fordert die AfD ein Vetorecht des Deutschen Bundestages bei Waffenexporten in Kriegs- und Krisengebiete. Um verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich eines zu starken Eingreifens in den Kernbereich der Exekutive vorzubeugen, fordert die AfD eine einfachgesetzliche Regelung über ein Vetorecht mit Abweichungsmöglichkeit der Bundesregierung. Der Deutsche Bundestag soll künftig also vor einer abschließenden Entscheidung über die finale Genehmigung seine Zustimmung, Enthaltung oder Ablehnung zum Ausdruck bringen.

5. Drucksachen der AfD-Fraktion

Die Drucksachen findet ihr wie gewohnt in der PDF-Version.

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