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Königsbrief 016

Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 23 im Jahr 2019)

Keine Hetzjagden in Chemnitz

Richtigstellung: Es gab keine Hetzjagden in Chemnitz
Die „Große Anfrage“ der AfD-Fraktion stellt klar

Nun liegt die Antwort der Bundesregierung auf eine „Große Anfrage“ der AfD-Bundestagsfraktion vor. Jörn König gehört zu den Erstunterzeichnern der „Großen Anfrage“, in der die Falschaussage dokumentiert wird. Angela Merkel hatte am 28. August 2018 erklärt: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab“. In der Bundestagsanfrage wird die Generalstaatsanwaltschaft für Sachsen zitiert: „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben“. 

In der Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage, ob es Hetzjagden in Chemnitz gab, steht wörtlich: „Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor.“ Dazu erklärt der Abgeordnete Jörn König: „Damit steht fest, es gab tatsächlich keine Hetzjagden in Chemnitz, alles geht auf ein durch die Antifa produziertes Video zurück, welches von der gesamten Presse wahrheitswidrig verbreitet wurde. Es lassen sich keine Beweise finden, die Hetzjagden dokumentieren, weder durch Polizeierkenntnisse noch durch Justizermittlungen. 

Einzig und allein fußt die Behauptung von Hetzjagden auf Propagandabeiträgen in den Medien. Also selbst die Bundesregierung kann in ihrer Antwort auf die große Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion keine Beweise vorlegen.“

Dazu die Rede von Martin Renner: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7362268#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MzYyMjY4JnZpZGVvaWQ9NzM2MjI2OA==&mod=mediathek

Die Rede des Chemnitzers Ulrich Oehme:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7362280#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MzYyMjgwJnZpZGVvaWQ9NzM2MjI4MA==&mod=mediathek

AfD will die gesetzeswidrige
Renten-Doppelbesteuerung abschaffen

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 6. März 2002 verfügt, auf „jedem Fall“ eine doppelte Besteuerung der Renten zu vermeiden. Doch die Bundesregierung hat seitdem nichts Wirksames unternommen, um eine Zweifachbesteuerung von Renten zu beseitigen. Für Jörn König, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, ist dies eine Ungerechtigkeit. 

König wörtlich: „Die Schere geht immer weiter auseinander und so sind in den kommenden Jahren immer mehr Rentner von einer Doppelbesteuerung betroffen. Das Ausmaß der Zweifachbesteuerung wächst von Jahr zu Jahr. Bei einem Durchschnittsrentner, der 2017 in Rente gegangen ist, bei dem beträgt der Anteil, der Doppelbesteuerung noch unter 10 Tausend Euro. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2020 sind es dann bereits 22 Tausend Euro und 2040 steigt der Rentenanteil, der vom Fiskus zu viel besteuert wird, schon über 53 Tausend Euro.“ 

Dieser Ungerechtigkeit will die AfD-Bundestagsfraktion einen Riegel vorschieben. Zusammen mit der AfD-Rentenexpertin Ulrike Schielke-Ziesing fordern Jörn König und weitere AfD-Bundestagsabgeordnete von der Bundesregierung endlich Maßnahmen gegen eine zweifache Besteuerung der Renten zu ergreifen. Der Antrag der AfD-Abgeordneten wurde am 6. Juni 2019 im Bundestag eingebracht. Der AfD-Finanzexperte Jörn König erklärte dazu: „Viele Bürger mussten ihre Beiträge zur Rentenversicherung im Arbeitsleben aus versteuertem Einkommen aufbringen. Im Alter werden ihnen dann die daraus erwachsenen Rentenbeiträge ein zweites Mal besteuert. Damit muss endlich Schluss sein. 

4,4 Millionen Rentner zahlen derzeit jährlich 33 Milliarden Euro Einkommenssteuer. Demnach stammt fast ein Zehntel des gesamten Einkommenssteueraufkommens von Rentnern. Von diesen Rentnern verfügen 600 Tausend Senioren über keinerlei Nebeneinkommen, also auch dieser Personenkreis ist von einer Besteuerung ihrer Altersbezüge betroffen. Wenn darunter noch Rentner sind, die vom Staat zweimal zur Kasse gebeten werden, dann ist das eine Ungerechtigkeit, die wir schnell beseitigen sollten. 

Doch die Altparteien ignorieren diese Fehlentwicklung. Das zuständige Bundesfinanzministerium kennt die Situation der Doppelbesteuerung seit langem, aber es passiert nichts. Die finanzpolitischen Sprecher von CDU und SPD warten die weitere Entwicklung ab. Dadurch passiert nichts, um die Ungerechtigkeiten aus der Welt zu schaffen.“

Verbot der Hisbollah gegen Drogenhandel und Terrorismus

Die Bundesregierung duldet die libanesische Partei und Miliz Hisbollah, obwohl sie eine Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland darstellt. In den Niederlanden wurde die Hisbollah bereits 2004 als terroristische Vereinigung eingestuft und Ende Februar 2019 hat auch Großbritannien die in all ihren Ausprägungen verboten. Doch die Bundesregierung und die Europäische Union unterscheiden zwischen dem militärischen Teil der Hisbollah vom politischen. Diese Trennung, die auch vom Bundesministerium des Innern bisher vorgenommen wird, ist nach Auffassung der AfD-Bundestagsfraktion unzutreffend und nicht praktikabel. 

Deshalb brachte die stellvertretenden Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, zusammen mit Jörn König und anderen AfD-Abgeordneten am 6. Juni 2019 einen Antrag im Deutschen Bundestag ein, die Bundesregierung zur Prüfung auffordert, ob die Voraussetzungen für ein Verbot der Hisbollah als Gesamtorganisation gegeben sind. Gegebenenfalls sei ein solches Verbot zu erlassen und sofort umzusetzen. Hilfsweise wollen die AfD-Abgeordneten alle vereinsrechtlichen Möglichkeiten der Hisbollah entziehen, beispielsweise den Wegfall der Gemeinnützigkeit erwirken, was in Absprache mit den Bundesländern möglich wäre. 

Für Jörn König, der dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages angehört, ist es ohnehin nicht nachvollziehbar, wie es möglich ist, dass eine schiitisch-islamische Organisation, die das Existenzrecht des Staates Israel leugnet und einen bewaffneten und terroristischen Kampf gegen Israel führt, hier in Deutschland die Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden erhalten kann. 

Nach Beobachtung von Jörn König trägt die Hisbollah zur Radikalisierung zahlreicher örtlicher Moscheevereine in Deutschland bei und rekrutiert dadurch weitere Kämpfer gegen Israel. König: „Die beharrliche fiktive Unterscheidung zwischen dem politischen und militärischen Flügel der Hisbollah ist völlig absurd. Da nur der militärische Flügel offiziell als Terrororganisation eingestuft ist, hat derjenige, der rein politisch oder wirtschaftlich für die Hisbollah aktiv ist, strafrechtlich leider nichts zu befürchten. 

Die Hisbollah nutzt diese Situation, um weltweit im Drogen- und Waffenschmuggel agieren zu können. So ermöglicht ihr die Legalität in Deutschland, gewerbsmäßigen Drogenhandel zu betreiben, Gelder zu waschen und sich an Spenden angeblicher Hilfsorganisationen zu bereichern. Ein Großteil dieser in Deutschland erworbenen Gelder finden Verwendung im Ankauf von Waffen im Libanon.“ Für Jörn König und seine AfD-Bundestagskollegen ist es unverständlich, warum die Bundesregierung derartige kriminelle und terroristische Aktivitäten auf unserem Territorium duldet.

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch 

Die Bundesregierung will illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit stärker bekämpfen. Am 6. Juni 2019 beriet der der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dazu brachten zahlreiche AfD-Bundestagsabgeordnete, darunter Kay Gottschalk und Jörn König, einen Entschließungsantrag ein. Darin stellen die AfD-Abgeordneten fest, dass die Bundesregierung bei der durchaus zu begrüßenden Gesetzesinitiative leider nicht die Steuermehreinnahmen und die dabei neu geschaffenen legalen Arbeitsplätze beziffern kann. 

Besonders kritisch betrachtet dabei Jörn König, dass Optimierungspotenziale nicht ausreichend genutzt würden, beispielsweise im Personalbereich und im beim Ausbau der Digitalisierung. König bemängelt auch das Vorhandensein von zwei parallelen Vollzugsdiensten beim Zoll. König, der im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Thema im Zuge einer öffentlichen Anhörung befasst war, stellte dabei fest: „Müssen wir uns wirklich mit der Zollfahndung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zwei ähnlich arbeitende Kontrolldienste leisten. 

Ziel muss sein, die Personal- und Sachmittel auf Basis einer optimierten Aufbau- und Ablauforganisation effektiv und effizient einzusetzen. In diesem Fall würde es der Bundesregierung erleichtern, einen Überblick über das Einsparpotential zu erlangen. Es ist unglaublich, aber der Regierung fehlt auch bei diesem Thema der genaue Überblick, oder man will aufgrund der Migrationsmängel nicht die Fakten beim Namen nennen.“ Dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch stimmte die AfD zu, fordert aber eine weitere Optimierung.

Babys willkommen heißen – Jörn König fordert von der Regierung einen Aktionsplan für Familie, Ehe und Kinder

Mariana Iris Harder-Kühnel, Nicole Höchst und unter anderen Jörn König haben in den Deutschen Bundestag am 7. Juni 2019 einen Antrag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung aufforderten, einen bundesweiten Aktionsplan für Familien, Ehe und Kinder zu entwickeln. Er soll zur Förderung von Familien mit Kindern beitragen und finanziell mit 75 Millionen Euro pro Jahr abgesichert sein. 

Im Antrag betonen die AfD-Abgeordneten: „Die traditionelle Familie aus Vater, Mutter und Kindern ist die Keimzelle des Gemeinwesens. Nur aus den Familien heraus verjüngt sich die Gesellschaft.“ Jörn König erwartet vom Staat ein stärkeres Werben für Kinderreichtum und möchte, „wirkungsstarke ökonomische Anreize“ für mehr Kinder schaffen. 

In dem von Jörn König gezeichneten Antrag steht: „Das Ideal, eine Ehe einzugehen, Kinder zu erziehen und ihnen Zeit und Zuwendung zu schenken, beansprucht gerade in Zeiten der demographischen Krise des deutschen Volkes die volle Aufmerksamkeit des Staates.“ Laut Jörn König müsse die staatliche Diskriminierung von Familien beendet werden, in dem die Erziehungsleistung der Eltern in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung anerkannt wird. 

Aber auch im privaten Rechtsverkehr bedarf es eines stärkeren Schutzes der Familien. Familien, Mütter und Väter dürften nicht länger wegen der Erziehung von Kindern oder der Wahrnehmung von Familienpflichten benachteiligt werden. 

Dieses Diskriminierungsmerkmal muss nach Auffassung von Jörn König ausdrücklich in den Katalog der verbotenen Benachteiligungsgründe im Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden. Für den AfD-Abgeordneten ist klar: „Alle Gesetze müssen auf Familienfreundlichkeit überprüft werden.“

Jörn Königs Rede im Bundestag ausgewählt
bei „Best-of-Bundestag“

Durch den YouTube-Kanal „Best-of-Bundestag“ werden einzelne Redebeiträge im Deutschen Bundestag ausgewählt und als „Best of“ ins Netz gestellt. Dabei werden hitzige, provokante und lustige Beiträge zusammengeschnitten. Die Seite „Best of Bundestag“ hat über 40 Tausend Abonnenten. 

Jörn Königs Rede in der 98. Sitzung des Deutschen Bundestages über „Konzerntransparenz gegen Steuerflucht“ gehörte zu den ausgewählten YouTube-Beiträgen. König, der zum Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gehört, warf in seiner Rede den Linken vor, sie tragen zur Spaltung der deutschen Gesellschaft bei, indem sie mittelstandsfeindliche Politik propagiere.

https://www.youtube.com/watch?v=8mO8ESDade4 bitte auf 4:00 min gehen

Vorbildlicher Berufsoffizier für Alt-Parteien nicht wählbar

Gerold Otten, ein verdienter Kampfflieger der Bundeswehr ist für die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages offensichtlich nicht für höhere Staatsämter wählbar. 22 Jahre diente der Oberst der Reserve bei der Bundeswehr. Auf Phantom- und Tornado-Flugzeugen hat er seinen Dienst am Vaterland ehrenvoll erbracht. 

Nun gehört er als Abgeordneter dem Deutschen Bundestag an und die Fraktion hat den unbescholtenen Soldaten als Vizepräsident des Deutschen Bundestages vorgeschlagen. Doch die Mehrheit der von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken verweigerte ihm am 6. Juni bei in namentlicher Abstimmung die Stimme. Bei zahlreichen Angehörigen der Bundeswehr stößt dies auf Unverständnis. 

Jörn König bewertet den Vorgang als ausgemachten Skandal: „Ein Pilot ist nicht gut genug, um Bundestagsvizepräsident zu werden, aber eine Frau wie Claudia Roth, die „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ hinterher rennt und „Türkeipolitik“ macht, wird selbst von CDU/CSU und FDP mitgewählt. Zum Schaden der Demokratie wird der größten Oppositionspartei im Lande das Amt eines Vizepräsidenten verweigert, obwohl die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dies vorsieht.“

Erneuerbare-Energien-Gesetz schädigt die Umwelt und macht Strom zum nicht bezahlbaren Luxusartikel

Die AfD will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abschaffen, da dieses seit seiner Einführung zu einer massiven Zerstörung der Umwelt und zu nicht mehr bezahlbaren Strompreisen geführt hat. Den von Jörn König mitgezeichneten Antrag erörterte der Bundestag am 6. Juni 2019. Im AfD-Antrag wird unter dem Titel „Umweltschutz ernst nehmen – EEG abschaffen“ festgestellt: „Der Ausbau der Ausbau der erneuerbaren Energien hat keinem erkennbaren Einfluss auf den Ausstoß von Treibhausgasen in Europa.“ 

König, selbst Ingenieur, sieht in den exorbitant hohen Gestehungskosten für Strom aus erneuerbaren Energie eine große Gefahr für unseren hart erarbeiteten Wohlstand. Die Grundversorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Strom wird durch die Altparteien gefährdet. König wörtlich: „Die Altparteien einschließlich der Grünen betreiben mit ihrer Lobbyarbeit für Windkraftanlagen eine gigantische Ressourcenverschwendung, die inzwischen zu einer Gefahr für Leib und Leben geworden ist und die Grundstückspreise im ländlichen Raum in die Höhe treiben. Selbst der TÜV sieht in Windkraftanlagen tickende Zeitbomben. Wälder werden für Windkraftanlagen abgeholzt und es wird in die Lebensräume der Tierwelt eingegriffen. 

Hier verdienen einige wenige mit grünem Anstrich sich eine goldene Nase, aber dies geht zu Lasten der Gesamtbevölkerung. Es ist doch schon jetzt absehbar, sämtliche Sozialleistungen werden in Zukunft von steigenden Strompreisen aufgefressen. 

Aktuelle Drucksachen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (in der PDF-Variante des Königsbriefes)

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