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Keine Pflichtmitgliedschaft der Industrie und Handelskammern im Deutschen Industrie- und Handelskammertag – Stattdessen den Deutschen Industrie und Handelskammertag reformieren

Antrag
der Abgeordneten Dr. Heiko Heßenkemper, Nicole Höchst, Jörn König, Jens Maier, Ulrich Oehme, Tobias Matthias Peterka, Dr. Dirk Spaniel und der Fraktion der AfD

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Novellierung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine Pflichtmitgliedschaft für alle IHKs im Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) einzuführen und den DIHK e. V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, d. h. eine Bundeskammer umzuwandeln, in dem dann eine gesetzliche Mitgliedschaft aller IHKs vorgeschrieben wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. die Pflichtmitgliedschaft der IHKs im DIHK e. V. zurückzunehmen und die derzeitige gesetzliche Regelung einer freiwilligen Mitgliedschaft beizubehalten;
  2. die Umwandlung des DIHK e. V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zurückzunehmen, um eine zu nahe Bindung an die Politik zu verhindern und die Unabhängigkeit des DIHK gegenüber allen politischen Akteuren zu gewährleisten;
  3. eine notwendige Reformierung des DIHK e. V. und der IHKs herbeizuführen, in dem Sinne, dass eine gleichberechtigte Behandlung aller einzubringenden Positionen der Mitglieder sichergestellt wird, die dann vom DIHK gegenüber allen Akteuren vertreten wird.

Berlin, den 29. März 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Begründung

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung führt nicht dazu, dass das Vertrauen in die bestehende Struktur der IHKs und des DIHK gestärkt wird. Notwendige Reformen in diesem Verhältnis wurden seit Jahrzehnten nicht durchgeführt. Dies hat dazu geführt, dass mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2019 eine IHK verpflichtet wurde, aus dem DIHK e.V. auszutreten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (8 C 23.19) ersetzt somit die Kündigung der IHK beim DIHK e.V.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung versucht, das offensichtliche Ungleichgewicht zwischen den IHKs und dem DIHK mit einer Pflichtmitgliedschaft und einer Umwandlung des DIHK in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu heilen. Dieser Lösungsversuch greift unserer Meinung jedoch zu kurz und wird auch nicht zu einer befriedigenden Lösung führen, wenn er nicht mit grundlegenden Reformen innerhalb des DIHK verbunden ist.
Vielmehr müsste das Bundeswirtschaftsministerium vertrauensbildende Maßnahmen unternehmen, um eine Stärkung des DIHK über einen mittelfristigen Zeitraum zu erreichen. Die Familienunternehmen haben in ihrer Stellungnahme zur vorliegenden Novellierung der Gesetzgebung beispielsweise gefordert:
„… Mit Blick auf die laufende, den Ist-Zustand des Kammerwesens nicht beiläufig zerstörende Rechtsprechung des BVerwG käme weiter auch ein klarstellendes Gesetz in Betracht, in dem der Umfang der „Kompetenz“ des DIHK festgezogen wird, damit diese dann nicht mehr durch oberste Bundesgerichte ausgelegt werden müsste.“ oder ein
„… klarstellendes Gesetz, wonach der DIHK nicht alle IHKs umfassen muss. Zur Not entstehen auf dem Bundesgebiet eben verschiedene IHK-Verbunde (Nord, Süd…).“ Diese beispielhaft gewählten Forderungen legen den Reformgedanken nahe, der umgesetzt werden muss, um zukünftig eine allen Wirtschaftsakteuren gerecht werdende, funktionierende und effiziente Struktur für die mittelständische Wirtschaft zu haben.
Ohne eine Reformierung der bestehenden Strukturen würde weiter nach dem Grundsatz verfahren „Konzernpolitik auf Mittelstandskosten“. Hierfür gibt es ausreichende Belege, die nicht noch durch weitere Fehlentscheidungen oder falsche Handlungsweisen ergänzt werden sollten. Eine Auswahl sei im Folgenden aufgeführt:

  1. Kleinbetriebe sind im Vergleich zu Großunternehmen aktuell von der Bürokratieüberwälzung 14-mal so stark betroffen. An der Ausgestaltung dieser Regelungen waren sowohl der DIHK als auch die IHKs beteiligt.
  2. Etwa vier Millionen Kleinbetriebe müssen mehr als 100 Stunden pro Jahr die Anforderungen der Zwangsstatistik, die an sie gestellt werden, erfüllen. Eine Reformierung und Privatisierung der amtlichen Statistik ist sowohl an den IHKs als auch am DIHK gescheitert.
  3. Die Unternehmensbesteuerung und steuerliche Ungerechtigkeiten zu Lasten des Mittelstandes wurden seit Jahren sowohl von den IHKs als auch vom DIHK mitgetragen und haben dazu geführt, dass großen Kapitalgesellschaften nachhaltige Vorteile für sich in Anspruch nehmen können.

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