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Königsbrief 022

Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 46 im Jahr 2019)

Opferentschädigung verbessern

Immer mehr Bürger werden in Deutschland Opfer von Gewalttaten. Doch ihre Entschädigung ist mangelhaft. Deshalb möchte Jörn König die gesetzliche Opferentschädigung verbessern. Er gehört zu den Mitunterzeichnern eines entsprechenden Antrages im Plenum des Deutschen Bundestages. Nach Auffassung der AfD-Bundestagsfraktion bedarf die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten dringend einer Korrektur. Das derzeitige Opferentschädigungsgesetz (OEG) und die Opferentschädigung nachdem Sozialgesetzbuch versagen zu vielen Opfern Leistungen, die sie dringend benötigen. 

Die bisherigen Härtefallregelungen stellen lediglich den notwendigen Lebensunterhalt des Opfers sicher, aber jedoch keine Entschädigung für den schädigungsbedingten Einkommensverlust, ein Berufsschadensausgleich findet nicht statt. Die AfD-Abgeordneten begründen ihren Antrag mit dem Hinweis: „Die Folgen einer Gewalttat sind für Geschädigte jedoch weitaus umfangreicher. Sie belasten diese o feinganzes Leben lang und schränken sie auch und gerade im beruflichen Werdegang deutlich ein.“ Nach Auffassung von Jörn König müsse den Bürgern, die Schäden durch Gewalttaten erlitten, schneller geholfen werden. Die lange Verfahrensdauer von 1 bis 2 Jahren will der AfD-Abgeordnete durch ein neues Entschädigungsrecht beseitigen.

Luft-Steuer für das Klima

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms beschloss die Bundesregierung die Beförderung per Flugzeug künstlich zu verteuern. Dies soll über die Luftverkehrssteuer erfolgen, die auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird und so von jedem Fluggast zu bezahlen ist. 

Bei der dazu erfolgten Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sprach Jörn König als Vertreter der AfD-Fraktion und kritisierte die Pläne der Regierung mit deutlichen Worten: „Fliegen soll somit künstlich verteuert werden, um die selbstgemachten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Die Luftverkehrssteuer wird auf die Ticketpreise aufgeschlagen und direkt an den Fluggast weitergegeben. Im Ergebnis wird Fliegen zum Luxusartikel und es ist die Frage zu stellen, wer sich das am Ende ein Flugticket noch leisten kann. Die Fluglinien werden auf grenznahe Flughäfen wie Amsterdam und Basel/Mühlhausen im Ausland ausweichen, mit hohen Arbeitsplatzverlusten für Deutschland“ 

Für König ist die Steuer fürs Klima sehr fragwürdig, denn mit ca. 2 Prozent Anteil an den weltweiten CO2-Emmissionen hat Deutschland einen sehr geringen Anteil an der Luftverunreinigung. Jörn König bezeichnete die Ticketsteuer als illegal und wettbewerbsverzerrend. Jörn König lehnte deshalb den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes ab. König: „Franz-Josef Strauß, als Liebhaber der Fliegerei, würde sich im Grab grün und blau ärgern, wenn er wüsste, wie seine Erben das Fliegen verteuern.“ 

Am 15. November 2019 beriet dann der Bundestag den Gesetzentwurf zur Einführung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Für Jörn König und die AfD-Bundestagsfraktion steht fest, nach dem Scheitern der Energiewende wird ist das Scheitern der Klima-Wende vorausprogrammiert und es werden auf diese Weise die hart verdienten Steuergelder der Bürger verschwendet.

Überfällige Wahlrechtsreform

In diesem Jahr kostete der Deutsche Bundestag den Bürgern fast eine Milliarde Euro. Sowohl der Bundesrechnungshof, als auch das Bundesverfassungsgericht haben auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Bundestag zu verkleinern. Prognosen für die kommende Bundestagswahl sprechen davon, dass nach einer Neuwahl der Bundestag auf 870 Abgeordnete anwachsen könnte. Grund dafür sind hauptsächlich die Unionsparteien, die mehr Direktmandate erzielen könnten, als ihnen gemäß Zweitstimmenanteil zustehen, die sogenannten Überhangmandate. 

Als Kompensation bekommen die übrigen Fraktionen seit der Wahlrechtsreform von 2012 sog. Ausgleichsmandate, die zur Erhöhung der Sitzzahl des Parlaments führen. Die AfD-Bundestagsfraktion hat in einer Arbeitsgruppe nun einen Gesetzentwurf erarbeitet, der genau dieses Ziel erreicht, den Bundestag auf eine Kappungsgrenze von beispielsweise 450 Abgeordnete zu begrenzen. Einen wichtigen Vorschlag lieferte Jörn König: Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach Zweitstimmen zustehen, werden die prozentual schwächsten Direktmandate nicht berücksichtigt, bis die Mandatsanzahl mit den Zweitstimmen übereinstimmen.“

Podiumsdiskussion – Breitensport als Fundament des Leistungssports

 Als sportpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion pflegt Jörn König enge Kontakte zu den Spitzenorganisationen im deutschen Sport. Immer wieder erhält er als AfD-Sportvertreter Einladungen zu Fachveranstaltungen und Diskussionsrunden. 

Diskussionsrunde Breitensport

 So nahm Jörn König am 14. November 2019 teil an einer von Friedhard Teuffel, Direktor des Landessportbundes Berlin, moderierten Podiumsdiskussion zum Thema „Breitensport – das Fundament des Leistungssports“. Neben Jörn König saßen auch Frank Steffel (CDU), Martin Gerster (SPD), Daniela Kluckert (FDP) und Özcan Mutlu (natürlich Grüne) im Podium. 

In einer Frage waren sich alle einig: Es soll weniger Bürokratie im Sport geben, denn besonders für kleine Vereine seien bürokratische Auflagen existenzgefährdend. Jörn König forderte mehr Anerkennung für das Ehrenamt und weniger Zentralisierungstendenzen im Spitzensport. Denn auch die föderale Gliederung im Spitzen- und Breitensport mache Sinn. 

Der AfD-Sportsprecher wörtlich: „Der Sport wurde jahrelang finanziell zugunsten der Kultur benachteiligt. Wobei der Sport durchaus ähnlich wie die Kultur eine gesellschaftliche Funktion besitzt. Sport schafft Teamgeist und sorgt für Eingliederung in unsere Verhältnisse. Das kleine Bundesland Hamburg hat über 500 Millionen für die Elbphilharmonie ausgegeben, der Bund gibt nicht mal die Hälfte für seine Spitzensportler aus.“ Nach König müsse der Sport und die Kultur gleichmäßig gefördert werden. König: „Mit uns hat der Sport wieder eine Lobby.“ 

Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags 2021 schafft neue Probleme

Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags entlastet die Mehrheit der Bevölkerung, doch eben nicht alle. Diese Ungleichbehandlung hält Jörn König, Vertreter der AfD-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, für verfassungspolitisch bedenklich. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung ist das tatsächlich eine Entlastung, der Rest von etwa 10 % muss den Soli weiterzahlen. 

Für das Jahr 2020 rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 20 Milliarden. Der Entlastungsbetrag wird mit 9,8 Milliarden angegeben. Damit ist klar, die wenigen Leistungsträger (10 %) der Gesellschaft müssen weiterhin einen Teil ihres Einkommens für den Soli aufbringen, nämlich insgesamt 50 % des alten Steueraufkommens. „Von gut verdienenden Facharbeitern, Handwerkern, Unternehmern und Selbständigen wird der Staat weiter den Soli einfordern. Dies dürfte zu einer Klagewelle führen und zu einem schwer kalkulierbaren Haushaltsrisiko.“ 

Die Leistungsträger der AfD werden abgeschossen

Stephan Brandner gehört zweifelsohne zu den Leistungsträgern der AfD-Bundestagsfraktion. Als Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat sich Stephan Brandner in Fachkreisen einen guten Ruf erarbeitet. Der 53-jährige Rechtsanwalt aus Gera ist Mitglied im Verein für Deutsche Sprache e.V. und war Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Thüringen. Die AfD-Bundestagsfraktion wählte ihn zu seinem Justiziar. 

Sehr schnell merkten die Mitglieder im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, dass sie mit Brandner nicht nur einen fähigen Politiker zum Vorsitzenden gewählt haben, sondern auch einen sach- und fachkundigen Kämpfer für das Recht des deutschen Volkes. Was geschah: Es wurden unbedeutende Vorgänge dramatisiert und Brandners Kritik an den Rockmusiker Udo Lindenberg nahmen die alten Parteien als Vorwand, um ihn als Ausschussvorsitzenden abzuwählen. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und zeigt laut Jörn König, wie sehr die alten Parteien ihre Machtansprüche durchsetzen, ohne Rücksicht auf gewachsene demokratische Traditionen.

ALG I muss erhöht und länger gezahlt werden

Das Arbeitslosengeld I soll nach dem Willen der AfD-Bundestagsfraktion gerechter gestaltet werden. Ein von Jörn König mitgezeichneter Antrag beriet das Plenum des Deutschen Bundestages am 15. November 2019. Gefordert wird darin eine Anhebung der Bezugsdauer und auch der Höhe der Auszahlungssumme. Wer länger eingezahlt hat, der soll auch eine längere Anspruchsdauer haben. 

Profitieren vom AfD-Vorschlag würden hauptsächlich über 50-Jährige, die bei Erwerbslosigkeit eine längere und höhere Bezugsdauer bekämen. Die derzeit vorhandenen Verlängerungen der Anspruchsdauer für langjährige Beitragszahler ist zu kurz bemessen und dieser Personenkreis droht der Abstieg in Harz 4. Jörn König begründet dies wie folgt: „Die Arbeitslosenversicherung ist streng genommen keine Sozialleistung, sondern eine Risikoversicherung, die nicht von der Solidargemeinschaft aufgebracht wird. Jeder sozialversicherungspflichtige Beschäftigte hat im Laufe seines Erwerbslebens diese Beiträge eingezahlt, sie werden ihm jeden Monat vom Lohn abgezogen. Dadurch erwirbt der Beschäftigte eine soziale Absicherung. 

Dabei muss aus Gerechtigkeitsempfinden, wie aus dem Versicherungsprinzip heraus, derjenige, der länger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, auch Anspruch auf eine längere Bezugsdauer haben.“ Die AfD-Fraktion fordert mit diesem Antrag die Bundesregierung auf, „die Arbeits- und Lebensleistung eines Arbeitnehmers stärker zu würdigen.“ Die Mehrheit der alten Parteien lehnten den AfD-Vorschlag auf Erhöhung von ALG I ab, ebenso die Verlängerung der Bezugsdauer.

Aktuelle Drucksachen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (in der PDF-Variante des Königsbriefes)

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