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Immunsystem und Gesundheit stärken – Fitnessstudios mit Hygiene während Corona öffnen

Antrag
der Abgeordneten Jörn König, Andreas Mrosek, Andreas Bleck, Siegbert Droese, Dr. Rainer Kraft, Marc Bernhard, Stephan Brandner, Marcus Bühl, Peter Felser, Mariana Iris Harder-Kühnel, Martin Hohmann, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Uwe Schulz, Dr. Dirk Spaniel, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit dem 2. November 2020 gelten deutschlandweit verschärfte Corona-Regelungen, die ihre Grundlage in einem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder finden. Demnach seien „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind“, zu schließen. Hierzu werden Fitnessstudios gezählt. Dieser Beschluss wird durch die dritte Änderung des Infektionsschutzgesetzes flankiert. Hierdurch wird jedoch auf unverhältnismäßige Weise in die unverzichtbare sportliche Betätigung aller Altersgruppen eingegriffen, zumal die meisten Länder diesen Beschluss durch verbindliche Rechtsverordnungen entsprechend umgesetzt haben. Diese staatlichen Corona-Beschränkungen dauern weiterhin an, mit der Folge, dass wichtige sportliche Betätigungen nicht möglich sind. Die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie sahen Bund und Länder erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Stand 25. Februar 2021), was im Bund-Länder-Beschluss vom 3. März 2021 (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fuenf-oeffnungsschritte-1872120) unter Bezugnahme auf Inzidenzwerte von unter 50 bzw. 50 bzw. unter 100 angehoben und in fünf Öffnungsschritten für unterschiedliche Dienstleistungsbereiche konkretisiert wurde, so dass dann der Einzelhandel, Galerien, Museen sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen können. Ungeklärt ist, wie es sich mit der Öffnung von Fitnessstudios verhält.
Deutschlandweit sind über 10.000 Fitnessstudios betroffen. Mit über 11,6 Millionen Mitgliedern, von denen knapp ein Drittel (30 %) 50 Jahre und älter sind, sind nahezu so viele Menschen in Fitnessstudios aktiv, wie die Mitgliederzahl der beiden größten Spitzensportverbände DFB und DTB zusammengenommen. Das zeigt, welchen gesundheitsrelevanten Beitrag Fitnessanlagen für die Gesellschaft leisten. Mit 209.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und einem Jahresumsatz 2019 von über 5,5 Mrd. Euro sind die Fitnessstudios in Deutschland von wirtschaftlicher Bedeutung, was sich auch anhand der hohen Zahl von 4.300 Ausbildungsbetrieben (d. h. über 40 %) niederschlägt.
Einschätzungen des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) zufolge ist nach der staatlich verordneten Nicht-Öffnung in den kommenden Monaten mit der dauerhaften Schließung einer erheblichen Zahl von Fitnessstudios zu rechnen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 17. Dezember 2020 ist die Zahl der Mitglieder in Fitnessstudios im November 2020 auf 9,81 Millionen zurückgegangen.
Es ist davon auszugehen, dass nach Ablauf dieser langen Zeitspanne der Nicht-Öffnung auch ein Entwöhnungseffekt eintreten wird, der viele Mitglieder davon abhält, ihr Training im Fitnessstudio wieder aufzunehmen.
Der DSSV hat im Rahmen der Corona-Pandemie und des Studio-Lockdowns ein umfassendes Hygienekonzept erstellt, das die gesetzlich geforderten Auflagen sogar „übererfüllt“ (www.dssv.de/fileadmin/Corona/Download/Neu/DSSV_Muster_Hygienekonzept_fuer_fitness-_und_Gesundheitsanlagen.pdf). Dieses wird von den Betreibern einer Fitnessanlage konsequent umgesetzt. Um dies gegenüber den Fitnessstudiomitgliedern, der Öffentlichkeit, den Medien sowie der Politik zu signalisieren, fordert der DSSV seine Mitgliedsunternehmen auf, sich selbst zu verpflichten, die geltenden Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen umzusetzen, bei der Nachverfolgung von Infektionsketten schnell zu unterstützen und das Infektionsrisiko in Fitnessstudios auch weiterhin so gering wie möglich zu halten (www.dssv.de/corona/selbstverpflichtung/).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

  1. einen Entwurf zu einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen, der in § 28a ausdrücklich formulierte und konkret bezeichnete Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen für die Öffnung von Fitnessstudios vorsieht,
  2. in Zusammenarbeit mit den hierfür zuständigen Ländern und Kommunen eine einheitliche Regelung bzw. Rahmen zu erarbeiten, auf deren Grundlage eine Öffnung und ein Betrieb von Fitnessstudios möglich wird,
  3. das vom DSSV erstellte Hygienekonzept zur grundsätzlichen Ermöglichung von Fitnessstudiosport eingehend auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen und darauf basierend ein nachhaltiges Corona-Konzept zur bundesweiten Wiedereröffnung von Fitnessstudios zu erarbeiten,
  4. die Fitnesseinrichtungen als präventive Gesundheitseinrichtungen zu behandeln

Berlin, den 18. März 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Begründung

Aufgrund steigender Infektionszahlen in Deutschland galt ab dem 2. November 2020 zunächst ein Teillockdown, seit Dezember 2020 schließlich ein bundesweiter „harter“ Lockdown, mit der Konsequenz, dass fast alle Lebensbereiche geschlossen wurden. Inzwischen ist es gelungen, das Infektionsniveau sukzessive zu senken. Vor diesem Hintergrund eines beherrschbaren Infektionsgeschehens, bedarf es einer sukzessiv umsetzbaren Öffnungsstrategie. Während zum 25. Februar 2012 sukzessive Öffnungen erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 vorgesehen waren, die insbesondere den Einzelhandel, Museen und Galerien betreffen, wurden per Bund-Länder-Beschluss vom 3. März 2021 (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fuenf-oeffnungsschritte-1872120) unter Bezugnahme auf Inzidenzwerte von unter 50 bzw. 50 bzw. unter 100 angehoben fünf Öffnungsschritten für unterschiedliche Dienstleistungsbereiche definiert. Die Fitnessbranche wird dabei nicht berücksichtigt. Es zeigt sich aber, dass bei konsequenter Umsetzung von Sicherheits- und Hygienekonzepten von keinem erhöhten Infektionsrisiko in deutschen Fitnessstudios auszugehen ist. Diesem geringen Infektionsrisiko müssen die Folgen eines fehlenden Fitnesstrainings für körperliche und mentale Gesundheit gegenübergestellt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass eine gute körperliche Fitness eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Krankheitsbewältigung und ein wichtiger Schutzfaktor vor schwerwiegenden Verläufen bei Infektionserkrankungen bietet. Generell führt regelmäßiges körperliches Training zu einer verbesserten Funktionalität des Immunsystems. Regelmäßiges Training und eine gute körperliche Leistungsfähigkeit können für eine angemessene
Immunreaktion des Körpers von wichtiger Bedeutung sein. Mit jedem Tag des Lockdowns aber sinkt die Motivation der Menschen, sich körperlich zu betätigen. Gerade der Wahl einer Trainingsart, mit deren Ablauf die Menschen vertraut sind, deren Wirkung bekannt ist oder die gut beherrschbar ist, kommt eine wichtige Bedeutung für die Motivation und die Ausdauer der Trainierenden zu. Ebenso wichtig ist der positive Einfluss regelmäßigen Trainings auf die Psyche. Die Corona-Krise und die damit verbundenen sozialen Einschränkungen wirken sich negativ auf die psychische Verfassung der Menschen aus. Bewegung hingegen kann innerhalb kürzester Zeit die Stimmung verbessern. So kann mithilfe von Training und Bewegung Depressionen oder Angsterkrankungen entgegenwirkt werden. Der durchschnittliche Mitteleuropäer leidet heute unter zu wenig körperlicher Belastung. Diabetes Typ 2, Herz-Kreis-Lauf-Erkrankungen und Bluthochdruck werden durch eben jenen Bewegungsmangel und einen Überfluss an Nahrung verursacht. Im Fitnessstudio können die Menschen wieder eine Balance zwischen Energieverbrauch und -aufnahme herstellen und so den Wohlstandskrankheiten vorbeugen.
Ein Fitnessstudio ist keine Freizeiteinrichtung, d.h. eine größere Anlage mit verschiedenen Einrichtungen für Spiel, Sport, Unterhaltung zur Freizeitgestaltung. In einem Fitnessstudio findet man unterschiedliche Geräte zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining, um unter Anleitung gezielt zu trainieren (https://de.wikipedia.org/wiki/Fitnessstudio#:~:text=In%20einem%20Fitnessstudio%2C%20auch%20Fitness,Aerobic%2C%20Indoorcycling%20oder%20%C3%84hnliches%20angeboten.).
Unverständlich ist es, dass die Bundesregierung sportliche Betätigungen pauschal und ohne eindeutig formulierte Ausnahmeregelungen unterbindet, obwohl der Betrieb von Fitnessstudios unter Einhaltung der erforderlichen Hygiene-Regelungen gewährleistet werden könnte.
Finanziell sind die Fitnessstudios von der Corona-Pandemie stark betroffen, da sie sich über die monatlichen Beiträge ihrer Mitglieder finanzieren. Grundsätzlich sind Verbraucher – hier die Trainierenden – nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten, wenn eine vereinbarte Leistung nicht erbracht wird, aber dennoch bleiben für die Betreiber die laufenden Kosten wie Miete, Betriebs- sowie Investitionskosten und Angestelltengehälter. Die Laufzeit eines Vertrages darf wegen der Corona-Schließung nicht einfach verlängert werden. Unter Umständen ist der Unternehmer zur Ausstellung eines Gutscheines statt Auszahlung des Geldes im Falle der Schließung aufgrund der Corona-Pandemie berechtigt, so dass die Mitgliedschaft während der Pandemie zeitweise stillgelegt ist. Die Fitnessstudios haben im vergangenen Jahr umfassende Hygienemaßnahmen erarbeitet, die gut funktioniert haben. Vielen Betrieben droht aber nun der Ruin, nachdem erst in Hygienemaßnahmen investiert worden
ist, sie wieder schließen mussten und die versprochenen Hilfszahlungen auf sich warten lassen. Der DSSV meldete im November einen Rückgang bei zahlenden Fitnessstudio-Mitgliedern um drastische 15,7 Prozent binnen zehn Monaten. Neben Austritten ist auch eine geringere Zahl von künftigen Neueintritten zu befürchten, was die Weiterführung vieler Fitnessstudios zusätzlich gefährdet.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die derzeit geltenden Beschränkungen als unverhältnismäßig und damit als ungerechtfertigt.

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