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Über mich

Jörn König, Diplom-Ingenieur, MBA

  • Jahrgang 1967, verheiratet, 1 Kind 
  • Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied im Finanzausschuss und Sportpolitischer Sprecher und Obmann im Sportausschaus der AfD-Bundestagsfraktion. 
  • Stellv. Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda und Beisitzer des AfD-Landesvorstands Niedersachsen. 
  • Vorsitzender AfD Kreisverband Hannover Stadt

Was ist mir grundsätzlich wichtig?

Mehr Bürgerbeteiligung durch direkte Demokratie. Die Politik orientiert sich an der Meinungsbildung in Medien und Parteien, vernachlässigt jedoch die Meinung des Volkes einzubeziehen. Wichtige Richtungsentscheidungen sind oft nicht mehr umkehrbar. Deshalb dürfen wir Bürger uns nicht auf die Vermutung verlassen, dass die gewählten Politiker die Bürgermeinung schon gut vertreten werden.

Jörn König, MdB

Meine Schwerpunkte:

Finanzen:

Wenn die Finanzen mit der Informationstechnologie in Berührung kommen, ist das mein Thema. Daher sind die sogenannten Kryptowährungen (Bitcoin & Co.) bzw. die Distributed-Ledger-Technologie (u.a. Blockchain) Schwerpunkt meines Engagements. Aber auch die IT in den Banken ist ein wichtiges Thema und für die Belange der Sparkassen und Volksbanken setze ich mich besonders ein. Die einzigartig sichere, regional verwurzelte Bankenlandschaft in Deutschland darf nicht z. B. durch Vergemeinschaftung (Bankenunion) zerstört werden. Im Finanzausschuss bin ich als „nur“ stellvertretendes Mitglied mindestens jede zweite Woche anwesend, da ich mich wöchentlich mit Franziska Gminder in der Anwesenheit abwechsle.

Für den Bereich Bitcoin, Blockchain und Co. haben wir eine griffige Formel festgelegt: Hochtechnologie braucht Freiheit, Verbraucher benötigen Rechtssicherheit. 

Daher stehen wir neuen Technologien für die dezentrale und nachvollziehbare Datenhaltung in verteilten Netzwerken sehr wohlwollend gegenüber, die großes Potenzial in nahezu allen Wirtschaftsbereichen inklusive des öffentlichen Sektors hat. Eine von vielen möglichen Anwendungen der Blockchain-Technologie ist das Führen von Konten im Finanzsektor. Durch die, aus heutiger Sicht, sichere Verschlüsselung eignet sich die Blockchain als digitales Zahlungsmittel. Darauf basierend wurden sogenannte „Kryptowährungen“ (z. B. Bitcoin) „erfunden“ und sind der bekannteste Anwendungsfall aller Blockchain-Applikationen geworden. 

Die AfD begrüßt diese technologische Entwicklung ausdrücklich und setzt sich dafür ein, diese ohne administrative Restriktionen weiter zu entwickeln. Entscheidend für Hochtechnologie ist vor allem Freiheit ohne regulatorische Gängelung. Eine spezielle staatliche Förderung lehnt die AfD aber ab. 

Daher kann das ganze Potenzial der Blockchain-Technologie kann nur ausgeschöpft werden, wenn Rechtssicherheit besteht, sowie ein praktikabler Rechtsrahmen für die Nutzung vorhanden ist. Privatpersonen wie Unternehmen dürfen nicht von rechtlichen Grauzonen abgeschreckt werden, diese Zukunftstechnologie zu nutzen. 

Der Rechtsrahmen darf das bestehende Innovationspotenzial dabei weder lenken noch einschränken. Ein ordnungspolitischer Rahmen muss Standards festlegen, der dem Ideal des mündigen Bürgers Rechnung trägt. Gleichzeitig müssen die Risiken der Blockchain-Technologie benannt, hierüber informiert und ein angemessener Nutzer- bzw. Anlegerschutz gewährleistet werden. Dadurch sollte Vertrauen in diesen neuen Markt aufgebaut werden, ohne ihn in seiner einfachen Handhabung zu beschränken.

Weitere konkrete Anliegen im Finanzausschuss sind endlich die Abschaffung des Solidaritätszuschlages, die Abschaffung von Bagatellsteuern und überhaupt die Vereinfachung des komplizierten deutschen Steuersystems.

In Bezug auf EU-Fragen müssen wir verhindern, dass in Deutschland vorhandene Sicherungssysteme wie z. B. die Arbeitslosenversicherung, die deutsche Einlagensicherung usw. in der EU vergemeinschaftet wird. Politiker anderer EU-„Partner“ haben ein Auge auf diese Rückstellungen geworfen, um ihre defizitäre Politik auf Kosten Deutschlands fortsetzen zu können.

Sport:

Mit meiner Vergangenheit als erfolgreicher Sportler (DDR-Vizemeister im Schwimmen) war es sinnvoll, dass ich Sportpolitischer Sprecher und Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag wurde. Klaus Stöber ist mein Stellvertreter und auch Mitglied im Sportausschuss. Der Sportausschuss befasst sich vornehmlich mit der Förderung des Spitzensportes, die anderen Ebenen sind Sache der Länder- und Kommunen. Wir haben zusammen mit den AfD-Landtagsfraktionen ein Thesenpapier für den „Sport in Deutschland“ (Link) entwickelt und die dort formulierten Forderungen mit großem Erfolg in Parlament gebracht.

Unsere wichtigsten Forderungen sind die Verdopplung der Sportförderung von 170 Mio. Euro jährlich auf 340 Mio. Euro, sowie die Verbesserung des Unterhalts für Spitzensportler, die bis 2018 mit etwa 630 Euro monatlich auskommen mussten und dafür Gold bei Olympia holen sollten.

Diese Forderungen wurden zwar nicht eins zu eins übernommen, aber die etablierten Parteien waren aufgeschreckt. Über 25 Jahre ist der Anteil der Spitzensportförderung am Gesamthaushalt um über 20 % gesunken, während zum Beispiel Arbeit und Soziales um mehr als 20 % gestiegen ist. Diese Peinlichkeiten wurden zu einem gewissen Teil korrigiert. Für 2019 sind immerhin 235 Mio. Euro Sportförderung vorgesehen und die Spitzensportler erhalten nun mindestens 1.200 Euro monatlich.

Weitere Forderungen aus dem Thesenpapier:

1.       Ausweitung des Schulsports auf mindestens vier Wochenstunden, am besten auf zwei Doppelstunden.

2.      Systematische Talentsichtung und Talentförderung auf kommunaler und regionaler Ebene sind auf- und auszubauen. Dafür müssen Kooperationen und Patenschaften zwischen Schulen und Sportvereinen stärker gefördert werden, insbesondere, um den Leistungssportnachwuchs gezielt zu fördern und zu stärken. 

3.      Sportstätten müssen erhalten bleiben und dürfen nicht zweckentfremdet werden, denn ohne Sportstätten gibt es keinen Sport. 

4.      Die Förderung von Leistungs- und Spitzensport soll mittelfristig zu einer Aufgabe und einem Aushängeschild für deutsche Universitäten generell werden. Dazu gehört die Etablierung der „Dualen Karriere“, d. h. bessere Verzahnung von Berufsausbildung bzw. Studium mit dem Hochleistungssport.

5.      Die Sportberichterstattung in den Medien befindet sich in einer Schieflage. In den Medien werden Fußball und Tennis vielfach berücksichtigt, aber es wird zu wenig über andere Sportarten berichtet. Die AfD fordert eine größere Berücksichtigung der Breite des Sports in allen Medien, vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen und hier besonders in den dritten Landes- und Regionalprogrammen. Die AfD spricht sich deshalb dagegen aus, dass von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten immer größere Beträge für den Kauf von Fernsehrechten für Fußball ausgegeben werden. Der immer mehr kommerzialisierte Fußball kann genauso gut und zu marktgerechteren Preisen von den Privatsendern präsentiert werden. 

6.      Bei Olympischen Sommerspielen soll stabil ein Platz unter den besten vier Nationen angestrebt werden. Bei Winterspielen, bei denen Deutschland traditionell besser abschneidet, muss ein Platz unter den besten zwei Nationen das Ziel sein. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, verstehen wir als eine Aufgabe von nationaler Bedeutung.

7.       Die AfD unterstützt Bewerbungen um die Ausrichtung von Olympischen Spielen in Deutschland – und zwar sobald wie möglich. Sportgroßereignisse verbessern die Infrastruktur des Landes, so war es während der Vorbereitung auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 oder weiter zurückliegend bei den Olympischen Spielen 1972 in München. Mit erneuten Olympischen Spielen in Deutschland würde die bereits vorhandene Infrastruktur in der Gastgeberregion und darüber hinaus deutlich verbessert werden. Das würde sowohl Sport- und Veranstaltungs-Einrichtungen betreffen, als auch Verkehrs- und technische Infrastruktur. Dies ist ein zusätzlicher Grund, die Bewerbung um die Ausrichtung von Olympischen Spielen in Deutschland so schnell wie möglich anzugehen. Die Bewerbung um Olympische Spiele muss frühzeitig durch einen Volksentscheid gestützt werden.

Digitale Agenda:

Immer wenn die Informationstechnologie mit Finanzen in Berührung kommt, ist das mein Thema. Daher sind die sogenannten Kryptowährungen (Bitcoin & Co.) bzw. die Distributed-Ledger-Technologie (u.a. Blockchain) Schwerpunkt meines Engagements. Leider tagen der Ausschuss Digitale Agenda und der Sportausschuss fast gleichzeitig, so dass mit die Teilnahme an den regulären Ausschusssitzungen selten möglich ist.

Freiheit sowie Rechtssicherheit für Bitcoin, Blockchain und Co.

Dezentral geführte Datenbanken, die Teilnehmern des Netzwerks eine gemeinsame Schreib-, Lese- und Speicherberechtigung erteilen und ohne zentrale Autorität gepflegt werden, werden als Distributed-Ledger-Technologie (DLT) bezeichnet. Eine deutsche Übersetzung könnte „Verteiltes Kontenbuch“ lauten. Das Vertrauen wird durch den Einsatz kryptografischer Verfahren hergestellt und nicht mehr durch die Autorität eines zentralen Organs wie z. B. dem Staat. Die Blockchain-Technologie ist eine Form der Distributed-Ledger-Technologie, die sich besonders gut zur Abbildung von Transaktionshistorien eignet. Das verteilte Kontenbuch besteht hierbei aus einer chronologischen Kette von Datenblöcken, die diese Transaktionen verschlüsselt speichert. 

Damit steht eine neue Technologie für die dezentrale und nachvollziehbare Datenhaltung in verteilten Netzwerken zur Verfügung, die großes Potenzial in nahezu allen Wirtschaftsbereichen inklusive des öffentlichen Sektors hat. Eine von vielen möglichen Anwendungen der Blockchain-Technologie ist das Führen von Konten im Finanzsektor. Durch die, aus heutiger Sicht, sichere Verschlüsselung eignet sich die Blockchain als digitales Zahlungsmittel. Darauf basierend wurden sogenannte „Kryptowährungen“ (z. B. Bitcoin) „erfunden“ und sind der bekannteste Anwendungsfall aller Blockchain-Applikationen geworden. Die globale Marktkapitalisierung von Bitcoin liegt bei etwa 110 Mrd. US-Dollar, das sind 54 % der Kapitalisierung aller Kryptowährungen (Stand 1.11.18: https://de.wikipedia.org/wiki/
Liste_von_Kryptow%C3%A4hrungen#%C3%9Cbersicht
).

Inwieweit sich Kryptowährungen durchsetzen, ist keine ideologische Frage, sondern hängt vom praktischen Nutzen ab. Welche Währung erfüllt am besten die Geldfunktionen Tauschmittel, Wertaufbewahrung und Recheneinheit? Hier bieten Kryptowährungen klare Vorteile gegenüber staatlichen Währungen, aber eben auch Klassikern wie Gold und Silber. Allerdings sind Steuerzahlungen bisher nur in staatlicher Währung möglich.

Weitere mögliche Anwendungen der Blockchain sind: 

–          Supply-Chain-Management (Lieferkettenüberwachung)

–          Maschinen und Anlagenüberwachung 

–          Identitätsmanagement von Personen/Tieren

–          Patientenakten im Gesundheitswesen

–          Bürgerdatenverwaltung im öffentlichen Dienst

–          Wahlen, Grundbücher und Steuern

Die AfD begrüßt diese technologische Entwicklung ausdrücklich und setzt sich dafür ein, diese ohne administrative Restriktionen weiter zu entwickeln. Entscheidend für Hochtechnologie ist vor allem Freiheit ohne regulatorische Gängelung. Eine spezielle staatliche Förderung lehnt die AfD aber ab. Hochtechnologie braucht Freiheit, Verbraucher benötigen Rechtssicherheit. 

Daher kann das ganze Potenzial der Blockchain-Technologie kann nur ausgeschöpft werden, wenn Rechtssicherheit besteht, sowie ein praktikabler Rechtsrahmen für die Nutzung vorhanden ist. Privatpersonen wie Unternehmen dürfen nicht von rechtlichen Grauzonen abgeschreckt werden, diese Zukunftstechnologie zu nutzen. 

Der Rechtsrahmen darf das bestehende Innovationspotenzial dabei weder lenken noch einschränken. Ein ordnungspolitischer Rahmen muss Standards festlegen, der dem Ideal des mündigen Bürgers Rechnung trägt. Gleichzeitig müssen die Risiken der Blockchain-Technologie benannt, hierüber informiert und ein angemessener Nutzer- bzw. Anlegerschutz gewährleistet werden. Dadurch sollte Vertrauen in diesen neuen Markt aufgebaut werden, ohne ihn in seiner einfachen Handhabung zu beschränken.

Deutschland hat als erste Nation 2013 den Bitcoin (Rechnungseinheit) als Unterfall von Finanzinstrumenten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) qualifiziert. Die jetzige Innovationsgeschwindigkeit bei den Finanzprodukten läuft dem Gesetzgeber allerdings davon. Um Rechtssicherheit zu schaffen, stellt die AfD folgende Forderungen:

1.       Datenschutz: Durch die dezentralen Strukturen der DLT sind alle je getätigten Transaktionen öffentlich einsehbar. Die geltenden Datenschutzregelungen (u.a. DSGVO) sind natürlich einzuhalten, insbesondere das „Recht auf Vergessenwerden“ und den „Anspruch auf Löschung“. Nach Erarbeitung eines detaillierten Anforderungs-kataloges für staatliche Anwendungen sollte eine Ausschreibung am Markt erfolgen, um dies technisch umzusetzen.

2.      Inwieweit der heutige Rechtsrahmen kompatibel mit der DLT ist und wo eventuelle Rechtslücken bestehen, ist zu prüfen. Mindestens das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Kapitalmarktgesetze sind auf ihre Kompatibilität mit der Blockchain-Technologie zu überprüfen. Folgende Punkt sind explizit zu regeln:

a.       Rechtsgültigkeit von Smart Contracts 

b.      Sind Banken bei der Walletverwaltung für ihre Kunden Kontoführer oder reine Wertaufbewahrer? Ist die Verwahrung von Krypto-Assets durch die Bereitstellung von Private- und Public-Keys durch Depotbanken aufsichtsrechtlich relevant? Gegebenenfalls sollte dies durch einen eigenen Tatbestand im Kreditwesengesetz (KWG) definiert werden.

c.       Rechtliche Einordnung von Token („Coin“): 
Wann sind Token Wertpapiere im Sinne des EU-Wertpapierbegriffs (z. B. Equity-Token, Debt-Token) oder „einfache“ Utility-Token?

Wodurch ist eine Kryptowährung bzw. dessen Token definiert?
Die Klassifizierung von Tokens muss nach einem öffentlich einsehbaren Kriterienkatalog erfolgen. Die Schweizer Aufsicht praktiziert dies bereits.

3.      Verbraucher benötigen einen durchsetzungsfähigen Rechtsschutz z. B. bei betrügerischen „ICO-Scams“. Unternehmen sollten vor dem ICO (Initial Coin Offering) einen Prospekt für ihre Token erstellen können, der von der BaFin zu prüfen ist. Für ICOs mit geprüftem Prospekt soll die gesetzliche Prospekthaftung gelten. Ein eigener Anhang für Wertpapier-Token-Angebote sollte im Rahmen der EU-Prospektverordnung erstellt werden.

4.      Die Steuerbehörden müssen technisch befähigt werden, Steuersachverhalte bezüglich Kryptowährungen und Tokenemissionen zu erfassen, nachzuvollziehen und sachgerecht zu besteuern. Dabei darf kein übermäßiger Aufwand für die Bürger bei der Steuererklärung entstehen. Klarheit ist nötig, denn selbst bei einfachen Verkäufen ist heute nicht klar, welche Verbrauchsreihenfolge anzuwenden ist: „First-In-First-Out“ oder „Last-In-Last-Out“. Welche Token sind mehrwertsteuerpflichtig bzw. die Erträge aus deren Handel kapitalertragssteuerpflichtig?

5.       Eine Entscheidungssammlung mit Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen der BaFin bzw. anderer Aufsichtsbehörden muss öffentlich vorliegen. Damit werden allen Marktteilnehmern Entscheidungshilfen durch transparente Verwaltungspraxis zur Verfügung gestellt. 

6.      Das Urkundenerfordernis für Aktien, Schuldverschreibungen und Sondervermögen soll abgeschafft werden und durch eine „zertifizierte digitale Registratur“ (ähnlich den Regelungen für öffentliche Schuldtitel) ersetzt werden. Natürlich muss auch die juristische Möglichkeit zur Umwandlung von verbrieften Schuldforderungen in Forderungen auf der „zertifizierten digitale Registratur“ geschaffen werden.