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Königsbrief Nr. 67

Inhalt

  1. Olympische Spiele in Deutschland – Es wird mal wieder Zeit
  2. Wir brauchen mehr Kinder
  3. Regierung missbraucht das Jahressteuergesetz
  4. Einwanderungsland oder Auswanderungsland – Eine Frage der Perspektive
  5. Drucksachen der AfD-Fraktion

1. Die Haushaltsberatungen im Überblick

Die letzte Sitzungswoche hatte es in sich. Es ging um den Haushalt 2022 und man musste sich warm anziehen: Nach nunmehr vier offensichtlich verfassungswidrigen Haushalten (Zwei reguläre und zwei Nachtragshaushalte) kommt die Bundesregierung mit ihrem Entwurf für schlappe 250 Mrd. Euro Sonderschulden daher und zeigt dabei erneut, dass sie sich nur allzu leicht über das Grundgesetz hinwegsetzt.

Seit Jahren nun wird eine vermeintliche Corona-Notlage als Begründung dafür missbraucht, hunderte Milliarden Euro umzuschichten und unseren folgenden Generationen aufzudrücken. Es werden immer neue Schulden aufgenommen, ohne die alten Rückstellungen aufzulösen. Das ist verfassungswidrig und an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Und das ist noch längst nicht alles. Die Kriegsfolgekosten aufgrund des Krieges in der Ukraine sind da noch nicht einmal mit eingerechnet. Dafür wird es demnächst noch einen Ergänzungshaushalt geben.

Unter Notstandsvorwand soll Deutschland auf europäischer Ebene in die Transfer und Haftungsunion überführt werden. Nächste Woche soll es wieder einen neuen Fonds europäischen Wiederaufbaufonds für hunderte Milliarden Euro eingerichtet werden. Kommunikation mit dem Deutschen Bundestag? Fehlanzeige. Das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestags ist damit konterkariert. Aber zahlen und haften…das dürfen die Deutschen dann.

Jörn König kritisiert: „Diese linksgrüne Ideologienschmiede namens Bundesregierung betrügt den Bürger wo sie nur kann. Die Preise explodieren aufgrund dieser wirklich katastrophalen Politik. Deutschland macht auch international gerade keine gute Figur. Ich habe früher immer gedacht, dass die Regierung und die Politiker als Volksvertreter die Interessen der Bürger vertreten. Heute weiß ich, dass sie genau das Gegenteil tun. Eine Entmachtung unseres Deutschen Parlaments wird gerade mit so einer Vehemenz durchgedrückt. Ich wage gar nicht dran zu denken in was für düstere Zeiten uns das führen wird.“

2. Meine Rede zu den Haushaltsberatungen Sport

Der Sport wurde in den letzten Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Und das, obwohl über 27 Millionen Bürger allein in den Sportvereinen Sport treiben in Deutschland. Erfolgreiche deutsche Spitzensportler tragen zum Ansehen Deutschlands in aller Welt bei. Darüber hinaus motivieren sie junge und alte Menschen, ihnen nachzueifern. Sie sind die Vorbilder, die der Sport braucht, damit er seine soziale und identitätsstiftende Kraft entfalten kann.

In den Haushaltsberatungen setzt sich die AfD-Bundestagsfraktion daher für einen Sporthaushalt ein, der dieser wichtigen gesellschaftlichen Rolle auch Rechnung trägt.

Jörn König erklärt: „Als ausgewiesener Sportfreund ist es mir eine Herzensangelegenheit, den gesellschaftlichen Stellenwert des Sports wiederherzustellen. Während die Regierung gerade dabei ist, dem Steuerzahler hunderte Milliarden Euro Schulden für die EU, „Weltrettung“ und „Krampf gegen rechts“ in den Haushaltsberatungen aufzudrücken, setze ich mich für einheimische Sportler und Deutschland als Sportnation ein.

Die aktuellen Haushaltsplanungen gehen uns nicht weit genug. Kurzfristig (2022) sollte es Aufwüchse auf 360 Millionen Euro geben. Langfristig fordern wir einen Sporthaushalt von 1 Milliarde Euro. Wir sind doch so ein „reiches Land“, das können wir uns locker leisten.“

3. Meine Wahl in das „Notparlament“

Vergangene Sitzungswoche wurde ich als stellvertretendes Mitglied in den gemeinsamen Ausschuss gewählt. Dabei handelt es sich um ein nichtständiges Verfassungsorgan, welches nur im Verteidigungsfall zusammentritt. Und das auch nur, wenn dem Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Dieser Ausschuss nähme dann die Funktion des Bundestages und des Bundesrates wahr.
Glücklicherweise kam es in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie zu einem solchen Fall.

Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Baustein der umfassenden Notstandsarchitektur, um die das Grundgesetz in den 60er Jahren ergänzt wurde; insgesamt wurden 25 Artikel geändert. Die Gesetzgebungsarbeiten waren geprägt durch jahrelange erbitterte Auseinandersetzungen in der deutschen Politik und Öffentlichkeit. Auf zahlreichen Protestveranstaltungen und Demonstrationen, die teilweise in heftige Wellen der Gewalt umschlugen, wurde die Sorge geäußert, dass die freiheitlich-demokratische Entwicklung der Bundesrepublik durch die Notstandsgesetze Schaden nehmen werde. Der Schriftsteller Heinrich Böll sprach für viele, als er vor der Gefahr einer „fast totalen Mobilmachung“ warnte.

Nicht zuletzt wegen des heftigen Widerstands in Teilen der Bevölkerung zog sich die parlamentarische Debatte über die Notstandsverfassung über drei Wahlperioden hin. In dem Gesetzentwurf der CDU/CSU geführten Bundesregierung von 1960 war der Notstand noch als „Stunde der Exekutive“ konzipiert, worauf die SPD und die Gewerkschaften mit heftiger Kritik reagierten, da sie befürchteten, so werde der Weg in einen autoritären Machtstaat geebnet.
Daraufhin wurde die Stoßrichtung der Notstandsgesetzgebung Schritt für Schritt geändert. Statt die Handlungsfähigkeit der Regierung im Krisenfall durch die Einschränkung parlamentarisch-demokratischer Rechte zu sichern, zielten die späteren Entwürfe darauf, auch im Notstandsfall die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems und die Einhaltung der Grundrechte zu sichern. Die Idee eines Notverordnungsrechts der Bundesregierung wurde fallengelassen, und als Kompensation für staatliche Notstandsrechte fand das Widerstandsrecht Eingang ins Grundgesetz (Art. 20 Abs. 4). Danach haben alle Deutschen bei Umsturzversuchen „das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.

Interessante Anekdote: Willy Brandt (SPD) sagte einst „Wer mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken werde uns auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden“.
Mit Corona hatte man eine elegante Umgehung des Notstandes gefunden, so dass die Regierung in den letzten zwei Jahren, nicht auf die Notstandsgesetze zurück greifen musste.

4. Deutsche Bankenlandschaft schützen – Einführung eines e-Euro stoppen

Sparkassen und Genossenschaftsbanken beziehungsweise Volksbanken sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen Bankenlandschaft. Das deutsche Bankensystem hat die Besonderheit, dass es auf drei Säulen beruht. Hierbei sind die Sparkassen und Genossenschaftsbanken wegen ihrer regionalen Verbundenheit hervorzuheben. Anders als Privatbanken sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken keine Aktiengesellschaften. Sie sind nicht der Gewinnmaximierung verpflichtet.

Durch die Niedrigzinspolitik der EZB im letzten Jahrzehnt wurde das Geschäftsmodell von Kreditinstituten erheblich beeinträchtigt. Insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren gezwungen vermehrt Filialen zu schließen, wodurch im ländlichen Raum der Zugang zu Bargeld wesentlich erschwert wurde.

Das aktuelle Vorhaben der EZB zur Einführung eines „e-Euro“ (Digitalgeld basierend auf Blockchain-Technologie) berücksichtigt nicht das Interesse der Wirtschaft an einer Geldform, welche die Prozessautomation erleichtert. Stattdessen besteht das Risiko, dass die Verdrängung des Bargelds beschleunigt wird, wodurch die Privatsphäre der Bürger weiter bedroht würde. Außerdem hätte die Einführung eines digitalen Euro das Potential eine reihenweise Pleite von Geschäftsbanken auszulösen, was einen deflationären Schock zur Folge hätte.

Jörn König führt aus: „Die EZB überzieht ihr Mandat maßlos. Die Bedarfe der Wirtschaft nach modernen Zahlverfahren zu erfüllen, ist in einer Marktwirtschaft nicht Aufgabe der Notenbank oder der Zentralbank, sondern der Kreditwirtschaft. Die EZB würde mit der Einführung des e-Euro sowie die sich das gerade Vorstellen ihre Kompetenzen massiv ausweiten. Ein zentralistisches Geldsystem, insbesondere mit e-Euro-Konten bei der Europäischen Zentralbank, ist nicht im Interesse der EU-Bürger. Die Notenbank könnte ohne großen Aufwand eine Obergrenze für Zahlungen einführen, sämtliches Zahlungsverhalten der Bürger wäre vollständig transparent und die geldpolitischen Interessen der Zentralbanken könnten viel einfacher zulasten der Bürger ohne Berücksichtigung der nationalstaatlichen Willensbildung umgesetzt werden.“

Schon der ehemalige Bundesbankpräsident Helmut Schlesinger sagte 2012, die Notenbankbilanz hätte sich innerhalb kürzester Zeit verzehnfacht, was ihn sehr an Kriegsfinanzierung erinnere. Heute wissen wir: Er hatte Recht. Der heutige Bundesbankpräsident Jürgen Nagel war „geschockt“, als ihm im Finanzausschuss das Schlesinger-Zitat vorgehalten wurde. „Eine Zentralbank ist nicht für Kriegsfinanzierung gegründet!“ sagte Nagel empört. Die Realität zeigt: Irgendwie aber schon, mindestens zur Finanzierung der Machterhaltung Euro-Polit-Kaste.

Mein Büro und die Fraktionsreferenten werden eine ganze Antragsserie erarbeiten, um den e-Euro der EZB zu verhindern bzw. mindestens um Transparenz für das Vorhaben zu schaffen, welches bisher nichtöffentlich diskutiert wurde.

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