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Königsbrief 035

Neues vom König aus der AfD-Bundestagsfraktion (Woche 20 im Jahr 2020)

Aktuelle Stunde der AfD: Corona-Alarm war Fehlalarm

Stephan Kohn, ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI), hat in einem Papier die Kollateralschäden aufgezeigt, die die Maßnahmen der Bundesregierung in der Corona-Krise hervorgerufen haben. Gestützt auf seine internen Erkenntnisse dokumentierte er die Handlungen als „gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements“ der Regierung. Er bezeichnete die Corona-Krise offen als „Fehlalarm“. Nun droht ihm der Verlust seines Arbeitsplatzes. Seine eigene Partei, die SPD, ging auf Distanz zu dem Beamten und sein Dienstvorgesetzter Horst Seehofer leitete disziplinarische Schritte gegen ihn ein, nur die AfD gab ihm Zuspruch.

In einer auf Antrag der AfD-Bundestagsfraktion einberufenen aktuellen Stunde befasste sich der Deutsche Bundestag am 15. Mai 2020 mit den Vorgängen. Unter dem Titel „Whistleblower-Studie aus dem BMI bewertet Regierungshandeln während der Corona-Krise als Fehlalarm – Fakten aufklären und ernst nehmen!“ 

In einer Stellungnahme weist der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König darauf hin, dass Stephan Kohn für die Allgemeinheit wichtige Informationen geliefert habe. König, der als AfD-Vertreter im Bundestagsausschuss Digitale Agenda tätig ist, sieht in ihm einen Whistleblower, der das Fehlverhalten der Regierung offenlegte. König: „Für diesen Mut gebührt ihm eine Auszeichnung.“ 

https://hallolindenlimmer.de/wp-content/uploads/2020/05/2020.05.11_Innenministerium_Bericht2_geschwaaerzt.pdf

Acht Corona-Anträge der AfD im Deutschen Bundestag

Die AfD-Bundestagsfraktion hat allein bei der Beratung zur Coronakrise am 14. Mai 2020 acht Anträge ins Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht. Bei allen acht Anträgen gehörte der Bundestagsabgeordnete Jörn König zu den Mitunterzeichnern. Im Mittelpunkt dieser AfD-Anträge stand, die Shutdown-Maßnahmen zu beenden und die richtigen Schlüsse aus der Coronakrise zu ziehen, um für zukünftige Pandemiegefahren besser gerüstet zu sein. 

König, AfD-Vertreter im Finanzausschuss des Bundestages: „Nun gilt es die Wirtschaft zu retten, Millionen Menschen sind in ihrer Existenz bedroht, die Kündigungs- und Pleitewelle gilt es aufzuhalten. Deshalb ist ein Ende des Shutdowns nun dringend erforderlich. Die Zurückstellung vieler medizinischer Behandlungen und Operationen sowie die Maßnahmen im Pflegebereich haben schwere Auswirkungen auf die betroffenen Personen. Den Bürgern müssen ihre Grundrechte wieder zurückgegeben werden. Wie sagte man früher? Man solle das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Aber genau das hat die Regierung gemacht. Wer die Gesundheit der Menschen im Auge haben möchte, der muss auch ihre Arbeitsplätze erhalten und das Eigentum der Bürger sichern.“

Die von Jörn König mit eingebrachten Anträge tragen den Titel: „Deutschland auf zukünftige Pandemien besser vorbereiten – Effektivität der Coronavirus-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten“, „Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben“, „Verfügbarkeit von medizinischen Produkten über gewerbliche Wettbewerbsrechte stellen“. Weitere Anträge befassten sich mit den Möglichkeiten, Corona digital zu bekämpfen.

Sterblichkeit trotz Corona „normal“

Jörn König, AfD-Vertreter im Bundestagsausschuss Digitale Agenda hat in einer Kleinen Anfrage die statistischen Angaben zur den Todesfallzahlen in Deutschland angefordert. Die Antwort der Regierung dazu steht noch aus. Deshalb hat er einen eigenen Blick auf die Statistiken gewagt. Dabei lässt sich tatsächlich von Januar bis heute keine signifikante Übersterblichkeit feststellen. König: „Die relativ niedrigen Sterbezahlen in Zusammenhang mit Covid 19 zeigen für Deutschland, das es Gott sei Dank bisher nicht zu einer größeren Übersterblichkeit gekommen ist. Noch im März hat das statistische Bundesamt keine höhere Sterblichkeitsrate in Deutschland feststellen können. 

Bis zur 14. Kalenderwoche sind die Sterbezahlen sogar deutlich niedriger als in den Vorjahren. Die Grippewelle 2018 ist zum Beispiel deutlich an der signifikanten Übersterblichkeit zu erkennen. 

Quelle: Screenshot Statistisches Bundesamt
Quelle: Screenshot Statistisches Bundesamt

Wenn man sich die Zahlen anschaut dann sind kumuliert in 10 Wochen Krise leider 7.884 Menschen gestorben mit Corona. Das sind durchschnittlich 105 Tote pro Tag mit Corona. Obduktionen werden ja leider nicht flächendeckend durchgeführt. Nun muss man aber die die durchschnittlich 2600 Toten täglich dagegenstellen, die „normal“ sind. Jetzt im Mai sind wir nur noch bei etwa 50 Corona-Toten täglich (über 7 Tage gemittelt; von gestern zu heute waren es nur 23). Zum Vergleich: Im Jahr 2018 hatten wir eine Übersterblichkeit von 1.000 Personen pro Tag, ohne Sondermaßnahmen und ohne Shutdown. 

Wir sind inzwischen (14.05.2020) bei nur noch etwa 16.000 akut Infizierten, das sind 0,02 % der Bevölkerung. Das ist natürlich keine epidemische Lage und rechtfertigt den Shutdown und alle Sondermaßnahmen der Regierung überhaupt gar nicht.

Ohne Shutdown und mit Hygieneregeln wären wir besser gefahren, aber so etwas weiß man erst hinterher. Jetzt müssen aber alle Maßnahmen gestoppt werden und der Vor-Corona-Zustand wiederhergestellt werden. Einzig die neuen Hygiene-Regeln müssen eingehalten sowie Großveranstaltungen ohne Abstand verboten bleiben.  

Leider hat die Regierung anscheinend Gefallen an der heutigen Lage gefunden und möchte die Sondermaßnahmen so lange wie möglich beibehalten.

Wir werden in der nächsten Sitzungswoche Anträge stellen, die die meisten Maßnahmen beenden sollen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Gesellschaft/bevoelkerung-sterbefaelle.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html

Mehrwertsteuersatz bei Speisen und Lebensmittel
dauerhaft senken

Jörn König, AfD-Vertreter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fordert eine dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Speisen und Lebensmitteln, egal ob sie im Supermarkt oder in der Gastronomie, im Lokal oder außer Haus verkauft werden. König gehört zu den Unterzeichner eines entsprechenden Antrags im Deutschen Bundestag, der am 15. Mai 2020 im Plenum des Parlaments behandelt wurde. 

Doch wie üblich, lehnen die alten Parteien konstruktive Vorschläge ab, wenn sie von der AfD kommen, ab. König macht in der Sache aber weiter, er fordert: „Die Gastronomie hat über 10 Millionen Umsatz durch die Corona-Maßnahmen verloren. 70.000 Gastronomiebetrieben sind in ihrer Existenz schwer getroffen, viele von Insolvenz bedroht. Da reicht es nicht, die Umsatzsteuer für Speisen ein paar Monate zu senken, sondern es bedarf darüber hinaus einer einheitlich reduzierten Umsatzsteuer von 7 Prozent auf alle Lebensmittel.“

Neuen Bußgeldkatalog sofort außer Kraft setzen

Gegen den Widerstand der AfD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung mit Unterstützung von Grünen und Linken im Rahmen einer Novelle der Straßenverkehrsordnung einen neuen Bußgeldkatalog durchgesetzt. Deshalb brachte die AfD am Freitag, 15. Mai 2020 einen Entschließungsantrag im Plenum des Deutschen Bundestages ein. Er trägt den Namen: „Unverhältnismäßiges Abkassieren beenden – Neuen Bußgeldkatalog sofort außer Kraft setzen – Rückkehr zu alten Bußgeldkatalog-Verordnung“. Doch wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König  in einer Stellungnahme feststellte, ist die Regierung unbelehrbar, sie wolle die Bürger weiter unverhältnismäßig abkassieren, so König. 

Nach Auffassung von Jörn König führt der neue Bußgeldkatalog zu einer unangemessenen Verfolgung der Autofahrer. König wörtlich: „Besonders hart sind die neuen Regeln für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer 21 km/h zu schnell fährt, beispielsweise im innerörtlichen Verkehr plötzlich in eine 30km-Zone gerät, der soll grundsätzlich mit einem einmonatigem Fahrverbot belegt werden. Ich fürchte, die vielen Handwerker oder sonstigen Berufskraftfahrer, denen das passieren kann, droht dann infolge ein Arbeitsplatzverlust. Minister Scheuer ist durch die Maut-Affäre schwer belastet, er versucht nun durch eine Regelverschärfung sich bei den autofeindlichen Grünen anzubiedern.“

AfD-Bundestagsfraktion fordert Gedenkstätte für die deutschen Opfer des 2. Weltkrieges

Jörn König gehört zu den Mitunterzeichnern eines Antrages im Deutschen Bundestag, der den deutschen Opfergruppen des 2. Weltkrieges eine Gedenkstätte schaffen möchte, die bisher nicht gewürdigt wurden. Jörn König denkt da beispielsweise an die namenlosen Opfer des Bombenkrieges, an die in Kriegsgefangenschaft Getöteten Soldaten, an die deportierten und vergewaltigten Männer, Frauen und Kinder, an die Opfer von Vertreibungsmaßnahmen. Diese neue Gedenkstätte sollte eine wissenschaftliche und informationelle Begleitung finden und durch ein fachlich qualifiziertes Expertengremium geleitet werden. 

König: „Die bis zu 2 Millionen deutscher Frauen und Mädchen, die durch gegnerische Soldaten sexuelle Gewalt erlitten, dürfen nicht länger Tabuthema sein. König: „Etwa 12 Prozent dieser Vergewaltigungen führten unmittelbar zum Tode. Wobei nicht nur sowjetische Soldaten zu solchen Taten fähig waren, sondern auch US-amerikanische und französische Soldaten. Es ist an der Zeit, das Schweigen über derartige historische Ereignisse zu durchbrechen. Doch leider zeigen sich die alten Parteien taub für die Leiden der eigenen Bevölkerung. Sie lehnten im Bundestag die von der AfD-Fraktion geforderte Ergänzung des Gedenkstättenkonzeptes rigoros ab.“

Sofortmaßnahme Armutsbekämpfung bei Rentnern

Ein Großteil der Altersrentner bezieht nach Auffassung der AfD-Bundestagsfraktion aus den unterschiedlichsten Gründen zu niedrige Renten. Jörn König gehört zu den Mitunterzeichnern einer Beschlussempfehlung, der Sofortmaßnahmen zur Armutsbekämpfung bei Rentnern fordert. Der AfD-Rentenantrag wurde am 14. Mai 2020 im Plenum des Deutschen Bundestages beraten. 

Der Abgeordnete aus Hannover stellt fest: „Eine wesentliche Erhöhung der niedrigen Bestandsrenten, sei es durch eine Erhöhung des Rentenniveaus, sei es durch anderen Aufwertungsmaßnahmen, ist leider durch die Bundesregierung nicht zeitnah zu erwarten. Daraus entsteht ein dringender Handlungsbedarf, um wenigstens zu einer Abmilderung bei der Altersarmut zu gelangen. Dies gilt nicht nur für die Altersrente, sondern auch für Erwerbsminderungsrentnern. Zu den Sofortmaßnahmen, die wir fordern, gehört es, dass wir gleichfalls eine angemessene Anrechnungsfreiheit bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten fordern, wenn zusätzlich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen werden. Denn dies würde sofort spürbar die Situation der Mini-Rentenbezieher verbessern.“

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