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Königsbrief 012

Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 8 Jahr 2019)

Kanzlerin Merkel für mehr Zensur im Netz – automatische Löschfilter sollen eingeführt werden

Jörn König, Mitglied im Arbeitskreis Digitale Agenda der AfD-Bundestagsfraktion, wirft der Bundeskanzlerin und ihrer Regierung einen offenen Bruch ihres eigenen Koalitionsvertrages vor. Denn noch im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Einführung des Uploadfilters abgelehnt, nun habe die Bundesregierung im EU-Rat dieser Tage einer neuen Copyright-Richtlinie zugestimmt, mit der im § 13 die Einführung von Upload-Filter ermöglicht wird. 

Für König ist das ein Missbrauch moderner Technologie um durch anlasslose Massenüberwachung die Freiheit des Netzes zu zerstören. König: „Das ist ein Anschlag auf die Informationsfreiheit im Internet und zu mehr Überwachung und Kontrolle von Internet-Nutzern. Durch den Einsatz von Uploadfiltern werden die von Nutzern generierten und hochgeladenen Inhalte überprüft und teilweise gelöscht. 

Derartige automatische Löschfilter führen dazu, dass auch rechtmäßige Inhalte und Meinungsäußerungen im vorauseilenden Gehorsam eliminiert werden. Mit diesem Zensur-Kuckucksei können dann eiskalt missliebige Meinungen im Netz gelöscht werden. Die AfD-Bundestagsfraktion tritt mit aller Macht für die Informationsfreiheit im Internet ein. Die Freiheitsrechte unserer Bürger dürfen nicht weiter eingeschränkt werden.“

Prof. Dr. Eberhard Hamer aus Hannover –
zu Gast bei der AfD-Bundestagsfraktion

Am 21. Februar sprach Prof. Dr. Eberhard Hamer aus unserem Kreisverband Hannover Stadt vor Mitgliedern und Gästen der AfD-Bundestagsfraktion in Berlin. Hamer gehört zu den wenigen Wirtschaftswissenschaftlern, die die zentrale Bedeutung des Einzelunternehmertums und des Mittelstandes erkannt haben. Hamer unterscheidet in seiner Mittelstandstheorie zwischen einem Unternehmer – als Inhaber und Unternehmensleiter – und einem Manager, einem angestellten Leiter eines Unternehmens. Als mittelständisch definiert Hamer alle inhabergeführten Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Er erforscht die Besonderheiten mittelständischer Unternehmen.

Nach Hamers Privatisierungstheorie soll sich der Staat aus den Bereichen zurückziehen, die die private Wirtschaft besser und günstiger bereitstellen könne, sofern die Aufgabe unter Wettbewerbsbedingungen erfüllt werde. Die Überführung staatlicher Monopole in private Monopole sei zu vermeiden, da beide volkswirtschaftlich gleich schädlich seien.

Den Mittelstand sieht Hamer als Träger einer marktwirtschaftlichen Volkswirtschaft, weil er der einzige Nettogeber sei – gegenüber der staatlich subventionierten Großindustrie und den durch Sozialleistungen subventionierten Bevölkerungsteilen.

In seinem Vortrag arbeitete er Unterschied heraus zwischen bürgerlichen Mittelstand, deren Bezug die Nation ist und der historisch auch die Demokratie erkämpft hat und der Oberschicht, die historisch schon immer global dachte und handelte.

Linke im Bundestag: Wo sind die Millionen?

Aufgrund eines Antrages der Linken über „Konzerntransparenz gegen Steuerflucht“ fragte der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König am 21. Februar im Bundestag nach den hohen Geldbeträgen, die die SED ins Ausland verschoben hatte. Nach Auffassung von Jörn König wäre da Transparenz angemessen, um „festzustellen, wo die Millionen und Milliarden ihrer Vorgänger-Partei SED verschwunden sind.“ 

Die Linken erheben in einem Antrag die Forderung, beliebigen „Interessenvertretern eine klare Einsicht in die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens“ zu gewähren. Diese Formulierung grenzt für den Abgeordneten König aus Hannover an Wirtschaftsspionage. An die Linken gerichtet erklärte König in seiner Rede im Bundestag: „Damit retten Sie keinen Cent an steuerpflichtigen Einnahmen. Damit vertreiben Sie den deutschen Mittelstand.“

Für König ist der Handlungsbedarf klar, Erträge müssen dort versteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden und er will Steuerfluchtlöcher schließen. König konzedierte der Linken, dass ihr Antrag „gut gemeint ist“, aber es sei „naiv zu glauben, man könne Steuerflucht mit diesem Antrag unterbinden. Wie so häufig bei Linken und Marxisten ist die Analyse gut, die Vorschläge zur Lösung jedoch meistens unbrauchbar.“ Besonders mittelstandsfeindlich seien multinationale Konzerne wie Amazon, die Tochtergesellschaften in Steueroasen besitzen. König: „Irland und das Luxemburg der Vorzeige-Europäer Asselborn und Juncker betreiben hier Steuerdumping der übelsten Sorte.“ So habe Amazon im Jahr 2016 deutlich unter 20 Prozent der fälligen Steuern in Deutschland gezahlt. Andere Buchhändler kamen dagegen auf Steuerquoten von bis zu 37 Prozent. 

Für König ist das „offensichtlich ungerecht gegenüber dem deutschen Mittelstand.“ Sichtbar würde dies auch an der aktuellen Insolvenz des Buchgroßhändlers KNV. Jörn König hält den Antrag der Linken für unvollständig: „In der Sache sind viel genauere Vorgaben an Bundesregierung und EU notwendig, als im vorliegenden Antrag.“ Wer die Rede von Jörn König im Original-Ton hören möchte, hier ein Link:

https://www.facebook.com/joernkoenig/videos/2045175205535918/
Facebook-Verweis

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages:
Deutliche Zweifel an Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes bezüglich der AfD

Jörn König liegt eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vor, in der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Verfassungsschutzes gegen die AfD geäußert werden. So spreche „viel dagegen“, dass für die Bekanntgabe der Prüffall-Einstufung durch den Verfassungsschutz eine „ausreichende gesetzliche Grundlage“ vorhanden sei, zumal „das Gesetzt das Wort Prüffall nicht verwendet“. 

In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass ein „Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“  gegeben sein muss. Ebenso dürfe es „bei allem staatlichen Handeln keine Willkür“ geben. Die Veröffentlichung des Prüffalls verstößt womöglich gegen die vom Grundgesetz in Artikel 21 garantierte „Chancengleichheit politischer Parteien“. Wörtlich lesen wir in dem Gutachten, welches Jörn König vorliegt, die Vorgabe: „Damit unvereinbar ist jede parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen als solchen zugunsten oder zulasten einzelner oder aller am politischen Wettbewerb beteiligten Parteien. 

Das Grundgesetz schützt damit davor, dass staatliche Organe negative Werturteile über die Ziele und Betätigungen einer Partei äußern.“ Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht „bei politischen Parteien eine besondere Gefahr der Stigmatisierung“. Abschließend kommt die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu dem Ergebnis: „Für eine öffentliche Bezeichnung einer politischen Partei als Prüffall enthält das BVerfSChG wohl keine gesetzmäßige Ermächtigung.“

„e-Sports“ im Sportausschuss des Deutschen Bundestages

Derzeit präsentiert sich der „e-Sports“ als eine junge, dynamische und digitale „Bewegung“. So jedenfalls äußerte sich Hans Jagnow, Präsident des „E-Sport-Bundes Deutschland“ (ESBD), in einer Expertenanhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages. Er wollte damit erreichen, dass das E-Gaming als Sportart anerkannt wird und langfristig um die Aufnahme in den DOSB werben.

Dem gegenüber ordnete der Leipziger Sportpsychologe Prof. Dr. Thomas Wendeborn den „e-Sports“ „eher dem Spiel als dem Sport“ zu. Die Sportwissenschaftlerin Prof. Dr. Carmen Borggrefe aus Stuttgart vermisst beim „e-Sports“ körperbezogene Handlungen, deshalb sei „e-Sports“ kein Sport. Schach sei nur aus historischen Gründen im DOSB organisiert. Angesichts von Übergewichtigkeit und Bewegungsarmut von Jugendlichen wäre eine Abgrenzung des herkömmlichen Sports vom „e-Sports“ notwendig. 

Jörn König, Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Sport-Ausschuss des Deutschen Bundestages, befragte den DOSB, ob man aufgrund einer Teilintegration des Gamings, wenn es um „virtuelles Sporttreiben“ geht, in das Sportverbandswesen nicht eine konsequente Abgrenzung verpasst habe und ob die Vorwürfe zutreffen, man mache sich da zum Legitimationsbeschaffer für die größtenteils kommerziell ausgerichteten Gaming-Organisationen. 

König: „Wir vermissen eine schärfere Abgrenzung zwischen Games und Sport. Uns scheint dass die Verflechtung zwischen dem, was der ESBD als Sport anerkannt haben wollen und der Wirtschaft extrem sind. Wer die sportliche Gemeinnützigkeit erwirken möchte, der sollte klar unterscheiden zwischen staatlich oder privat oder gemeinwirtschaftlich.“ 

An Hans Jagnow (ESBD) gerichtet, fragte König: „Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass für Spiele, in denen es das Ziel ist, zu töten, zu zerstören und zu erobern, Gemeinnützigkeit eingeräumt werden sollte – und es Fördermittel vom Staat geben sollte?“ 

Die AfD machte deutlich, dass der ESBD ein Unternehmerverband einer sehr erfolgreichen Wachstumsbranche ist und gratulierte zu diesem unternehmerischen Erfolg. Die politische Zuständigkeit für diesen Bereich sieht die AfD im Wirtschaftsministerium und nicht im Bereich Sport des Innenministeriums.

Leider sind in die Wachstumsbranche e-Gaming schon 50 Mio. deutsche Steuergelder als Subventionen geflossen, die in der Sportförderung besser aufgehoben gewesen wären. Dies ist ein vergleichsweise hoher Betrag im Vergleich zur Sportförderung des Bundes, die im Jahr 2017 nur 170 Mio. Euro betrug.

https://www.bundestag.de/sport#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3cwOC1wYS1zcG9ydC81ODkxMDY=&mod=mod539120

Aktuelle Drucksachen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (in der PDF-Variante des Königsbriefes)

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