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Freiheit für die Förderung von Sportgroßveranstaltungen in Deutschland – Anpassung der Förderrichtlinien Verbände

Antrag
der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Andreas Bleck, Siegbert Droese, Stephan Brandner, Tino Chrupalla, Peter Felser, Dietmar Friedhoff, Wilhelm von Gottberg, Karsten Hilse, Enrico Komning, Rüdiger Lucassen, Jürgen Pohl, Martin Reichardt, Dr. Robby Schlund, Uwe Schulz, Detlev Spangenberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Sport kann neben Kunst, Kultur und Wissenschaft einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und Kooperation auf internationaler Ebene leisten. Dazu gehört natürlich auch die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen wie z. B. Welt- und Europameisterschaften in Deutschland. Leider existiert seit einigen Jahren die Tendenz, dass autoritär geführte Länder die Ausrichtung internationaler Großsportveranstaltungen (z. B. FIFA-WM in Russland und Katar) nutzen, um ihr Außenbild in der internationalen Staatengemeinschaft zu verbessern, ohne substantielle Maßnahmen zum Abbau diktatorischer Herrschaftselemente zu ergreifen. Menschenrechte und die Einhaltung von Fairness- und Anti-Korruptionsregeln sind dabei leider von untergeordneter Bedeutung.
Dabei werden, ohne jeden Skrupel, in einem hohen Maße und in willkürlich festgelegter Höhe Steuermittel der betreffenden Länder eingesetzt, um diese Sportgroßveranstaltungen in das jeweilige autoritär geführte Land zu holen. In Deutschland ist die öffentliche Förderung hingegen auf höchstens 150.000 Euro (Maximalbetrag für Weltmeisterschaften in olympischen Disziplinen) begrenzt. Dies ist ein äußerst geringer Betrag, verglichen mit den Gesamtkosten einer solchen Veranstaltung. Die heutige Regelung, niedergelegt in den Richtlinien des BMI über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Abschnitt FR V) legt Deutschland ohne zwingenden Grund Fesseln beim Wettbewerb um die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen an.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den entsprechenden Absatz zu streichen.
In den Richtlinien des Bundesministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FR V) existiert unter Punkt 5.2.3 ein Absatz 4, der die Förderhöchstbeträge
festschreibt. Dieser ist ersatzlos zu streichen.

Berlin, den 19. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Begründung

Die heutige Regelung legt Deutschland ohne zwingenden Grund Fesseln beim Wettbewerb um die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen an. Der Förderhöchstbetrag von 150.000 Euro ist äußerst gering, so dass er im Vergleich zu den Gesamtkosten bei wirklichen Großveranstaltungen kaum wahrnehmbar ist. Um die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands bei Bewerbungen wieder herzustellen, ist eine deutlich höhere Freiheit für die Entscheidungsträger notwendig. Eine Selbstbeschränkung durch irgendeine Förderhöchstgrenze ist immer ein Gegenargument (unter vielen), die von Wettbewerbern gegen Deutschland als Ausrichter ins Feld geführt werden
können.
Ein Missbrauch durch den Wegfall einer Förderhöchstgrenze ist ausgeschlossen, da die Absätze 1 bis 3 des Punktes 5.2.3 hinreichend den sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern sicherstellen:
5.2.3 Durchführung von Sportgroßveranstaltungen im Inland

  1. Das Bundesministerium des Innern kann die Durchführung bedeutender nationaler und internationaler Sportgroßveranstaltungen im Inland durch Zuschüsse fördern, soweit die Ausgaben durch Einnahmen, insbesondere aus dem Verkauf von Übertragungsrechten, Eintrittskarten und Werbung, nicht abgedeckt werden können.
  2. Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die notwendig sind, um die Veranstaltung nach Maßgabe der Vergabebedingungen und dem internationalen Standard durchführen zu können.
  3. Eine Förderung des Bundesministeriums des Innern setzt eine angemessene Mitfinanzierung durch die Gebietskörperschaften (Land, Kommune) voraus, in denen die Veranstaltung stattfindet. Eine Förderung ist in der Regel nur möglich, wenn der zuständige Bundessportfachverband vor der Abgabe der Bewerbung um die Ausrichtung einer Veranstaltung eine grundsätzliche Förderzusage des Bundesministeriums des Innern erreicht hat.

Für unser Land entstehen neue Möglichkeiten, Sportgroßveranstaltungen auszurichten, um den angestammten Ruf des „Weltmeisters im Ausrichten von Weltmeisterschaften“ wieder mit Leben zu füllen und autoritär geführten Staaten wird eine wesentliche Gelegenheit genommen, ihren Darstellung in der internationalen Staatengemeinschaft zu verbessern, ohne substantielle Maßnahmen zum Abbau diktatorischer Herrschaftselemente zu ergreifen.

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