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Corona ins Abseits stellen – Sport vor den Auswirkungen der Krise bewahren

Antrag
der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Andreas Bleck, Siegbert Droese, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Sport leistet neben Kunst, Kultur und Wissenschaft einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Sportbetrieb ist jedoch innerhalb weniger Tage seit Beginn der Corona-Krise in Deutschland komplett zusammengebrochen. Sportvereine, die auf Einnahmen aus Wettkämpfen angewiesen sind benötigen dringend Liquidität und langfristig Bestandsschutz für die Krisendauer. Nur das kann im Kern gesunde Sportvereine vor der Insolvenz retten. Betroffen sind aber auch Breitensportvereine, deren Geldgeber sich aufgrund der Corona-Krise zurückziehen. Auch ihnen droht die Insolvenz wegen der weiterlaufenden Betriebs- und Unterhaltskosten. Die langjährige, häufig ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen führte zu einem gewünschtem gesellschaftlichen Miteinander. Der Staat konnte sich auf die Sportvereine und -verbände immer verlassen.
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, diese Solidarität auch in die andere Richtung möglich zu machen. Dabei bleibt aber keine Zeit für das Ausfüllen komplizierter Förderanträge und deren Genehmigung. In Not geratenen Sportvereinen und -verbänden muss jetzt unbürokratisch über die Krise geholfen werden, egal ob es sich Breitensport oder um Spitzensport handelt. Bei vielen Sportlern, gerade der Sommersportarten, deren Saison gerade beginnen würde, fallen Vereinsgelder, Sponsorengelder in unterschiedlichster Höhe und Startprämien weg.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, mit der Sport-Verbände und gemeinnützige Sportvereine genauso antragsberechtigt sind, um unter den „Rettungsschirm“ des Bundes aufgenommen zu werden. Die Bewilligung muss genauso unbürokratisch gehandhabt werden wie bei Unternehmen;
  2. eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, mit der bei den Sport-Verbänden und bei den gemeinnützigen Sportvereinen Beschäftige als antragsberechtigt für das Förderpaket „Soloselbstständige und Kleinstunternehmer“ eingestuft werden;
  3. zur Verhinderung einer möglichen Insolvenz entweder auf Antrag die Sportvereine von den Betriebskosten zu befreien oder alternativ diese Betriebskosten auf Antrag zu übernehmen während der Zeit der Unterbrechung des Sportbetriebes;
  4. die Förderung der Spitzensportverbände in dem Umfang weiter fortzusetzen, wie das vor der Corona-Krise der Fall war. Der sogenannte POTAS-Prozesses ist so lange auszusetzen und die Bewertungen müssen solange gestoppt werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem wieder ein normaler Sport- und Wettkampfbetrieb möglich ist;
  5. alle Kadersportler, die aktuell nicht bei der Bundeswehr, Bundespolizei oder Zoll angestellt sind, weiterhin sozial abzusichern. Es muss verhindert werden, dass aufgrund der durch die aktuelle Corona-Situation entstandenen finanziellen Probleme Sportler ihre leistungssportliche Karriere beenden;
  6. für Athleten des Behindertensports Mittel bereithalten und unterstützende Hilfe bereitstellen, die bei den speziellen Herausforderungen dieser Gruppe benötigt werden;
  7. die finanziellen Mittel bereitzustellen, um alle Verträge mit den für die Olympiavorbereitung relevanten Trainern und dem involvierten Leistungssportpersonal um mindestens ein Jahr zu verlängern. Für längerfristige Verlängerungen muss die Erhöhung der Bezüge berücksichtigt werden, wie sie bereits bei der Verabschiedung des Haushalts 2020 vorgesehen waren;
  8. die Betriebskosten des Olympischen und Paralympischen Trainingszentrums für Deutschland in Kienbaum abzusichern, dem zurzeit erhebliche Einnahmen wegfallen. Falls notwendig müssen auch die Olympiastützpunkte und die Bundesstützpunkte abgesichert werden, sofern die Zuweisungen des BMI aufgrund von Krisensachverhalten nicht ausreichend sein sollten;
  9. einen Notfonds in Höhe von 50 Mio. Euro für Härtefälle und unverhofft eintretende Ereignisse/Situationen im Spitzensport bereitzustellen;
  10. die vorgesehenen Mittel für die abgebrochene Olympiavorbereitung sind aus dem Haushalt 2020 in den Haushalt 2021 zu übertragen. Weiterhin müssen diese Mittel um den bereits bis heute verbrauchten Betrag aufgestockt werden, um die spezielle Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Spiele 2021 genauso so gestalten zu können, wie das für 2020 vorgesehen war. Weitere mögliche Mehrbedarfe sind großzügig zu berücksichtigen;
  11. die Sportanlagen für die Nutzung zuerst für den Leistungssport schnellstmöglich wieder zu öffnen, ausschließlich der Mannschafts- und Kontaktsportarten. So schnell wie möglich muss die Öffnung für die Breitensportvereine folgen, für alle Sportarten, in denen man das Abstandsgebot leicht einhalten kann (z. B. Tennis, Rudern und Kanu Einer, Schwimmen, Radsport, Leichtathletik usw.).

Berlin, den 6. April 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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