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Königsbrief 017

Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 23 im Jahr 2019)

Offener Rechtsbruch im Deutschen Bundestag durch Vizepräsidentin Claudia Roth 

In der Nacht am 28. Juni um 01.30 Uhr wurde im Deutschen Bundestag ein wichtiges Gesetz verhandelt und durchgepeitscht, obwohl der Bundestag nicht mehr beschlussfähig war. Es ging um die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung der EU. Der Zeitbedarf hier war 15 Minuten. Zuvor ging es um die internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen. Der Zeitbedarf hier war 25 Minuten. Man muss halt Prioritäten setzen.

Jörn König, der zu dieser nächtlichen Stunde zugegen war, unterstützte seinen Parlaments-kollegen Jürgen Braun, der um 01.27 Uhr per Geschäftsantrag die Beschlussfähigkeit des Parlaments überprüfen lassen wollte. Doch die amtierende Präsidentin Claudia Roth lehnte trotz lautstarken Protests der AfD-Fraktion einen Hammelsprung ab und erklärte, sie und das Präsidium des Bundestages seien der Auffassung, die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Doch es waren aber nur ca. 100 Abgeordnete im Plenarsaal. Jörn König kritisierte noch in der Nacht in einem Facebookeintrag die Vizepräsidentin Claudia Roth. 

Nach seiner Auffassung ist das offener Rechtsbruch. König: „So werden nachts um halb zwei in Deutschland Gesetze durchgepeitscht. Unglaublich, für mich ist das Rechtsbeugung.“

Bürger vor kriminellen Clanfamilien schützen

Nach Auffassung der AfD-Bundestagsabgeordneten sind die Bürger und der Rechtsstaat konsequenter vor kriminellen Clanfamilien zu schützen. Jörn König gehört zu den Unterzeichnern eines umfangreichen Antrages der AfD-Bundestagsfraktion, der die Einführung von gesetzlichen Regelungen fordert, um die Ausweisung von kriminellen Clanmitgliedern zu erleichtern. 

König: „Es muss verhindert werden, dass diese Leute eingebürgert werden, oder wir müssen die Rücknahme ihrer Einbürgerung erleichtern. Die konsequente Abschiebung krimineller Ausländer ist erforderlich. Denn bei der rasant wachsenden Form der organisierten Kriminalität geht es um schwerste Straftaten wie Schutzgelderpressung, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel, Zwangsprostitution, Raubüberfälle, Betrug und Steuerhinterziehung sowie Sozialhilfebetrug. 

Allein das Landeskriminalamt von Niedersachsen schätzt die Gesamtzahl allein der Personen in libanesisch-kurdischen Clans in seinem Zuständigkeitsbereich auf fünfundzwanzig Tausend Personen.“ Der Antrag der AfD-Bundestagsfraktion wurde in den Ausschuss für Inneres und Heimat verwiesen. Jörn König hofft, dass auf diesem Wege wenigstens ein Teil unserer Vorschläge aufgegriffen werden, damit mehr gegen die Clan-Kriminalität passiert.

Jörn König und seine Fraktionskollegen haben jedenfalls zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität einen 12-Punkte-Plan vorgelegt. Darin fordern sie die Einführung von gesetzlichen Regelungen, durch welche aus Vermögensabschöpfung stammende Mittel für die Finanzierung der Strafverfolgung und die Opferentschädigung verwendet werden können.“ Das Problem der Clankriminalität ist in Deutschland seit langem bekannt. Mafiöse Ethno-Clans nutzen die Schwachstellen des bundesdeutschen Ausländer- und Asylrechts, um ihre Macht auszubauen. Sie legen Waffenlager an und nicht nur in den Großstädten geraten immer mehr kriminelle libanesisch-kurdische Clans außer Kontrolle. 

Nach Jörn König sind die Probleme mit Araber-Clans in den Ballungszentren mit normalen polizeilichen Mitteln nicht mehr zu beherrschen. Der Kampf gegen diese Form der organisierten Kriminalität werde durch eine „über die Bundesländer verstreute Datenlagen“ behindert. Endlich müsse –so der AfD-Abgeordnete- ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität im Bundeskriminalamt geschaffen werden. Die Daten über kriminelle Mitglieder von Clanfamilien müssen von verschiedenen Behörden zusammengeführt und zentral erfasst werden. Endlich gilt es alle Clan-Gruppen, die in Deutschland aktiv sind, systematisch zu erforschen, also nicht nur süditalienische, sondern auch türkische, kurdische, libanesische, palästinensische, irakische, syrische, albanische, tschetschenische und nigerianische Clans.

Jörn König sieht in den Clans eine Bedrohung des Rechtsstaates. Als Beispiel nennt der AfD-Abgeordnete Ereignisse in Hameln, wo die versuchte Gefangenenbefreiung eines wegen Raubes vorläufig festgenommenen Verwandten. Sechs Clan-Mitglieder schlugen mehrere Polizisten krankenhausreif und wurden danach zu lächerlichen Bewährungsstrafen verurteilt. Sie fotografierten, verhöhnten und bedrohten die Familien der Polizisten, standen vor den Haustüren der Polizeibeamten sowie an Schulen der Kinder, oftmals tagelang mit dunklen Limousinen.

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Eintritt in eine terroristische Organisation

Die AfD-Bundestagsfraktion hat unter Mitwirkung von Jörn König einen Gesetzentwurf eingebracht, die bei Eintritt in eine terroristische Organisation den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft regelt. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs fand am 27. Juni 2019 statt und wurde überwiesen in den Ausschuss für Inneres und Heimat. Jörn König, der den Gesetzentwurf mit eingebracht hat, steht fest: „Jemand, der in einem anderen Land gemordet hat und an unmenschlichen oder völkerrechtswidrigen Aktivitäten beteiligt war, der kann nicht unbehelligt in der Mitte unserer Gesellschaft leben. 

Es muss durch Gesetze sichergestellt werden, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden darf, um die Einreise von Gewaltstraftätern nach Deutschland im Vorfeld zu verhindern.“ Laut Jörn König geht es hier um den Schutz der deutschen Zivilbevölkerung vor Gewalttätern. Wer im Nahen Osten als deutscher Staatsbürger für den Islamischen Staat gekämpft hat, soll sein Recht auf Rückkehr nach Deutschland verwirkt haben. Doch bedingt durch die derzeitige Gesetzeslage ist es dem deutschen Staat nicht erlaubt, die Einreise nach Deutschland zu verwehren. Diese Lücke soll nun durch die Gesetzesinitiative der AfD-Bundestagsfraktion geschlossen werden.

Echte Gemeindesteuerreform statt geflickter Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer ist überfällig. Jörn König und seine Kollegen der AfD-Bundestagsfraktion haben am 27. Juni 2019 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der darauf abzielt, die Grundsteuer gänzlich abzuschaffen. Zur dauerhaften finanziellen Absicherung sollen die Städte- und Gemeinden über das Einkommensteueraufkommen einen stabilen eigenen Anteil am Steueraufkommen erhalten, so der AfD-Antrag, der in den Finanzausschuss überwiesen wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt und diese darf nur noch vorübergehend angewendet werden. Die bisherigen Grundsteuerregelungen sind mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Grundsteuer ist nach Auffassung der AfD-Bundestagsfraktion ungerecht, da sie „ungeachtet der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben wird.“ 

Jörn König, Mitglied im Arbeitskreis Finanzen der AfD-Bundestagsfraktion, kritisiert die bisherige Grundsteuererhebung: „Die Grundsteuer belastet jeden Bürger in gleichem Maße, ob mit hohem oder mit niedrigen oder gar keinem Einkommen. Selbst das Prinzip der verfassungsrechtlich gesicherten Steuerfreiheit des Existenzminimums bleibt dabei unberücksichtigt.“

Nach der bisherigen Regelung ist die Grundsteuer umlagefähig und kann deshalb vom Eigentümer auf eventuelle Mieter umgelegt werden. Über die Betriebskosten zahlen die Wohnungsmieter die Grundsteuer. 

Nach Auffassung von Jörn König müssen mit dem Wegfall der bisherigen Grundsteuerregelungen die Städte und Gemeinden in Deutschland auf andere Art und Weise ihren Anteil am Steueraufkommen erhalten: „Der Wegfall der Grundsteuer muss auf jedem Fall kompensiert werden.“ Nach Auffassung des Abgeordneten Jörn König darf das kommunale Steueraufkommen keinen großen Schwankungen unterzogen werden. König: „Die Städte und Gemeinden müssen ihren gerechten Anteil am Steueraufkommen erhalten. Die Grundsteuer ist dazu völlig ungeeignet. Wir brauchen eine Gemeindesteuerreform anstatt einer Reparatur der Grundsteuer.“

Deindustrialisierung Deutschlands stoppen und Aussetzung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung

Die AfD-Bundestagsfraktion tritt für den Erhalt des Industriestandortes Deutschland ein. Am 28. Juni 2019 forderten Jörn König und weitere Abgeordnete der AfD in einem Antrag im Deutschen Bundestag die Aussetzung des Kohleausstiegs bis alternative Energien grundlastfähig sind und jederzeit bedarfsgerecht eingespeist werden können. Jörn König fürchtet für Verbraucher wie Unternehmen eine Explosion der Energiepreise. Für König und seine Abgeordnetenkollegen ist der Kohleausstieg ein planwirtschaftlicher Eingriff in ein funktionierendes, marktwirtschaftliches System und führ zu unnötigen Mehrkosten in Höhe von rund 100 Milliarden Euro. König fragt: „Wer muss am Ende die Zeche zahlen? Verbraucher wie Industrie müssen die Mehrkosten aufbringen und das gefährdet Tausende von Arbeitsplätze, auch in Niedersachsen.“

Als einen Grund für die sich abzeichnenden Preissteigerungen sieht Jörn König, von Beruf aus Ingenieur, die hohen Speicherkosten, die anfallen, um den vom Wetter abhängigen Zufallsstrom aus alternativen Kraftwerken bedarfsgerecht in das Netz einspeisen zu können. König: „Die Speicherkosten sind erheblich. Sie liegen deutlich über den Stromerzeugungskosten. Und erhöhen diese im Anwendungsfall noch einmal beträchtlich. 

Ein Ausstieg aus der Kohleverstromung ist nur verantwortbar, wenn mit sog. erneuerbaren Energien betriebene Kraftwerke in Deutschland einen grundlastfähigen Strom in genügender Kapazität von mindestens 40 GW Leistung liefern können. Bis heute fehlt der Nachweis und unsere Grundversorgung ist gefährdet. Ein vorschnelles Beenden der gesicherten bedarfsgerechten Stromerzeugung durch die Kohleverstromung ist fahrlässig. 

Durch die naturbedingten Schwankungen bei Wind- und solargespeisten Kraftwerken ist eine Sicherstellung von bezahlbarem Strom für Bürger und Industrie nicht machbar. Hinzu kommt noch, der Effekt im Sinne der Pariser-Klimaziele ist bei einem Kohleausstieg äußerst gering, praktisch völlig wirkungslos. Der Kohleausstieg verringert den hypothetisch globalen Mitteltemperaturanstieg nur um 0,000653 Grad Celsius.“

Wiedereinführung der Meisterpflicht und eine stärkere Förderung der Leistungsschwächeren

Nach Auffassung von Jörn König sind „leistungsschwächere junge Menschen stärker zu fördern, ihnen müssen reale Chancen bei der Lehrstellensuche geboten werden.“ Deshalb brachte der Niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König zusammen mit weiteren Abgeordneten am 27. Juni 2019 einen Antrag im Bundestag ein zum Thema: „Berufliche Bildung stärken – Keinen zurücklassen.“ Für König ist das eine ganz wichtige Aufgabe: „Viele Jugendliche bewerben sich gar nicht erst um eine Lehrstelle, andere finden trotz intensiver Suche keine, weil es für ihre Fähigkeiten keine adäquaten Ausbildungsmöglichkeiten gibt, manche brechen die Ausbildung ab oder scheitern in der Abschlussprüfung. Diesen jungen Menschen muss einfach besser geholfen werden. Wer Meister will, braucht auch Gesellen.“

Gleichzeitig will Jörn König durch einen Gesetzesentwurf zusammen mit anderen AfD-Bundestagsabgeordneten die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk durchsetzen. 2004 hatte die rotgrüne Bundesregierung die Abschaffung der Meisterpflicht in zahlreichen Berufen beschlossen, zum Nachteil für das deutschen Handwerk und die deutsche Volkswirtschaft. 

König: „Das hat dazu geführt, dass 53 Handwerke destabilisiert sind und auszusterben drohen. Eine weitere Folge des Meistermangels ist ein enormer Rückgang der Ausbildungsverhältnisse im Handwerk. 17.000 Ausbildungsplätze sind verloren gegangen. Der Fortbestand des traditionellen Handwerks ist gefährdet. Bewährt hat sich die Abschaffung der Meisterpflicht auch nicht am Arbeitsmarkt, denn es entstanden kaum Dauerarbeitsplätze durch Handwerksgesellen, aber es entstand eine Flut an Entlassungen, die dann in prekären Arbeitsverhältnissen als Solo-Selbstständige mündeten.“

Polnische Sportdelegation in Berlin

Als die Delegation des polnischen Sejms am 25. Juni 2019 im Olympia-Stadion zu Berlin ankam, da war Jörn König der erste und einzige Bundestagsabgeordnete, der die Mitglieder des „Ausschusses für Körperkultur, Sport und Tourismus“ des polnischen Parlaments begrüßte. Alle anderen Abgeordneten des Sportausschusses des Deutschen Bundestages fehlten, einschließlich der SPD-Ausschussvorsitzenden Dagmar Freitag und ihres CDU-Stellvertreters Dieter Stier. 

Beim Termin im Olympia-Stadion ging es um „Berlin als Standort für Sportgroßveranstaltungen“. Schon beim Mittagessen zuvor mit dem polnischen Botschafter Przylebski fehlten die deutschen Abgeordneten, außer Jörn König. Die polnische Delegation unter Leitung des Abgeordneten Adam Korol weilte drei Tage in Berlin. Weitere Themen waren „Jugend- und Schulprogramm Basketball“, „Sport von Menschen mit Behinderungen“, die „Sicherheit bei Sportgroßveranstaltungen“ und die Strategie der deutschen Spitzensportorganisationen zum „eSport“.

Dabei erwies sich der polnische Abgeordnete Adam Karol als entschiedener Gegner, den eSport als Sportart anzuerkennen. Auch der polnische Abgeordnete Jerzy Kozlowski sieht im eSport keinen Sport, da der gesundheitliche Aspekt fehle. Die polnischen Sportpolitiker forderten ihre deutschen Kollegen auf, sie sollten der eSport-Lobby nicht nachgeben. Nach Auffassung der polnischen Sportpolitiker dürfe der eSport nie eine olympische Disziplin werden.

Inforeise zur Digitalisierung nach China

In Peking wird Jörn König mit Vertretern von Huawei im Rahmen einer neunköpfigen Delegationsreise des Deutschen Bundestages zusammen treffen. Jörn König ist offizielles Delegationsmitglied des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Die Reise startet am 23. August und endet am 1. September 2019. Zum Programm gehört auch ein Besuch im Haidian-Park, dem Themenpark für künstliche Intelligenz. 

Ein Erörterungsgegenstand wird auch die „Auswirkung der Digitalisierung auf die tägliche Arbeit sein“. Im Gespräch mit Vertretern des Nationalen Volkskongresses wird über „Arbeit und Startups“ gesprochen sowie über das in China verabschiedete Gesetz zur Cybersicherheit, das seit dem 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Im Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China geht es um die Zusammenarbeit zwischen China und Deutschland sowie die Implementierung von Flaggschiff-Projekten. 

Weitere Station der Reise ist Shanghai, wo das „Testgelände für autonomes Fahren“ besucht wird. Außerdem wird über die „Entwicklung deutsch-chinesischer Geschäftsbeziehungen infolge der Digitalisierung“ mit Vertretern der Deutschen Handelskammer in China gesprochen. Nach Schanghai geht die Reise weiter nach Shenzhen, wo der Besuch einer Firma für „Sensetime, Gesichts- und Spracherkennung“  auf dem Plan steht. Anschließend fahren die Abgeordneten per Bahn nach Hongkong. Von dort aus erfolgt der Rückflug nach Frankfurt/Main, wo am 1. September 2019 die Reise der Delegation des Bundestagsausschusses für Digitale Agenda endet. 

Aktuelle Drucksachen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (in der PDF-Variante des Königsbriefes)

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