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Ausbau der Freizeitwasserstraßen in Deutschland – Erschließung touristischer und sportlicher Potentiale im Inland

Antrag
der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Sebastian Münzenmaier,
Christoph Neumann, Andreas Bleck, Siegbert Droese, Marc Bernhard, Petr Bystron, Franziska Gminder, Mariana Iris Harder-Kühnel, Karsten Hilse, Martin Hohmann, Johannes Huber, Enrico Komning, Dr. Lothar Maier, Ulrich Oehme, Detlev Spangenberg, Dr. Dirk Spaniel, Dr. Harald Weyel, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Deutschlands einzigartiges Wasserstraßennetz ist von großer Bedeutung, unter anderem für die Wirtschaft als alternativer Transportweg zu Straße, Schiene und Luft – aber auch für den Tourismus und den Freizeit- und Breitensport. Zum Wasserstraßennetz gehören 335 Schleusen, 280 Wehre, drei Schiffshebewerke, zwei Talsperren und etwa 1.300 Brücken. Drei Viertel der deutschen Großstadtregionen haben einen Wasserstraßenanschluss, zwar mit zum Teil geringer Leistungsfähigkeit, aber großem sportlichen und touristischen Potential.
Ganze Regionen profitieren von dieser Branche, die im Jahr 2016 allein an den Binnenwasserstraßen rund 4,2 Mrd. Euro Umsatz generierte und 66.000 Menschen den Lebensunterhalt sicherte. Selbst Städte wie Hannover oder Nürnberg, die an keinem großen Fluss liegen, profitieren touristisch allein schon durch die wachsenden Flusskreuzfahrten über Kanäle. Viele Arbeitsplätze in diesem Bereich befinden sich in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten, in denen alternative Beschäftigungsmöglichkeiten fehlen. Sportvereine nutzen die Wasserflächen für wassersportliche Aktivitäten. Die Haupt- und Neben- bzw. Freizeitwasserstraßen können also wichtige Impulse für die regionale wirtschaftliche Entwicklung und für die Verbesserung der Lebensverhältnisse geben.
Im „Masterplan Binnenschifffahrt“ des Bundesverkehrsministers wird die Bedeutung und Wichtigkeit des Ausbaus der Wasserstraßen ausdrücklich betont. Dazu bedarf es der Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel wie auch der Ausstattung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) mit qualifiziertem Personal. In der Haushaltsplanung des Bundesverkehrsministeriums 2021 (4. November 2020) werden 50 neue WSV-Stellen angemeldet. Einer Einschätzung des Bundesverbandes der Deutschen Binnenwirtschaft e. V. zufolge, werden jedoch etwa 400 zusätzliche Ingenieure benötigt, um den Wasserstraßenausbau auf Flüssen und Kanälen bewerkstelligen zu können.
Die Auflösung der internen Konkurrenz in den Schifffahrtsverwaltungen zwischen den Aufgaben an den Hauptwasserstraßen und den Nebenwasserstraßen bzw. Freizeitwasserstraßen/Naturgewässern ist ein erster Schritt. Die Nebenwasserstraßen werden künftig in einem getrennten Organisationszweig mit eigenem Personal und Budget verwaltet. Dies ist mit einer Spezialisierung auf die Nutzungsansprüche an Freizeitwasserstraßen und Naturgewässern verbunden, was angesichts des steigenden Wassertourismus zweckmäßig ist.
Der Ausbau von Freizeitwasserstraßen zieht eine Vielzahl positiver Folgen nach sich. Bundesweit treiben Millionen Menschen aktiven Wassersport. Rudern, Kanu, Kajak und Segeln werden in dem Maß von den Menschen als sportliche Betätigung und Erholung in Erwägung gezogen, wie es dazu Möglichkeiten in ihrer unmittelbaren Umgebung gibt. „Wandertouren“ mit und auf dem Boot erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit und werden umso mehr wahrgenommen, je mehr das gesamtdeutsche Freizeitwasserstraßennetz ausgebaut wird. Der Ausbau von Freizeitwasserstraßen in Deutschland ist damit auch eine Voraussetzung für die Belebung des Tourismus im Inland mit positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Erhalt von ländlichen Strukturen.
In Zeiten einer Pandemie muss zudem alles getan werden, um den Tourismus im Inland zu beleben, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, im ländlichen Raum neue Potentiale für wirtschaftliche Angebote in den Bereichen Reise, Unterkunft, Gastronomie und Sport- sowie Natur-Dienstleistungen anbieten zu können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. eine schiffbare Verbindung (Binnenschiffsklasse I) zwischen dem neugeschaffenen Lausitzer Seenland und der Elbe über die Schwarze Elster (Ausbau des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals) zu planen und zu realisieren, um die Länder Brandenburg und Sachsen zu unterstützen;
  2. eine Machbarkeitsstudie für eine schiffbare Verbindung (Binnenschiffsklasse I) zwischen Schweriner See und der Ostsee (Ausbau des Wallensteingrabens) durchzuführen und die Ergebnisse dem Bundestag und den zuständigen Fachausschüssen zur Prüfung vorzulegen;
  3. eine Machbarkeitsstudie für eine schiffbare Verbindung (Binnenschiffsklasse I) zwischen den Oberen und Unteren Mecklenburger Seen (Müritz-Revier–Kummerower See/Peene) durchzuführen und die Ergebnisse dem Bundestag und den zuständigen Fachausschüssen zur Prüfung vorzulegen;
  4. eine Machbarkeitsstudie für eine schiffbare Verbindung (Binnenschiffsklasse I) zwischen Bremen und Stade (Hamme-Oste-Kanal und Oste-Schwinge-Kanal) durchzuführen und die Ergebnisse dem Bundestag und den zuständigen Fachausschüssen zur Prüfung vorzulegen;
  5. die zuständigen Fachausschüsse in jedem zweiten Jahr über den Fortschritt und weitere Maßnahmen bei der Umsetzung des Antrags zu unterrichten;
  6. die Aufstockung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mit qualifiziertem Fachpersonal in einer Größenordnung von 400 Ingenieuren durchzuführen.

Berlin, den 11. Januar 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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