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Gewährleistung des Vereinssports für Kinder und Jugendliche und Ermöglichung von Senioren Gruppengymnastik während Corona

Antrag
der Abgeordneten Mariana Iris Harder-Kühnel, Jörn König, Andreas Mrosek, Andreas Bleck, Siegbert Droese, Marc Bernhard, Peter Boehringer, Petr Bystron, Tino Chrupalla, Karsten Hilse, Martin Hohmann, Enrico Komning, Steffen Kotré, Jens Maier, Ulrich Oehme, Detlev Spangenberg, Dr. Dirk Spaniel, Dr. Harald Weyel, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit dem 19. November 2020 gelten deutschlandweit verschärfte Corona-Regelungen,
die ihre Grundlage im Maßnahmenkatalog des neu eingeführten § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) finden. § 28a Abs. 1 Nr. 8 IfSG ermöglicht der staatlichen Exekutive, zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID2019) „Sportveranstaltungen und die Sportausübung zu untersagen oder zu beschränken“. Diese Norm missachtet jedoch den Parlamentsvorbehalt und den Bestimmtheitsgrundsatz und ist daher als verfassungswidrig einzustufen. Gleichwohl verhindert sie bis heute auf unverhältnismäßige Weise die unverzichtbare sportliche Betätigung – und ermöglicht damit nicht hinnehmbare Eingriffe in die Grundrechte – von Kindern
und Jugendlichen sowie Senioren, zumal die Länder unter Zuhilfenahme dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage entsprechende Rechtsverordnungen bereits erlassen haben. Es ist gegenwärtig zu befürchten, dass diese staatlichen Corona-Beschränkungen noch weiter verschärft und noch viele weitere Monate andauern werden. Das von der Bundesregierung avisierte Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz würde durch einen darüber hinaus neu einzuführenden § 28b Abs. 1 Nr. 8 IfSG die staatliche Exekutive bei einer dreitägigen Inzidenzüberschreitung auf der Ebene eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt ermächtigen, Kollektiv- und Mannschaftssport nur noch für Leistungs- und Profisportler zuzulassen. Dies hätte zur Folge, dass die vor allem für Kinder und Jugendliche sowie Senioren wichtige sportliche Betätigung, insbesondere in Sportvereinen, für viele weitere Monate aus dem Alltag verbannt wäre. Es könnte nach Ablauf dieser langen Zeitspanne im schlimmsten Falle ein Entwöhnungseffekt eintreten, der zahlreiche Kinder und Jugendliche sowie Senioren nach einer erst ab dem Herbst 2021 schrittweise erfolgenden Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen von einer Wiederaufnahme der früheren sportlichen Betätigung bzw. von der Rückkehr in die Sportvereine abhalten könnte, ggf. mit bis dahin eingetretenen körperlichen Folgeschäden, bei Senioren womöglich irreparablen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

  1. in den Entwurf zum Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz eine jeweils für die §§ 28a, 28b IfSG ausdrücklich formulierte und konkret bezeichnete Sonder- bzw. Ausnahmeregelung für den Vereinssport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie für Senioren-Gruppengymnastik in geschlossenen Räumen sowie unter freiem Himmel aufzunehmen;
  2. in Zusammenarbeit mit den hierfür zuständigen Ländern und Kommunen ausreichende öffentliche Räumlichkeiten wie Sporthallen, Stadthallen, Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftseinrichtungen bereitzustellen oder ggf. private Räumlichkeiten Dritter anzumieten, um flächendeckende Möglichkeiten für SeniorenGruppengymnastik in geschlossenen Räumen zu schaffen;
  3. den „Vier-Stufen-Plan“ der Deutschen Sportjugend (DSJ) im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur grundsätzlichen Ermöglichung von Jugendvereinssport eingehend auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen und darauf basierend ein nachhaltiges Corona-Konzept zur bundesweiten Wiederaufnahme von Trainingseinheiten im Rahmen des Vereinssports für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Hallen und unter freiem Himmel zu erarbeiten;
  4. das „Nationale Hygiene-Rahmenkonzept“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Dachverband des deutschen Sports eingehend auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen und darauf basierend ein nachhaltiges Corona-Konzept zur, ggf. stufenweisen, Wiederaufnahme von Wettkampfveranstaltungen im Rahmen des Vereinssports für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Hallen und unter freiem Himmel zu erarbeiten.

Berlin, den 13. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Begründung

Es liegen gegenwärtig keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, dass sich der Betrieb von Vereinsund Wettkampfsport im Allgemeinen negativ auf die Entwicklung der Virusinfektionszahlen und damit auf die Ausbreitung von Viren in der Gesellschaft, insbesondere in Bezug auf das Coronavirus, ausgewirkt hätte bzw. auswirken würde. Vor diesem Hintergrund erscheinen die derzeit geltenden Beschränkungen des Vereinssports als unverhältnismäßig und somit als ungerechtfertigt.
Derzeit wird quasi jede sportliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen sowie Senioren eingeschränkt, allen voran der Freizeitsport und auch zum Teil der Schulsport. Jedoch ist es unverständlich, dass die Bundesregierung jegliche Form der kollektiven sportlichen Betätigung pauschal und ohne eindeutig formulierte Ausnahmeregelungen unterbinden möchte, obwohl, abhängig von den jeweiligen Sportarten, zahlreiche Möglichkeiten denkbar wären, die Ausübung von Vereinssport, etwa durch Verkleinerung der Trainingsgruppen und Einhaltung von Abstandsgeboten, zu gewährleisten. Dies beträfe ebenfalls die sportliche Betätigung von Senioren (etwa in Form der Gruppengymnastik), die gerade im hohen Alter zur Vorbeugung und Linderung von körperlichen Beschwerden unerlässlich ist und aufgrund der Auswirkungen auf die körperlichen Gelenke möglichst unter der Aufsicht von erfahrenen Gymnastiktrainern stattfinden sollte, die auch auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen zu achten hätten. Hierbei könnte zum einen eine Kontaktnachverfolgung ohne Weiteres garantiert und zum anderen ein hinreichender Schutz dieser Risikogruppe durch entsprechende vorbeugende Maßnahmen wie verbindliche regelmäßige Corona-Tests von Dritten wie Gymnastiktrainern und Pflegern, die in die Nähe von Senioren gelangen und mit diesen ggf. in Berührung kommen, gewährleistet werden.
Die derzeitige Beschränkung der staatlichen Ausnahmeregelungen auf den Individualsport wird der tatsächlichen Realität nicht gerecht: In den seltensten Fällen üben Kinder und Jugendliche den Sport alleine, zu zweit oder mit ihren Eltern, die in der Regel beruflichen Tätigkeiten nachgehen, aus. Vor allem bedürfen junge Menschen oftmals der Anleitung durch einen erfahrenen Vereinsausbilder, der ihnen Strukturen zur optimalen Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten klare Anweisungen, Ratschläge und Strukturen vorgibt. Auch deswegen treten gerade Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren Freunden Sportvereinen bei. Zudem stellen die entsprechenden Sportspiele und der Wettbewerb miteinander für jene ein „gemeinsames Erlebnis“ im Freundeskreis dar, vergleichbar anderen Unternehmungen wie etwa Videospielen.
So hatte auch Prof. Dr. Stefan Willich, Direktor am Charité Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, bereits zu Beginn der verschärften Corona-Maßnahmen im November 2020 geäußert, dass es „vor allem für die sozialen und emotionalen Kontakte für Kinder und Jugendliche sehr wichtig sei, Sport auch in der Gruppe betreiben zu können“ (www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/charite infektiologecorona-lockdown-ist-ueberzogen-li.114966?fbclid=IwAR2AoQRd4MF3CgPQptkkyicW0Yz2St9VCz1rxVbEF5lMPSGpwZ0bHfG-H8s, abgerufen am 16.11.2020). Darüber hinaus bestätigten Kinderschutzverbände wie etwa durch Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW): „Soziale Interaktion ist sehr wichtig, gerade für Jugendliche ist sie das zentrale Entwicklungsmoment“ (www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-news-neuinfektionen-rki-1.5116448, abgerufen am 20.11.2020).
Die Bedeutung von sportlicher Betätigung mit mehreren, v. a. befreundeten Altersgenossen darf keinesfalls unterschätzt werden. Hierbei werden die Kinder und Jugendlichen mit dem Interagieren in einer Gruppe vertraut gemacht, insbesondere im Hinblick auf ein gemeinsames Erfolgsziel, und erlernen den Umgang mit Siegen und Niederlagen. Sport fördert einerseits Gruppensolidarität, soziale Kontakte und damit neue Freundschaften und verbindet andererseits allerlei Personen verschiedenster sozialer Schichten und Herkunft. Dadurch wird das Gemeinschaftsgefühl in der Gesellschaft insgesamt gestärkt. Und nicht zuletzt dient Sport auch als Möglichkeit für Kinder und Jugendliche zum bloßen „Austoben“, teilweise als Ventil zum Abreagieren angestauter negativer Emotionen. Die Einschränkung der sportlichen Aktivitäten in der aktuellen Form kann bei jungen Menschen dagegen eine Gewichtszunahme verursachen und damit ihre körperliche und geistige Verfassung verschlechtern, was sich wiederum in Zukunft negativ auf die Kosten für das Gesundheitssystem auswirken kann.
Eine repräsentative Umfrage aus dem September 2020 unter rund 1.000 Eltern mit Kindern bis 14 Jahren, die von Ernährungsforschern der technischen Universität München vorgestellt worden ist, kam zum Ergebnis, dass Kinder in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie mehr Süßigkeiten und gesalzenes Gebäck konsumieren, sich dafür umso weniger bewegen und dadurch an Gewicht zugenommen haben (www.ksta.de/panorama/coronakilos-laut-studie-essen-kinder-seit-beginn-der-pandemie-mehr-suesses–37498940, abgerufen am 16.11.2020). 40 Prozent der Familien gaben demnach an, dass deren Kinder sich weniger bewegen. Bei Kindern im Alter von zehn bis 14 Jahren waren es sogar 60 Prozent, die sich weniger bewegen (www.br.de/nachrichten/sport/coronapandemie-bewegungsmangel-bei-kindern-und-die-folgen, abgerufen am 13.04.2021). Der Studie zufolge erhöhe die Pandemie somit das Risiko für Übergewicht und Fehlernährung. Der Münchener Ernährungsmediziner Hans Hauner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Deutschland bereits mindestens jedes sechste Kind übergewichtig sei – mit langfristigen Folgen. Starkes Übergewicht verschärfe das Risiko für Diabetis, Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (www.br.de/nachrichten/wissen/uebergewicht-und-essstoerung-wasdie-pandemie-uns-auftischt, abgerufen am 13.04.2021). Weitere Folgen von Bewegungsmangel können laut Sportökonom Christoph Breuer von der Deutschen Sporthochschule in Köln Kinder ihr Leben lang beeinflussen: „Natürlich gibt es viele chronische Erkrankungen. Ob jetzt Rückenleiden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebserkrankungen, die sich natürlich noch nicht im Kindes- und Jugendalter einstellen, sondern erst viel später. Aber die Verletzbarkeit steigt an“ (www.deutschlandfunk.de/bewegungsmangel-im-lockdown-wie-sichdas-vereinssport.1346.de.html?dram:article_id=493662, abgerufen am 13.04.2021).
Gemäß des „Vierten Kinder- und Jugendsportberichts“ der Krupp-Stiftung erreichen – unabhängig von der „Corona-Krise“ – mehr als 80 Prozent der Heranwachsenden nicht mehr die von der Weltgesundheitsorganisation WHO geforderte tägliche Bewegungszeit von 60 Minuten (www.tagesschau.de/sport/sportschau/sportschaustory-33581.html, abgerufen am 27.11.2020). Sport in der Schule und im Verein müssen daher grundsätzlich dringend gefördert werden.
Die Studie COPSY (Corona und Psyche), bei der im Mai und Juni 2020 mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche zwischen elf und 17 Jahren und mehr als 1.500 Eltern online befragt wurden, ergab, dass zehnmal mehr Kinder als vor der Pandemie überhaupt keinen Sport mehr trieben. Der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Patrick Nonell ergänzte, dass der durch die Corona-Pandemie zunehmende Stress in den Familien, weniger soziale Kontakte, der Wegfall von festen Tagesstrukturen und dadurch auch von festen Mahlzeiten Risikofaktoren seien, die überdies Essstörungen begünstigten. Zudem zeigten Studien laut Astrid Donalies, Ökotrophologin und Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, dass 80 Prozent der adipösen Jugendlichen im späteren Erwachsenenalter auch adipös blieben (www.br.de/nachrichten/wissen/uebergewicht-und-essstoerung-was-die-pandemie-uns-auftischt, abgerufen am 13.04.2021). Der Kinder- und Jugendmediziner Berthold Koletzko forderte deshalb, den Zugang zu Sportangeboten für Kinder und Jugendliche zu erleichtern, um physische und psychische Folgeschäden so gering wie möglich zu halten (www.br.de/nachrichten/sport/corona-pandemie-bewegungsmangel-bei-kindern-und-die-folgen, abgerufen am 13.04.2021). Zusätzlich zum Bewegungsmangel leiden Kinder gemäß einer Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf unter dem Mangel an sozialen Kontakten: Demzufolge wurde ermittelt, dass sich 71 Prozent der Kinder durch die Kontaktbeschränkungen belastet fühlen. Der Sportpsychologe Jens Kleinert von der Deutschen Sporthochschule in Köln erklärt: „Letztlich ist es ja so, dass die soziale Interaktion der wichtigste Entwicklungstrieb ist, den die Kinder haben. Also der Austausch mit den gleichaltrigen, mit den anderen Kindern und den anderen Jugendlichen, ist extrem wichtig.“ Und auch der Austausch mit Vorbildern und anderen Erziehungsinstanzen stelle einen wichtigen Teil der Entwicklung dar. Durch den ausbleibenden Vereinssport falle dieser Vergleich weg. „Dann fehlt der Input, wenn man so will, an dem sich ein Kind reibt, wenn es sich weiterentwickelt. Also die Anforderungen auch von außen, das Neue“ (www.deutschlandfunk.de/bewegungsmangel-im-lockdown-wiesich-das-vereinssport.1346.de.html?dram:article_id=493662, abgerufen am 13.04.2021).
Da sich die Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche seit den Corona-Beschränkungen ab November 2020 wieder massiv verringert haben, sie sich zum Beispiel nicht im Café, im Kino oder anderen Einrichtungen treffen können, die ihrer seelischen Entwicklung gut täten, böte sich gerade der Sport an, hier eine gesunde Alternative für die Freizeitgestaltung darzustellen. Die aktuellen Umstände könnten gerade aufgrund der fehlenden anderweitigen Freizeitoptionen zu einem gesteigerten sportlichen Interesse bei jungen Menschen führen, wären denn entsprechende Angebote von Sportvereinen überhaupt zulässig und verfügbar. Dem Vereinssport könnte sich durch die derzeitige Situation eine Chance bieten, neue junge Interessenten zu gewinnen. Die ohnehin über fehlenden Nachwuchs klagenden Sportvereine, die mit ihrer Anzahl von fast 90.000 für die außerschulische Sozialisation von jungen Menschen und für das Vereinsleben in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt elementar sind, würden bei einem Festhalten an den gegenwärtigen staatlichen Bestimmungen allerdings zunehmend Mitgliederaustritte zu verzeichnen haben.
Etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen konnten laut Statistischem Bundesamt bis vor kurzer Zeit durch die Corona-Pandemie und den deswegen verhängten Lockdown keinen Vereinssport ausüben. Zu Beginn des Jahres 2020 waren insgesamt 7,3 Millionen Mädchen und Jungen bis zum Alter von 18 Jahren Mitglied in einem Sportverein. Vom Lockdown betroffen sind vor allem Mannschafts- und Hallensportarten sowie Fitness- und Kursangebote im Turnbereich (www.tagesschau.de/inland/corona-vereinssport-kinder-101.html, abgerufen am 13.04.2021).
Überdies könnten die Sportvereine bei anhaltenden Beschränkungen in dieser Tragweite in v. a. wirtschaftliche Existenznöte geraten, die ehrenamtlich tätigen Funktionäre würden sich resigniert zurückziehen, das gesamte Vereinsleben käme dauerhaft und teilweise irreversibel zum Erliegen.
Im Rahmen des Vereinssports wären die Kinder und Jugendlichen – im Gegensatz zum Freizeitsport – sich auch nicht selbst überlassen, sondern müssten sich an ein staatlich genehmigtes Hygienekonzept halten, dessen Umsetzung durch die entsprechenden Vereinsausbilder/Übungsleiter und Veranstaltungsorganisatoren überwacht würde. Dadurch wäre überdies die Kontaktnachverfolgung gewährleistet. Zu diesem Zweck hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ein „Nationales Hygiene-Rahmenkonzept“ für den Wettkampf- und Spielbetrieb erstellt, welches von der Bundesregierung bislang jedoch unverständlicherweise völlig unbeachtet geblieben ist (www.dosb.de/medienservice/coronavirus, abgerufen am 16.11.2020). Nach den offiziellen Angaben des DOSB basiert dieses Konzept auf „den zehn DOSB-Leitplanken aus dem Frühjahr 2020 zum Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Sporttreiben nach dem Lockdown, den über 60 sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände und zahlreichen auch international anerkannten Hygiene-Konzepten von Verbänden und Veranstalter in Deutschland.“ Weiter dokumentiert der DOSB auf seiner Webseite, dass er „gemeinsam mit dem erfahrenen Dienstleister APA in einem Hygiene-Rahmenkonzept die Erfahrungen im Sport im Sinne bewährter Best-Practice-Beispiele aufbereitet und mit einer einheitlichen Bildsprache versehen sowie einer Prüfung durch den TÜV Rheinland unterzogen“ habe. Neben generellen Vorgaben böten die Basisstandards „den Veranstaltern für alle Zielgruppen eine differenzierte und sichere Begleitung durch alle Phasen einer Veranstaltung, von der Anmeldung und Anreise bis zum sicheren Verlassen des Veranstaltungsortes und einer dokumentierte Kontaktnachverfolgung.“
Unter Umständen wäre es auch denkbar, dass – noch – nicht der Wettkampfbetrieb, aber dafür zumindest der Trainingsbetrieb der Sportvereine aufrechterhalten bzw. wiederaufgenommen wird. Hierzu hat die Deutsche Sportjugend (DSJ) im Deutschen Olympischen Sportbund einen „Vier Stufen-Plan“ veröffentlicht, der zwischen Kontakt-Sportarten und Nichtkontakt-Sportarten, sowie zwischen „Indoor“- und „Outdoor“-Sportarten differenziert und entsprechend flexible Lösungen für die jeweiligen Erfordernisse im Einzelfall ermöglicht (www.dsj.de/deutsche-sportjugend/wir-ueber-uns/positionen/corona-pandemie/vier-stufen-plan-fuer-den-kinder-und-jugendsport/, abgerufen am 27.11.2020). Dadurch kann sich dieser Plan jederzeit problemlos an die jeweiligen staatlich angeordneten Kontaktbeschränkungen in der Bevölkerung anpassen. Dennoch wird er derzeit von der Bundesregierung ignoriert. Die Größe der Trainingsgruppen könnte hierbei ebenfalls individuell an die Erfordernisse der jeweiligen Sportart und des jeweiligen Hygienekonzeptes angepasst werden.
Viele junge Talente und potentielle zukünftige Spitzensportler werden durch die coronabedingte Pause über viele Monate in ihrer sportlichen Entwicklung drastisch gehemmt. Dies könnte möglicherweise Auswirkungen auf den gesamten deutschen Sport und seinen Stellenwert im internationalen Vergleich haben. Experten haben die Sorge, dass aufgrund der Pandemie eine ganze Generation an Nachwuchssportlern ihre Trainingsdefizite kaum mehr aufholen kann oder viele sogar ganz aufhören (www.tagesschau.de/inland/corona-vereinssport-kinder-101.html, abgerufen am 13.04.2021). Der Tennislehrer Oliver Krumnikl vom Münchener Sportclub stellte etwa nach monatelanger Pause fest, dass seine Schüler sich motorisch zurückentwickelt hätten (www.br.de/nachrichten/sport/corona-pandemie-bewegungsmangel-bei-kindern-und-die-folgen, abgerufen am 13.04.2021). Auch Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Brandenburg, befürchtet: „Die Ausfälle werden kurzfristig und langfristig nur schwer aufzuholen sein. Es werden Defizite bleiben“ (www.rbb24.de/sport/beitrag/2021/04/freizeitsport-vereine-landessportbund-brandenburg-andreas-gerlac.html, abgerufen am 13.04.2021).
Gerade der Sport begeistert weltweit die Massen unabhängig von der sozialen und ethnischen Herkunft, und gilt seit jeher als sinn- und friedensstiftend. Die Bedeutung der Olympischen Spiele für die Verständigung der Staaten untereinander ist allgemein bekannt.

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