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Königsbrief 034

Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 17 im Jahr 2020)

AfD ist die Grundrechtspartei im Deutschen Bundestag

Gleich mit mehreren Anträgen und Redebeiträgen profilierte sich die AfD-Bundestagsfraktion in der ersten Sitzungswoche im Mai 2020 als Grundrechtspartei. Dabei ging es um Corona-App und Zwangsimpfungen, um die Verordnungsermächtigungen des Bundesministeriums für Gesundheit einzuschränken, den Datenschutz und um das grundsätzliche Thema „70 Jahre Grundgesetz – Bewährtes bewahren, an neue Herausforderungen anpassen.“ Bei allen diesen Anträgen gehörte Jörn König, Abgeordneter aus Hannover, zu den Unterzeichnern. 

Besonders lag ihm ein Antrag am Herzen, den er selber mit eingebracht hatte: „Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Keine Datensammlung durch eine Corona-App“. König ist der Auffassung, die Corona-Krise wecke Begehrlichkeiten und Missbrauchspotential, dagegen sei Gegenwehr erforderlich. 

AfD wirkt: Gastronomie darf wieder öffnen – Sportstätten müssten folgen

Letzte Woche noch forderte Jörn König in einer Nachricht aus dem Deutschen Bundestag(siehe Königs-Brief Nr. 33): Hotels und Gastronomiebetrieben umgehende Öffnung erlauben. Am Sonntag hatte Innenminister Seehofer dies noch abgelehnt. Nur wenige Tage später steht endlich fest, das Gastgewerbe darf wieder den Betrieb aufnehmen. Für den AfD-Bundestagsabgeordneten zeigt dies, unsere Forderungen wirken, denn ohne AfD-Fraktion hätte es auch zum Thema Corona und die Folgen keine Diskussion im Parlament gegeben.

Allerdings vermisst Jörn König eine Öffnung der Sportstätten, denn für König dient Sport der Gesundheit der Bevölkerung und es sei sachlich nicht vermittelbar, die Sport- und Freizeitstätten weiter geschlossen zu halten. König forderte am 6. Mai 2020 bei der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages eine Öffnung der Sportstätten und ist sich sicher, auch hier wird AfD wirken. 

König wörtlich: „Die Altparteien werden unserem Druck folgen und die Sportstätten werden wieder öffnen. Unsere Sportvereine sind akut in ihrer Existenz gefährdet. Frau Merkel interessiert das Thema Sport offenbar nur, wenn es darum geht, sich mit der Fußball-Nationalmannschaft medienwirksam ablichten zu lassen. Die Kanzlerin ignoriert hier 27 Millionen Bürger, die in Vereinen organisiert Sport treiben und stellt die Existenz vieler Sportvereine aufs Spiel. Es war schon im März völlig unnötig, Sportvereine und Sportstätten komplett zu schließen. 

Das seit März angeordnete generelle Sportverbot, mit der einzigen Ausnahme, dem privaten Joggen und Walken, war und ist blinder Aktionismus, der nur die Unfähigkeit und Inkompetenz in solchen Sachfragen bei der Kanzlerin und ihren Beratern belegt. Selbst für den Leistungssport war die Kanzlerin nicht in der Lage, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Sportvereine und der Betrieb von Sportstätten fallen zum größten Teil in die Zuständigkeit der Länder. 

Wenn die Kanzlerin das Themas weiter ignoriert und nicht in der Lage oder willens ist, dazu eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen, können wir die Regierungschefs der Länder nur auffordern, in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenständig aktiv zu werden und die Sportvereine und Sportstätten schnellstmöglich wieder zu öffnen.“

Jörn König fordert Ausgleich bei Mietschulden für Familien

Die AfD-Bundestagsfraktion forderte mit zwei Anträgen im Bundestag Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft. Dabei setzt sie sich für ein erhöhtes Wohngeld für Familien ein. Dies soll zumindest während der Corona-Pandemie gelten, weil bei vielen Familienvätern oder alleinerziehenden Elternteilen große Einkommensverluste durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit entstanden und weil diese auf staatlich verordneten Corona-Maßnahmen zurück zu führen sind. 

Jörn König gehört bei beiden Anträgen zu den Mitunterzeichnern. Doch die Mehrheit der alten Bundestagsparteien lehnte den AfD-Vorstoß unter dem Titel „Ausgleich bei krisenbedingten Mietschulden für Familien sicherstellen“ ab. 

Jörn König, AfD-Vertreter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, kritisiert die Blockadehaltung des politischen Gegners: „Wir haben zwei Anträge zur Stärkung des Sozialstaates eingebracht, beide lehnten die alten Parteien ab. Gerade Familien stürzen in Krisen-Zeiten in Notsituationen und sie müssen in die Lage versetzt werden, ihre gestundeten Mietzahlungen zu begleichen.“

Verkehrte Welt:
Rentner fliegt für Asylbewerber aus Wohnung

Mitten in der Corona-Krise holte Niedersachsens Ministerpräsident Weil zusätzliche Asylbewerber nach Niedersachsen. Dies führte zur Verärgerung unter Bundestagsabgeordneten, nicht nur der AfD, sondern über Parteigrenzen hinweg, wie Jörn König erfuhr. Der Abgeordnete aus Hannover merkt dazu kritisch an: „Erst sollten Kinder, dann Mädchen aus Griechenland eingeflogen werden, bei der Landung der Flugzeuge in Hannover und Luxemburg wurde festgestellt, tatsächlich kamen weitestgehend junge Erwachsene, halbstarke junge Männer. 

Einige trugen T-Shirts mit politischen Parolen, beispielsweise mit der Abkürzung ‚Alle Bullen sind Bastards‘. Ein anderes angebliches Kind trug ein T-Shirt mit der kriegerischen Islamisierungsparole ‚Istanbul 1453‘, dem Jahr der blutigen Eroberung von Konstantinopel durch die Osmanen.“ 

Jörn König hält nichts von derartigen linkspopulistischen Flüchtlingshilfen: „In Niedersachsen haben wir Wohnungsnot, es werden zu wenig Wohnungen gebaut. Da versagt die Bundesregierung, genauso wie das Land Niedersachsen und die Stadt Hannover. 

Wenn ich nun lese, Gerichte stimmen in Deutschland zu, dass selbst ein krankes Rentner-Paar ihre städtische Wohnung verlassen muss, um im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg für sechs Asylbewerbern Platz zu machen, dann bin ich entsetzt, wie unsozial ein deutsches Gericht gegen eigene Bürger urteilt. Ich hoffe, wir können diese Zustände bei uns in Hannover verhindern.“

Gerald Otten – AfD-Kandidat für das Amt des Wehrbeauftragten

tagsfraktion hat die AfD-Fraktion einen eigenen hochqualifizierten Kandidaten für dieses Amt vorgeschlagen. Mit der Nominierung ehemaligen Tornado- und Phantom-Bundeswehrfliegers Gerold Otten wird deutlich, über wieviel militärpolitischen Sachverstand die AfD-Fraktion verfügt. 

Otten, Oberst der Reserve der Bundeswehr, beschrieb die Gründe für seine Kandidatur: „Meine Nominierung ist nicht nur ein Zeichen der Verbundenheit der AfD-Fraktion mit den Angehörigen der Bundeswehr. Es ist auch ein warnendes Signal an alle Politiker, die glauben, die Besetzung von hohen Ämtern unserer Republik für parteitaktische Zwecke missbrauchen zu können.

Das Geschacher um das Amt des Wehrbeauftragten beweist, dass der SPD die Interessenvertretung der Angehörigen der Bundeswehr egal ist. Es zeigt auch, dass ein Umdenken bei der Besetzung des Amtes des Wehrbeauftragten dringend nötig ist. Das Parlament sollte eine Wahl haben. Daher freue ich mich umso mehr, dass die AfD-Fraktion mich als Kandidat für dieses hohe Amt vorschlägt.“ 

Doch die Bundestagsmehrheit der Bundestagsparteien verweigerten am 7. Mai 2020 dem fachlich bessern Kandidaten ihre Stimme. Für den AfD-Abgeordneten Jörn König zeigt dies erneut, welche geringe Bedeutung der Deutsche Bundestag der fachlichen Kompetenz eines Nachfolgers von Hans-Peter Bartels beimisst. 

König: Netzwerkdurchsuchungsgesetz aufheben

Der Schutz der Grund- und Bürgerrechte ist eine wesentliche Aufgabe des demokratischen Rechtsstaates. Zu diesen verbrieften Rechten gehört auch die Meinungsfreiheit. Nach Auffassung des AfD-Bundestagsabgeordneten Jörn König ist das Internet ein Medium der Kommunikation, Information und freien Meinungsäußerung. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) vom September 2017 und durch seine derzeit anstehende Fortschreibung erfolgt laut Jörn König „ein schwerwiegender Eingriff in das freie und verbriefte Meinungsäußerungsrecht.“ 

Deshalb gehört Jörn König zu den Abgeordneten der AfD, die eine Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fordern. König: „Mit den Mitteln des Strafgesetzbuches lassen sich auch ohne das NetzDG strafwürdige Tatbestände verfolgen, dieses Gesetz ist ein Netzdurchsuchungsgesetz und privatisiert die Rechtsprechung. Die Meinungsfreiheit muss wieder Vorrang vor der Willkür von Netzbetreibern haben. Es wird Zeit, das NetzDG abzuschaffen.“ 

Der Deutsche Bundestag beriet am 6. Mai 2020 den Antrag der AfD-Fraktion auf Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, doch die Mehrheit der alten Parteien votierten gegen eine Abschaffung. 

Gesetzentwurf der AfD zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten

Mit einem eigenen Gesetzentwurf versuchte am 6. Mai 2020 die AfD-Bundestagsfraktion den Nutzungszwang im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten aufzuheben. Nach Auffassung der AfD sollte bei Gerichten nicht mit Zwang gearbeitet werden, sondern es sollte auf eigenverantwortliche Innovationsfähigkeit bei der Digitalisierung des Rechtsverkehrs gesetzt werden. Nach Auffassung von Jörn König, der den AfD-Gesetzentwurf mit in den Bundestag einbrachte, sollte bei Rechtsanwälten und den Gerichten auf Freiwilligkeit gesetzt werden, in Abwägung der Funktionalität der jeweils vorhandenen technologischen Lösungen. 

König: „Wir sind als Partei der Freiheit für eine freiwillige Teilhabe am elektronischen Rechtsverkehr. Eine verpflichtende Nutzung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ist wenig sinnvoll. Als echte Alternative sollte eine gleitende, freiwillige Überführung in den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten erfolgen. Denn sonst werden bei einer ausschließlichen elektronischen Postfachnutzung kleine, aber kreative Anwaltskanzleien unnötig mit Kostensteigerungen belastet, die sie nicht tragen wollen oder können. Rechtsprechung nur auf Basis elektronischer Übermittlung kann problematisch sein, dies zeigte erst kürzlich das Berliner Kammergericht, bei dem über einen längeren Zeitraum das Computer-Netz zusammenbrach.“

CDU lässt CDU-Parteimitglied Vera Lengsfeld durchfallen

Bis heute werden AfD-Vertretern in vielen Bundesgremien die Mitarbeit versagt. Positionen, die auf Vorschlag der AfD-Bundestagsfraktion zu besetzen sind, bleiben leer, notwendige alternative Diskussionen in Wissenschaft und Politik werden so verhindert. Am 7. Mai 2020 hatte die AfD mit Vera Lengsfeld eine engagierte zivilgesellschaftliche Kämpferin für Grund- und Menschenrechte für das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte vorgeschlagen. 

In trauter Einigkeit verhinderten die Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne eine Wahl von Vera Lengsfeld als Kuratorin. Die Nichtwahl der ehemaligen DDR-Bürgerrechtlerin zeigt, laut Jörn König, wie wenig die alten Parteien demokratische Spielregeln einzuhalten bereit sind. König: „Unsere parlamentarischen Rechte als Minderheit werden hier erneut mit Füßen getreten. Wir haben mit der Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld kein AfD-Mitglied, sondern eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU bzw. von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, die bis heute der CDU angehört. Dies zeigt, wie sehr vernünftige Leute undemokratisch ausgegrenzt werden.“

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